Schwalbe auf den Rollenprüfstand?

  • Hallo!
    Ich wurde heute Abend von einem Beamten in Zivil (VW Lupo :? ) angehalten weil er hinter mir her gefahren ist als ich mit ca 70kmh auf der Hauptstraße unterwegs war.
    Dialog:
    Er: Wie schnell sind sie gerade gefahren?
    Ich: Ca. 58, 60...
    Er: Lüge! Mindestens 70, eher 75!
    Seine Kollegin: Naja, schon so maximal 70!
    Er: Wie schnell darf der denn fahren?
    Ich: 60. Ist eingetragen.
    Er: Wie, ein Roller mit 60???


    Nachdem er den Vers.Schein gesehen hat (60kmh eingetragen), hatte er plötzlich nicht mehr so viel zu sagen.
    Außer: Sie bekommen eine Vorladung von mir, der Roller muss auf den Prüfstand.


    An meiner Schwalbe (Kr51/1) ist lediglich ein bißchen was am Krümmer gemacht, und kein Endstück mehr im Endschalldämpfer.


    Ich habe aber genügend Zeit diesen "Mangel" (und andere kleine, Blinker und so...) zu beheben.


    Lange Rede kurzer Sinn, meine Frage an euch:


    Ist der Prüfstand auf den sie meine Kleine stellen wollen auch für sie zugelassen?
    Wenn NEIN, wo kann ich rechtliche Belege dafür finden?
    Was mache ich wenn sie mich vorladen?
    Was wird auf einem Prüfstand alles getestet?
    Was kommt auf mich zu wenn sie 70-80kmh feststellen weil die Schwalbe Fahrtwindgebremst ist?
    Kann ich einen Prüfstand wie o.g. verlangen, der auch Winde berechnet?
    Was kommt generell auf mich zu?


    Sorry für die vielen Fragen, bin nur ein bißchen nervös...


    Vielen Dank schon jetzt für eure Zeit!


    Lg,
    Benni

  • Hallo!
    Aus den Antworten von dir und der PN von Prof fasse ich also zusammen, dass:
    Solange alles an der Schwalbe im Originalzustand ist, kann mir, selbst wenn die Schwalbe auf dem Prüfstand irgendwas zwischen 70 und 90 kmh bringt, nichts passieren...


    Stimmt das so?


    Und, ich entschuldige mich wirklich für das Doppelposting, ich war nur gestern nacht ziemlich nervös und dachte damit erreiche ich mehr Leute die sich gezielt mit dem Thema auseinandergesetzt haben (deshalb auch die PN an Prof)


    Danke nochmal und nichts für ungut...


    Schönes Wochenende,
    Benni

  • Ganz so einfach ist's nicht.


    Man geht davon aus, dass im Neuzustand die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auch so eingehalten wird.


    Trotzdem bist du als Fahrer verantwortlich, wenn das Ding "dauerhaft und erheblich" schneller geht als es soll - selbst wenn das nur verschleißbedingt ist und kein absichtliches Tuning, und sogar wenn der Hersteller dir ein "besonders gelungenes" Exemplar auf den Hof gestellt hat.


    Verschleiß-Tuning kann z.B. passieren, wenn im Auspuff die Dämpferelemente wegrosten (bei uns eher selten, Ölfahne sei Dank), ein abgefallenes Ansauggummi den Gaswechsel bei hohen Drehzahlen begünstigt, eine verschlissene Hauptdüse einen größeren Querschnitt hat als sie sollte - so Zeug halt.


    Wenn du eh selber dran gedreht hast (Krümmer, Endtopf), dann stirb wie ein Mann, zahl' das Ticket und bau's wieder zurück. Die 60+X, die die Simsons legal fahren, reichen doch auch - wozu sich für 5 km/h mehr illegal machen?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Schwarzer_Peter

    Verschleiß-Tuning kann z.B. passieren, wenn im Auspuff die Dämpferelemente wegrosten (bei uns eher selten, Ölfahne sei Dank), ein abgefallenes Ansauggummi den Gaswechsel bei hohen Drehzahlen begünstigt, eine verschlissene Hauptdüse einen größeren Querschnitt hat als sie sollte - so Zeug halt.


    Darum ja der Rat, sich von TÜV / Dekra den ordungsgemäßen Zustand bescheinigen zu lassen. Das ist in jedem Falle zuverlässiger als ein Ritt auf der Rolle. Denn dass da die Nadel in die Wolken fliegt, ist vorherzusehen und hat trotzdem null Aussagekraft bezüglich der Höchstgeschwindigkeit.


    Dass hier irgendwas dauerhaft signifikant schneller ist, halte ich im hier behandelten Fall für nicht gegeben. Vielmehr dürfte das Problem ein Polizist sein, der zum ersten mal nen Roller gesehen hat, der schneller ist als das übliche Plastezeug.


    MfG
    Ralf


    P.S.: Ich lager das hier mal in einen eigenen Thread aus. Mit der Drossel hat das ja nicht mehr viel zu tun.

  • [quote='Schwalbe-Essen']Ist der Prüfstand auf den sie meine Kleine stellen wollen auch für sie zugelassen?/quote]


    Nein, denn der normalerweise verwendete Rollenprüfstand (kleine Rolle mit Fahrtenschreiber-Tacho) ist nur für Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h zugelassen. Ausserdem wird bei der Schwalbe die Motordrehzahl in der freien Beschleunigung nicht elektronisch begrenzt. Sollen Fahrzeuge mit einer anderen BBH als 45 km/h sinnvoll gemessen werden, muß die Schwungmasse im Prüfstand geändert werden.


    Bitte den Polizeibeamten einfach, die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit Deiner Schwalbe mit Verweis auf den Einigungsvertrag nach StVZO-DDR zu ermitteln (inkl. der in der ehm. DDR gültigen Toleranzen für eine Nachprüfung), ich denke, mit dieser sachlich richtigen Forderung wird jeder Polizist w/m in den alten Bundesländern die Segel streichen.


    Gruss von Frank

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von hallo-stege

    Bitte den Polizeibeamten einfach, die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit Deiner Schwalbe mit Verweis auf den Einigungsvertrag nach StVZO-DDR zu ermitteln (inkl. der in der ehm. DDR gültigen Toleranzen für eine Nachprüfung), ich denke, mit dieser sachlich richtigen Forderung wird jeder Polizist w/m in den alten Bundesländern die Segel streichen.


    Die Papiere mit der zugelassenen Geschwindigkeit hat er ja gesehen. Wenn er danach immer noch auf dem Prüfstand beharrt, ist ihm sowieso nicht mehr zu helfen...


    MfG
    Ralf

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