Neuer Vergaser?

  • Hallo,


    ich hatte bisher immer einen BVF Gaser. Nun will ich auf Bing "umrüsten". Muss ich das irgendwie irgendwo eintragen lassen? oder ist das durchaus legitim, mit einem Bing Vergaser zu fahren?


    Grüße

  • Genau genommen musst du den eintragen lassen. Macht aber eigentlich keiner, die Wahrscheinlichkeit das dir deswegen einer krumm kommt ist ja auch eher gering einzuschätzen.
    Wobei originol natürlich schöner wär... :bounce:

    Mitm Öl nich sparsam sein, auffe Reise.

  • Ok da es um den rechtlichen Aspekt geht.


    Mit jedem anderen Vergaser außer BVF 16N1-5 oder 16N3-11 (imho ) verliert deine Schjwalbe die ABE.


    Wiederherstellen kann das die Zulassungsbehörde.


    Das macht diese wenn sie ein positives Gutachten des TÜVs bekommt


    Dieser stellt dir ein Gutachten aus mit gewissen Prüfungen und daher Preis.


    Für die Bings gibts ein Gutachten das ein einwandfreie Verbrennung für S51 / S70 Sr50 und S51 bescheinigt.


    Bei den geneannten Fahrzeugen wird noch der Anbau kontrolliert und ggf die Geschwindigkeit durch Fahrprobe.


    Für deine Schwalbe mußt du dich zwecks TÜV Gutachten mit dem TÜV in Verbindung setzten denn nur dieser stellt dir das Gutachten aus und nur dieser kann dir sagen was er wil und was ihm reicht.


    Du hast ja nicht viel zu bieten denn für den Bing an der /1 ist nichts amtliches dokumentiert. Kein Abgasverhalten usw....


    Theoretisch fährste also ohne ABE und wiederherstellen kann diese der TÜV ...
    Was du dem TÜV dafür bringen mußt oder was er für Prüfungen machen will mußte ihn selber fragen.


    ( normales Eintragen kostet ca 40 Eur aber dann eben nur Anbaukontrolle und Fahrprobe )


    Abgasverhalten könnte ggf mit ner AU für Motorräder abgegolten sein. Die Simmis müssen ja nur nen bestimmten CO Wert im Leerlauf erfüllen.



    So Thread aufgeräumt... also bitte nur rechtliche Aspekte

  • Ich habe letztens telefonisch beim Tüv erfragt, ob ich den Bing Vergaser an meiner 2er Schwalbe eintragen lassen könnte. Ich verwies auch auf das Gutachten, welches dem Bing beiliegt und dass auf diesem die Schwalbe als Fahrzeug nicht vermerkt ist. Als Antwort bekam ich, dass der Vergaser nur bei den Mopeds eingetragen werden kann, die auch auf dem Bing-Gutachten erwähnt sind.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von eblawhcS_nosmiS

    Und wie kann ich den Vergaser dann eintragen lassen?


    Müssen die vom Tüv selbst (ein bestimmt sehr kostspieliges) Gutachten erstellen?


    Genau. Man könnte natürlich auch einfach den normalen Vergaser einbauen (oder wie viele andere den Bing nicht eintragen lassen und mit dem Risiko leben)...


    MfG
    Ralf

    Disclaimer: Beiträge können Ironie und unsichtbare Smileys enthalten.

  • Die warscheinlichkeit das einer das bemängelt ist wirklich gering.
    ... ich es als Ersatzvergaser sehen und sagen. Einige BVF (16n1- ) waren lange nicht mehr neu erhältlich. Mit dem Hinweis der der Bing auch noch einen kleineren Einlass hat was erstmal gegen einen tuningaspekt spricht sollte
    das nicht das problem sein.
    Einbaun fertich.

    Wer schneller schraubt steht länger in der Werkstatt.

  • Vom Technischen hast Du wohl Recht , aber nicht von den Versicherungsverbrechern , die suchen die Stecknadel im Heuhaufen , nur um nicht zahlen zu müssen , passiert nen Unfall , und Die sollten mehr wie 2000
    Euro zahlen , werden die Herren suchen , und sowas wird gefunden , schon hast Du die Arschkarte .

  • Man kann den Bing,wenn man den will ,für beide Schwalben- generationen,problemlos eintragen lassen.(Punkt).
    Benutz mal die Suche hier im Forum zb. Bing eintragen,bing in KR51/1 usw. ...
    Habe hier eine Kopie von Karl der diesen Problemlos in seine 2er eintragen lies...Und mit ein bisschen mehr Zeit würde ich auch den Thread finden wo das einer in seine 1er Schwalbe eintragen lies.
    Also laß Dich hier nicht verunsichern...
    gruß schangri

  • Den bekommst Du nicht eingetragen , haben wir versucht , für den Einzer Motor bekommst Du bei Bing keine Unterlagen , die Naseweiss , und vernunftig laufen tut Sie mit dem Bing auch nicht , da musst Du lange mit den Hauptdüsen rumfummeln , kurze Strecken gehen , aber von Braunschweig nach Suhl kannste vergessen .
    Jemand der absolut keine Ahnung hat , aber sich gerne von Die belehren lässt :))

  • Hast Du nun versucht den Gaser eintragen zu lassen,oder von Bing Unterlagen zu bekommen?Oder wie was wo???Tschuldigung ist grammatisch nicht immer alles so verständlich was Du so hier schreibst......
    Na da sind wizard und die anderen zwei Spitzbuben hier im Nest die sich den Bing eintragen haben lassen entweder Angeber,Schwindler oder Dir etwas vorraus :roll:
    "die Naseweiss"wen oder was meinst Du damit???
    Das der Bing ohne Gezeter am M53 läuft,können jehne welche hinterm Mond leben natürlich nicht wissen......


    Grunz Schangri

  • @ Schrangi:


    Also Gutachten hat Bing nur auf Abgastauglichkeit getestet : S51 S70 SR50 und SR80


    Kr51/2 usw sieht gut aus wg belegbarer identisher Motoranlage bei /1 wirds schwierig... liegt zwar immer im Ermessen des Tüvers aberganz ohne was wie gesagt wird schwierig

  • Du Naseweiss , der Bingvergaser hat für die Schwalbe Kr 51 -1 keine Abnahme desw Tüv , es gibt beim Tüv auch kein Teilegutachten , das heisst , das der jeweilige Besitzer der Schwalbe ein Gutachten beantragen muss , das Besteht aber nicht daraus das der Prüfer sich auf das Moped setzt , und fährt .
    Wenn Du Recht haben solltest , kannst Du uns ja den Eintrag für den M 53 bzw
    M54 vorlegen , und auch das Gutachten , würde sich hier Mancher freuen .





    :wink: :wink: :wink: :wink: :wink:

  • Ja shadow,wissen wir doch beide ,aber einfach sagen "geht nicht,gibt´s nicht"
    ohne zusammenhängendes Hintergrundwissen zu verbreiten,kanns ja wohl nicht sein.
    Was sagen eigentlich die Boardregeln über "die Naseweiss",das Niveau sinkt?
    Gruß Schangri

  • Ohne entsprechende Gutachten oder Belege verschafft der TÜV-Prüfer
    eine freie Stelle auf dem Arbeitsmarkt sollte sein Handeln öffentlich werden.


    Ich sage nicht, das nie irgend einer das irgend einem eingetragen hat.
    Nur: Rechtlich war das dann ein voller Griff ins Klo.
    Sollte nun ein Unfall passieren und die Versicherung verlangt ein Gutachten
    sind wahrscheinlich Fahrer UND TÜV-Prüfer angemeiert.


    Aber macht mal. :D:D

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