Simson erlaubt in den Niederlande?

  • Hallo zusammen,


    ich bin seit Oktober in Berlin und ueberlege mir jetzt gerade eine Schwalbe zu kaufen und mit nach Holland mitzunehmen diese Sommer. Ich habe leider keine Auskuenfte ob ich die Simson Schwalbe ueberhaupt registrieren lassen koennte.


    Hat jemand Erfahrungen mit Versicherungen, Lizenze usw. fuer das Fahren bsw. die Erlaubnis einer Schwalbe zu fahren ins Ausland?


    Ich wuerde mich auf einen Antwort sehr freuen!


    Viele Gruesse,


    Onno

    Seit ich nach Berlin gezogen bin, habe ich mich nicht nur in der Stadt, sondern in den Schwalbe verliebt

  • Ich wohne sehr Grenznah....irgendwann wurde mal gesagt, daß Simson (und alles andere was 60km/h-Zulassung hat...gibt`s da noch mehr??) nicht zugelassen ist in NL gerade wegen der 60km/h - Zulassung.
    Informier Dich da mal ganz genau....am besten beim zuständigen Amt in NL. Soweit ich weiß, werden Autos da u.a. bei der Post zugelassen bzw registriert - da ist das alles was anders als hier.
    Auch die Kennzeichenvorschrift...ein Auto, was einmal zugelassen wurde, behält dieses Kennzeichen i.d.R. bis es verschrottet wird.
    Also wirklcih alles anders als in D...daher ganz genau informieren.


    Grüße aus Aachen
    Micha

  • Hast du Bekannte oder Verwandte in D? Ja? Lass es über sie laufen.
    So darfst du auch mit der Schwalbe ohne weiteres in Holland fahren, mit Deutscherzulassung. Vielleicht noch ein D hinten draufgeklebt und gut.


    Dies könnte dir einiges Hin und Her spahren.

    Wer schneller schraubt steht länger in der Werkstatt.

  • Ob man mit einer Simme in Holland einen Wohnwagen ziehen
    darf , ist das Nummerschild für den Anhänger dann gelb ?
    mfg

  • Aus sicherere Quelle weiß ich das SImson mit Deutschem Kennzeichen in Niederlanden gefahren werden dürfen. Sie brauchen nichrt extra angemneldet werden. Nur macht euch mal bei der hiesigen Politie mal darüber schlau, wie schnell ihr fahren dürft. Die 60km/h könnt ihr vergessen. Dort müsst ihr euch an die europäische Regelung halten. Was das heisst sollte wohl jedem hier klar sein! Ansonste3n könnt ihr euch auf ein dickes fettes Bußgeld freuen


    MFG


    PS: Der einen bekannten hat, der mit der Simme in den Haag war und von der Politie belhrt wurde!

  • Klopper...
    wenn das Fz zugelassen ist in Deutschland. Darf einem doch niemand verbieten in einem anderen Land damit die Zugelassene Höchstgeschwingkeit zufahren (da wo erlaubt).
    Da könnten sie auch dir ja sonst auch nen Bußgeld aufdrücken wenn ihr Golf nur 160 fährt dein Porsche aber 250.
    Das wär vollig Sinnfrei....

    Wer schneller schraubt steht länger in der Werkstatt.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Airhead

    Klopper...
    wenn das Fz zugelassen ist in Deutschland. Darf einem doch niemand verbieten in einem anderen Land damit die Zugelassene Höchstgeschwingkeit zufahren (da wo erlaubt).


    Ich kann mir schon vorstellen, dass das so ist. Stell dir vor, du hast nen LKW aus dem "Königreich Weit Weit Weg", der ne bbH von 100 km/h hat. Trotzdem dürftest du den in Deutschland nur mit 80 km/h durch die Landschaft schaukeln. Und wenn das Holländische Äquivalent zur Schwalbe nur 45 km/h fahren darf, dann ist das bei unseren Vögeln eben auch so.


    MfG
    Ralf

  • also wir hatten vor einiger Zeit Besuch aus Holland mit zwei Schwalben, die erzählten aber auch, dass es demnächst schwieriger sei die Schwalben zuzulassen


    Prof: die Aussage ist so aber nicht ganz richtig: wenn in ihrer bbH steht, dass sie 100 fahren dürfen, dann dürfen die das auch, das Problem in Deutschland ist dann nur, dass ihnen z.B. auf Autobahnen nur 80 km/h gestattet sind (steht auf diesen tollen Übersichtsschildern an der Grenze)
    das ist genauso wie für alle anderen Fahrzeuge die zwar eine bbH von jenseits gut und böse haben, auf Teilabschnitten der Autobahnen aber trotzdem nur 130 fahren dürfen


    die Frage wäre jetzt also wie das in Holland geregelt ist, wenn es da irgendwo in denen ihr STVO steht, dass 50ccm Fahrzeuge generell nirgendwo schneller als 45 km/h fahren dürfen hast du schlechte Karten, steht das dort nirgendwo drin, darfst du auf "freigegebenen" Strecken fahren was die Simme her gibt

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Charles

    Prof: die Aussage ist so aber nicht ganz richtig: wenn in ihrer bbH steht, dass sie 100 fahren dürfen, dann dürfen die das auch, das Problem in Deutschland ist dann nur, dass ihnen z.B. auf Autobahnen nur 80 km/h gestattet sind (steht auf diesen tollen Übersichtsschildern an der Grenze)
    das ist genauso wie für alle anderen Fahrzeuge die zwar eine bbH von jenseits gut und böse haben, auf Teilabschnitten der Autobahnen aber trotzdem nur 130 fahren dürfen


    Ich weiss

    Zitat

    Die Frage wäre jetzt also wie das in Holland geregelt ist, wenn es da irgendwo in denen ihr STVO steht, dass 50ccm Fahrzeuge generell nirgendwo schneller als 45 km/h fahren dürfen hast du schlechte Karten, steht das dort nirgendwo drin, darfst du auf "freigegebenen" Strecken fahren was die Simme her gibt


    So war das eigentlich auch gemeint. Sorry, wenn ich mich da undeutlich ausgedrückt hab.


    MfG
    Ralf

  • also ich habe mich letztens mal beim adac informiert, weil ich eine ausfahrt nach venlo machen wollte.


    teil 1 meiner aussage ist wage und nicht bestätigt:
    ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass seit neuestem in den niederlanden keine mopeds mehr zugelassen werden können, die schneller als 45 fahren. von daher kann man simsons in nl nicht mehr als 50er zulassen.


    teil 2 stammt vom adac:
    als deutscher mit in deutschland zugelassenem fahrzeug darf ich selbstverständlich (innerhalb der eu zumindest) in andere länder einreisen und mein fahrzeug auch dort ganz normal bewegen. sprich ich darf auch mit der schwalbe da hin fahren und überland schön meine 60 fahren wo es erlaubt ist. die politie kann mich nicht wegen zu schnellem 50er belangen weil ich als deutscher ein nach deutschem zulassungsrecht zugelassenes fahrzeug fahre. vorraussetzung sind allerdings ein D-schild und eine grüne karte von der versicherung. ausserdem empfahl mir der adac mann unseren paragraphen 76 stvo (oder wars stvzo?) mitzuführen, um meine dubiose argumentation mit der 60km/h zulassung untermauern zu können.


    gegenbeispiel: in nl gibts den führerschein der klasse a2. niederländer die a2 besitzen dürfen auch bei uns mit ihrem a2-hocker rumdüsen, obwohl es diese regelung bei uns gar nicht gibt. in diesem fall handelt der nl-er halt nach nl-recht.


    mein tipp wäre also folgender: die schwalbe gehört einem deutschen verwandten/bekannten und dieser hat sie in deutschland zugelassen. dann hat er sie an dich verliehen und du fährst damit in nl mit deutschen papieren rum. das moped wäre somit legal. einziger haken an der sache ist, dass du ja kein deutscher staatsbürger bsit (oder doch?!) und dich deswegen nicht darauf berufen kannst als deutscher nach deutschem recht zu handeln.


    PS: noch ein beispiel: in belgien gibts keinen tüv. die belgier können folglich mit karren rumfahren, die hierzulande niemals zugelassen würden. trotzdem dürfen die belgier damit bei uns rumgurken und das ist völlig legal.

  • Vielen Dank fuer die Auskuenfte! Und ja, ich bin ein Hollaender, wohne aber zurzeit in Berlin, sondern nicht in einen Wohnwagen...


    Problem ist dann auch das wenn ich mit einem deutschen Kennzeichen rumpuffen wuerde ich die Deutsche Staatsangehoerigkeit besitzen muss. Deutsches Verkehrsrecht in Holland richtet sich nur auf denen mit deutsche Nationalitaet.


    Fuer mich werde es deswegen notwendig die Schwalbe zu importieren und anmelden bei den zustaendigen hollaendischen Behoerde. Hat jemanden darueber vielleicht ausfuehrliche Auskuenfte??? Vielleicht jemanden, der Simsonfahrende Verwannten oder Bekannten in den Niederlande hat?


    Ich wuerde mich auf einen Antwort sehr freuen!


    Deutschland ist uebrigens ein Paradies. Das Leben hier gefaellt mir total...

    Seit ich nach Berlin gezogen bin, habe ich mich nicht nur in der Stadt, sondern in den Schwalbe verliebt

  • Also ich bin zwar kein Holländer, sondern Luxemburger. Wie weit unser Recht übereinstimmt weiß ich nicht. Mein Spatz ist in Deutschland angemeldet weil ich dort studiere. Zur Anmeldung im Ausland kann ich folgendes berichten:


    Ich habe einmal mein Vorderrad mit nach Luxemburg genommen um dort bei einem mir bekannten Betrieb die Räder aufziehen zu lassen (für umme anstatt von 15 €). Ein Kunde dort hat mein Rad als zu einer Simson gehörig erkannt und wir sind gleich ins Gespräch gekommen. Er hat eine Schwalbe in der Garage rumstehen die er jahrelang in Luxemburg mit deutscher Zulassung gefahren hat weil Mopeds zur Erstzulassung in Luxemburg zum TÜV müssen (keine Ahnung wie das in den Niederlanden ist). Hierbei werden sie auf den Geschwindigkeitsprüfstand genommen und dürfen nicht schneller als 45 km/h fahren. Seine Schwalbe lief 53 km/h, daher hatte er keine Chance sie in Luxemburg zuzulassen. Wahrscheinlich werde ich, falls ich jemals meinen Spatz exportieren möchte, auch Blinker nachrüsten müssen!

    Zitat von domdey

    Deshalb merke:


    Nie verzagen, ALEX fragen !!! 8)

  • ist zwar lange her, aber bevor ich einen neuen Thread auf mache....


    Ich hatte gestern eine unangenehme Situation mit der belgischen Polizei...
    Ich wurde angehalten weil unserer Dorfpolizist gesehen hat, dass ich nach seinem Tacho 75km/h drauf gehabt habe (Berg mit 10% Gefälle, und starker Rückenwind) naja... Das war ja nur der Grund warum ich angehalten wurde...


    Es ging dann um meine deutsche Versicherung, die aber auf eine belgische Adresse registriert ist(Grund: hab mir die Simson in Dresden gekauft und die Versicherung für die Rückfahrt übernommen, im Kaufvertrag aber meine belgische Adresse angegeben habe, dadurch konnte die Versicherung nach vielen Telefonaten zur Zentrale und einer Stunde Warten nur auf diese Adresse versichern...).
    Ich solle doch mein Fahrzeug in Belgien versichern, das sei so nicht erlaubt..bla...bla bla
    Stimmt das? Meine andere Simson habe ich in auch in Deutschland aber mit einer deutschen Adresse versichert...damit gab es nie Probleme...


    Die Drohung meinen Roller auf den Geschwindigkeitsprüfstand zu stellen kam auch...
    Dazu habe ich auch noch Fragen.


    Ich weiß das dieser Prüfstand in Belgien für jegliche Art Roller zugelassen sind.
    Wie sieht dieses Gerät aus? und wie groß ist das? es kann doch nicht sein das jede Streife so eine Gerät dabei hat? Die sind doch auch teuer!?


    Es ist doch klar das dieser Prüfstand bei nicht elektronisch gedrosselten Rollern vielmehr anzeigt als die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit; selbst wenn die Verhältnisse einer Straße simuliert werden; ist der Windwiderstand einer Schwalbe sicherlich höher als einer S51-.- das kann ja gar nicht berücksichtigt werden...


    btw: ich denke ich fahre bergab deutlich schneller , da mein Motor durch den alten Kolben und Zylinder (28tkm)überdreht; bergauf aber dafür nur 40-50 km/h fährt...



    Das bekam ich von einem Belgischen Sachverständigen:



    mfg

  • Na ja ist das was ich vermute.


    Eine Versicherung darf dich ersichern wie Sie will bzw wies im vertrag steht.


    Eine Deutsche Versicherung versichert Mopeds für den Gebrauch in Deutschland. ggf für Durchreisen / kurzfristige Aufenthalte in anderen Ländern.


    Ich denke wenn du einfach zu ner Versicherung hingehst und sagst "ich lebe in NL und will ne Versicherung hier abschließen " wirste bei den meisten wieder davon geschickt.

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