ABE nicht erforderlich

  • He was ist das für ein Hexenspiel, mein eröffnetes Thema hierzu ist einfach gelöscht worden oder sehe ich das falsch!?
    Dabei gehts um sone wichtige sache, man lieber admin, bitte erklär mir was hier vor sich geht!


    Die Aussage war jedenfalls: Nach einer gesetzänderung im Mai 07 ist es nicht pflicht, eine ABE zu besitzen. Hört also endlich auf, den Hanseln in Flensburg das Geld hinzublättern für ne neue ABE.

  • Fakt ist eher, dass du über keinerlei Rechtsverständnis verfügst... :wink:
    man braucht ne ABE, wer lesen kann ist da eben klar im Vorteil :wink:
    Das wurde im Thread erklärt, der Thread gesperrt und jetzt ist er wohl gelöscht....
    Einfach um Unwissende nicht unnötig zu verwirren...


    MfG Björn

  • @ Baumschubser.. Laß es mal nen paar Tage stehen damit ers auch nochmal lesen kann:


    Ja Bacteroides_fragilis du hast eine tollen Gesetztestext gefunden:


    Drin steht das du entweder eine bescheinigung der ABE braucht oder eine Bestätigung einer Einzelabnahme.


    Was heißt das:


    Ja du kannst dir die 25 Eur sparen an Flensburg zu schicken wenn du zum TÜV gehst und sagst du hättest das Moped per Einzelabnahme zugelassen. Das kostet dann das 4 oder 5 fache weil alles überprüft werden muß eine Einzelbetriebserlaubnis erstellt wird und dir das Straßenverkehrsamt eine Bestätigung über die Einzelabnahme ausstellt die wiederum Geld kostet.


    Also lesen und verstehen:


    Entweder Bestätigung der ABE oder Bestätigung der Einzelabnahme.


    Da heißt das oder NICHT: Keines von beiden.


    ( Kleines Beispiel: Entweder Hugo oder Fritz hauen dir eine rein. Das heißt du bekommst auf jeden Fall eine rein.. auch wenn da ein oder steht :D )

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte das ja in dem anderen Thread schon ausführlich auseinander genommen (Schade, dass der weg ist). Ich tu das hier aber nochmal, damit du auch weisst, warum deine Aussage Blödsinn ist. Und wenn der Baumschubser diesen Thread hier wieder wegflext, flex ich ihm auch was weg. Das taugt hier nämlich sehr schön als Lehrstück, wie man bei rechtlichen Themen nicht argumentieren sollte.


    Also... Du hattest dich auf die neue FZV berufen, im speziellen auf deren §4, der die Inbetriebnahme nicht zulassungspflichtiger Fahrzeuge beinhaltet. Besonders angetan hatten es dir folgende Passagen:

    Zitat

    (1) Die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe a bis g [...] dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist.


    Zitat

    (5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.


    Deine Argumentation, wie man draus herleiten könne, dass keine ABE erforderlich ist, war recht abenteuerlich und sah etwa so aus: "In (1) steht, dass das Fahrzeug einem genehmigten Typ entsprechen muss. Wenn das Fahrteug der Serie entspricht, ist dies der Fall und eine ABE ist nicht erforderlich." Das ist aber Blödsinn, weil eben jeder Absatz überhaupt nichts über die Pflicht zum Mitführen aussagt, sondern nur, dass ein Fahrzeug entweder a) einer Serie mit ABE entspricht oder b) eine Einzelabnahme hat.


    Dann hast du dir den Absatz (5) vorgenommen und erklärt, dass ein Versicherungsschein ja als Datenbestätigung ausreicht (Daten stehn ja drauf, also so what? ). Leider hast du dir nicht die Mühe gemacht, §2 der FEV zu lesen, wo jene Begriffe wie folgt bestimmt sind:


    Fazit: Dein Beitrag war vorgestern Unsinn und ist es heute immer noch. Derartige Aussagen fördern die Verunsicherung der User, die sowas lesen und womöglich auch noch für bare Münze nehmen. Wenn man schon den Anspruch erhebt, "abschließende Ansagen" (so war ja dein Beitrag betitelt) treffen zu können, dann sollte man das unter Berücksichtigung des gesamten Gesetzestextes tun und nicht nur durch Zusammenbasteln gerade passender Passagen.


    MfG
    Ralf (Thread wird wieder geöffnet für ne mögliche Reaktion des Erstellers, die mich persönlich sehr interessiert.)

  • Man leude, hier is ja gleich was los. Also erstmal danke dass ihr den Thread stehengelassen habt.


    Ich gebe also zu, mit der Interpretation des gesetzestext etwas vorschnell gewesen zu sein. Klar ist die Sache für mich aber noch nicht, denn 1. wurde mir bereits von 4 vershciedenen Verkehrspolizisten mitgeteilt, dass das Mitführen der ABE nicht notwendig ist und
    2. :
    Die DDR-ABE wären ja nach eurer aussage auch noch gültig. Das kann aber nicht der Realität entsprechen, da dort haufen unaktuelle Daten drin sind, z.b. ein falsher Fahrzeughalter. Da der Fahrzeughalter jetzt auf dem Versicherungsschein vermerkt ist, hat nicht das DDR-Papier, sondern der Verwsicherungsschein seine Gültigkeit und nur dieser muss der Polizei auf verlangen ausgehändigt werden. So wurde es mir mal erklärt und außerdem entspricht das der allgemeinen Praxis.


    Aber stimmt schon, diese Logik beruht nicht unbedingt auf dem gesetzrestext. Daher habe ich in Flensburg nocheinmal angefragt, wie sich die sache nun verhält. Ich mein, es muss doch einen Grund haben, warum der §, um den sich hie ralles dreht, im mai 2007 geändert und umformuliert wurde. Früher stand dort, soweit ich mich erinnere, ausdrücklich drin, dass eine Allg. betriebserlaubnis mitzuführen ist. Dieser Formulierung wurde 2007 gestrichen.


    Insofern finde ich nach wie vor, dass die Sache noch nicht geklärt ist. Ich warte erstmal die Reaktion aus Flensburg ab.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Bacteroides_fragilis

    ....
    Die DDR-ABE wären ja nach eurer aussage auch noch gültig. Das kann aber nicht der Realität entsprechen, da dort haufen unaktuelle Daten drin sind, z.b. ein falsher Fahrzeughalter. Da der Fahrzeughalter jetzt auf dem Versicherungsschein vermerkt ist, hat nicht das DDR-Papier, sondern der Verwsicherungsschein seine Gültigkeit und nur dieser muss der Polizei auf verlangen ausgehändigt werden. So wurde es mir mal erklärt und außerdem entspricht das der allgemeinen Praxis.


    ....


    Hi, die Haltereintragungen sind im Osten auch irgendwann abgeschafft worden.


    Die ABE ist Pflicht, im Westen wird sie auch zu 90% kontrolliert...


    Nach meinen Telefongespräch mit dem KBA behalten die original ABEs, also die Registrierscheine ihre Gültigkeit.


    MfG


    Tobias

    • Offizieller Beitrag

    OK, dröseln wir das mal auf...

    Zitat von Bacteroides_fragilis


    1. wurde mir bereits von 4 vershciedenen Verkehrspolizisten mitgeteilt, dass das Mitführen der ABE nicht notwendig ist


    Auch Polizisten sind nicht allwissend. Weiterhin ist "nicht mitführen müssen" nicht gleichbedeutend mit "nicht haben müssen". In der von dir ja so geschätzeten FZV gibt es Beispiele, wo eine solche Bescheinigung nicht mitgeführt, wohl aber auf Verlangen vorgezeigt werden muss.

    Zitat

    2. : Die DDR-ABE wären ja nach eurer aussage auch noch gültig. Das kann aber nicht der Realität entsprechen, da dort haufen unaktuelle Daten drin sind, z.b. ein falsher Fahrzeughalter. Da der Fahrzeughalter jetzt auf dem Versicherungsschein vermerkt ist, hat nicht das DDR-Papier, sondern der Verwsicherungsschein seine Gültigkeit und nur dieser muss der Polizei auf verlangen ausgehändigt werden. So wurde es mir mal erklärt und außerdem entspricht das der allgemeinen Praxis.


    Wie schon vom Baumschubser - und von mir im vorgestern entsorgten Thread - erwähnt: Den Versicherungswisch darf dir eigentlich niemand ohne gültige Papiere ausstellen. Ob der Halter in den alten Papieren stimmt, ist relativ egal; auch in den aktuellen Papieren vom KBA ist kein Halter eingetragen.

    Zitat

    Ich mein, es muss doch einen Grund haben, warum der §, um den sich hie ralles dreht, im mai 2007 geändert und umformuliert wurde. Früher stand dort, soweit ich mich erinnere, ausdrücklich drin, dass eine Allg. betriebserlaubnis mitzuführen ist. Dieser Formulierung wurde 2007 gestrichen.


    Könnte daran liegen, dass eben die Regelungen der StVO und StVZO in der FEV zusammengefasst und gestrafft wurden. Da muss man nicht alles wörtlich übernehmen und kann auch mal sachen umformulieren oder vereinfachen.

    Zitat

    Insofern finde ich nach wie vor, dass die Sache noch nicht geklärt ist. Ich warte erstmal die Reaktion aus Flensburg ab.


    Dann klammer dich weiter an diesen Strohhalm und berichte über deine Erlebnisse.


    MfG
    Ralf

  • Zitat von Bacteroides_fragilis


    2. : Die DDR-ABE wären ja nach eurer aussage auch noch gültig. Das kann aber nicht der Realität entsprechen, da dort haufen unaktuelle Daten drin sind, z.b. ein falsher Fahrzeughalter. Da der Fahrzeughalter jetzt auf dem Versicherungsschein vermerkt ist, hat nicht das DDR-Papier, sondern der Verwsicherungsschein seine Gültigkeit und nur dieser muss der Polizei auf verlangen ausgehändigt werden. So wurde es mir mal erklärt und außerdem entspricht das der allgemeinen Praxis.


    Die alten DDR ABEs bestanden ja nicht nur aus der Halteradresse.


    Drin steht die ABE NR und eine kruze Auflistung der Daten des Mopeds.
    Ob der Halter da drinnen noch aktuell ist ist ja egal... Der Auszug der ABE behält seine Gültigkeit.

    • Offizieller Beitrag

    Nur für die Akten: Der weggefallene Paragraph, in dem die Mitführungspflicht stand, war der §18 (5) StVZO (hier in der Fassung von 1998). Aus der weggefallenen Mitführungspflicht einen Wegfall der Pflicht, überhaupt eine ABE zu besitzen, herzuleiten, halte ich wie gesagt für abenteuerlich...


    MfG
    Ralf

  • Halt Stop , bitte um Aufklärung , wieso kann ich das Moped nicht ohne Abe zulassen , bzw . versichern , ich bin noch nie nach der Abe gefragt worden ,
    nur nach den Fahrzeugdaten .
    mfg

  • Weil der nette Versicherungsmensch eigentlich nur die Daten aus der ABE übernehmen sollte und
    nicht von deinem aufgeschreibenem Zettelwisch bzw noch besser von deinem Gequassel :D

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Deutz40

    Halt Stop , bitte um Aufklärung , wieso kann ich das Moped nicht ohne Abe zulassen , bzw . versichern , ich bin noch nie nach der Abe gefragt worden ,
    nur nach den Fahrzeugdaten .


    Weil dein Versicherungsmensch die Vorschriften offenbar etwas locker nimmt :wink:


    Egal. Kommen wir zum wirklich wichtigen Punkt der mir eben ins Auge stach. Ich hatte ja in meinem ersten Post schon den §4(5) FZV zitiert. Allerdings ist der entscheidende Teil beim ersten Lesen offenbar auch an mir vorbei gegangen. Ich zitiere also nochmals:

    Zitat

    (5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.


    Ich denke, die Mitführungspflicht sollte nun klar sein. Das ist dann meine "endgültige Ansage" zum Thema.


    MfG
    Ralf

  • Prof: Mein Gedanke war, dass der Versicherungsschein als Datenbestätigung gilt. Aber da scheint ihr ja anderer Meinung zu sein. Ich hab das in Flensburg mal angefragt, ich hoffe, die käsen sich irgendwann aus. Solche fragen kriegen die wahrshcienlich eh pro tag 10x.
    Aber genau deswegen finde ich, dass sich etwas ändern muss. Entweder an der gängigen Praxis, oder am gesetzestext. Denn zur Zeit klafft da eine gewaltige Lücke.
    Ich wäre für die Variante, dass eine ABE nicht mitzuführen ist, weil es sich doch eben nur um eine Allgemeine Betriebserlaubnis handelt. Das Wort "allgemein" steht da nicht ohne Grund. Wenn ich nen Kühlschrank in der Küche stehen habe, muss ich doch auch nicht die dazugehörige allgemeine Betriebserlaubnis besitzen oder gar für Geld irgendwo beantragen. Das ist alleinige Sache des Herstellers. Solange eine ABE existiert, ist alles ok. Ich find das so dreist, dass bei Mopeds verlangt wird, dass sich jeder Eigner für teuer Geld ne Kopie dieser ABE ausstellen lassen muss. Das seh ich einfach nicht ein.
    Am Typenschild des Mopeds kann das Fahrzeug doch eindeutig identifiziert werden. Infos über Halter und Versicherung enthalten der Versicherungsschein. WOZU BITTE ALSO NOCH EINE ABE!?


    Es kann doch jeder, der in seine Simme 70ccm eingebaut hat und 4-Kanal-Zylinder, immernoch problemlos sich in Flensburg eine ABE beantragen. Der einzige Sinn, den eine ABE hätte (nachweis über Originalität des Fahzeugs), ist also auch nicht realisiert.


    Wenn mir jemand einen Grund nennen kann, der das Mitführen der ABE mit Logik verbindet, bin ich sofort still.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Bacteroides_fragilis

    Prof: Mein Gedanke war, dass der Versicherungsschein als Datenbestätigung gilt. Aber da scheint ihr ja anderer Meinung zu sein. Ich hab das in Flensburg mal angefragt, ich hoffe, die käsen sich irgendwann aus. Solche fragen kriegen die wahrshcienlich eh pro tag 10x.
    Aber genau deswegen finde ich, dass sich etwas ändern muss. Entweder an der gängigen Praxis, oder am gesetzestext. Denn zur Zeit klafft da eine gewaltige Lücke.
    Ich wäre für die Variante, dass eine ABE nicht mitzuführen ist, weil es sich doch eben nur um eine Allgemeine Betriebserlaubnis handelt. Das Wort "allgemein" steht da nicht ohne Grund. Wenn ich nen Kühlschrank in der Küche stehen habe, muss ich doch auch nicht die dazugehörige allgemeine Betriebserlaubnis besitzen oder gar für Geld irgendwo beantragen. Das ist alleinige Sache des Herstellers. Solange eine ABE existiert, ist alles ok. Ich find das so dreist, dass bei Mopeds verlangt wird, dass sich jeder Eigner für teuer Geld ne Kopie dieser ABE ausstellen lassen muss. Das seh ich einfach nicht ein.
    Am Typenschild des Mopeds kann das Fahrzeug doch eindeutig identifiziert werden. Infos über Halter und Versicherung enthalten der Versicherungsschein. WOZU BITTE ALSO NOCH EINE ABE!?


    Es kann doch jeder, der in seine Simme 70ccm eingebaut hat und 4-Kanal-Zylinder, immernoch problemlos sich in Flensburg eine ABE beantragen. Der einzige Sinn, den eine ABE hätte (nachweis über Originalität des Fahzeugs), ist also auch nicht realisiert.


    Wenn mir jemand einen Grund nennen kann, der das Mitführen der ABE mit Logik verbindet, bin ich sofort still.



    Logik ist da gar keine.. Ist Pflicht.. PUNKT.


    Mit der (neuen) ABE kann jeder Polizist sofort nachsehen, was original ist und was nicht. Sinn hat das also. Woher sollen die sonst deine Fahrzeugdaten wissen? Es hat schon einen Grund, warum da wichtige Fahrzeugdaten drin stehen.


    Beim Auto musste auch einen Fahrzeugschein (oder wie das jetzt neu heisst) mitnehmen.


    Papiere sind Pflicht, das die zu 90% nicht kontrolliert werden ist eine andere Sache. ICH hab meine schon öfters vorlegen müssen, genauso wie Führerschein, Perso und Versicherungswisch.



    Deine Argumentation ist dann aber auch nicht logisch...


    Am Auto ist genauso ein Typenschild drauf, dann brauchte man dafür ja auch keine Papiere mehr. Die Angaben im Fahrzeugschein sind ja auch nur ein Auszug aus der ABE des Fahrzeugs.


    MfG


    Tobias



    MfG


    Tobias

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