150er mit 125er Führerschein fahren

  • Moin!
    Ich hab letztens das Gerücht gehört, man dürfe die 150er von MZ auch mit dem 125er Führerschein fahren! Das soll so eine Ausnahme sein, wie mit den Simmen, die ja 60km/h fahren dürfen, und der Mofa von Simson, die 30km/h fahren darf! Kann das jemand bestätigen oder wiederlegen oder mir sagen, wie ich das rausfinden kann?
    Mit bestem Dank im Vorraus!
    Mario

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß nicht, wie eng man das heute sieht. In jedem Fall musst du da was schriftliches haben. Einfach so geht das sicher nicht. Zu DDR-Zeiten konnte man per Ausnahmegenehmigung (wurde individuell zugeteilt oder auch nicht) auch schon mit 16 eine 175er Jawa bzw. 175er ES mit 16 fahren, weil die nicht schneller waren als die neueren 150er ETZ. Das war aber in jedem Fall eine Einzelfallentscheidung und wurde im Führerschein eingetragen.

  • Hallo!!


    Ich hab vor ein paar Jahren (so 95/96) mal davon gelesen das es IN SACHSEN eine Sonderreglung gibt so das man in seinen Führerschein eintragen lassen kann das man die 150iger fahren darf.
    Ob das heute noch geht weiss ich aber auch nicht.


    Und wenn das nicht mehr geht oder du nicht in Sachsen wohnst kannst du ja deine 150iger auf 125cm³ umbauen.


    mit bestem Gruss


    N A C H T F A L K E

  • Hallo,


    also ich hatte mal besagte 150 ETZ und wohnte in Sachsen. Das war so 1998 definitiv nicht so, dass man die einfach so fahren durfte. Es gibt/gab einen Drosselsatz (Krümmer, Zylinder+Kopf...) mit dem man aus den 150ccm eine 125er machen konnte (der lange Krümmer mit der 80kmh Bremse war nur wegen unter 18 Jahren).


    Ich hab nicht anderes gemacht als mir nen Satz Schlagzahlen ausm Baumarkt geholt => der Rest ist euere Phantasie.


    Gruss Bernd

  • Nö, die 150'er ETZ darfste mit dem 125'er Führerschein nicht fahren.
    Wenn dich der Bulle damit erwischt reicht der die Ermittlungsakte gleich zum Staatsanwalt weiter. Der schreibt dann flink eine fette Anklage wegen der Straftat "Fahren ohne Führerschein" und der Richter schickt dich dann dorthin, wo man beim Duschen die Seife immer schön festhalten sollte. :D
    Außerdem wird die 150'er ETZ beschlagnahmt und eingezogen.


    Und bei der Geschichte mit den Schlagzahlen, packt dich der Richter wegen Urkundenfälschung bei den Eiern. ( => Seife)


    Lödeldödelööö ... macht dich dann auch nicht fröh ! ;(


    Also libba doch nich machen ! :)

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