2 Rechtl. Fragen

  • Hallo!
    Heute habe ich mal 2 rechtl. Fragen:


    1. In meinem PKW - Führerschein steht das ich auch Mopedes (also bis 50ccm / 50 kmh) fahren darf.
    Mein Simson - Roller SR50 hat zwar 50 ccm, ist aber mit 60 kmh zugelassen.
    (kleines Versicherungskennzeichen)
    Brauche ich jetzt da einen Motorradführerschein ???
    Einige Kollegen in meiner Firma sind der Meinung !!!



    2. Da ja die Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen 60 kmh beträgt, darf ich mit dem Roller auf die Autobahn ???


    Wäre zwar Selbstmord, aber rein rechtl. gesehen !!!



    Besten Dank im Voraus !!!
    Gruß

  • 1. In der DDR durften die 50er 60 km/h fahren; es gibt eine Übergangsregelung, wonach Mopeds, die vor 92 glaube ich das erste Mal zugelassen waren auch weiterhin 60 km/h fahren dürfen! Insofern darft Du das Teil, wenn es denn ein altes ist, ganz normal mit dem Autoführerschein und Versicherungskennzeichen fahren.


    2. Beträgt die Mindestgeschwindigkeit auf ABs nicht 80 km/h? Sogar auf Kraftfahrstraßen musst Du ja eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h haben um darauf fahren zu dürfen. Durch das "mehr" fallen solche Straßen, und damit auch ABs, für uns dann allerdings aus, und dürfen nicht befahren werden!


    Ich denke das stimmt so, wenn nicht, lasse ich mich gern eines besseren belehren, besonders bezüglich des zweiten Punktes! Beim ersten bin ich mir nur beim Datum nicht sicher, und bin zu faul zum nachschauen ;)


    Gruß, Arnd

  • zu 1.) Ein Blick in die FAQ bzw. ein wenig Mühe bei der Benutzung der Suchfunktion hätte genügt: Eintrag in den FAQ - lesen.


    Um es kurz zu machen: Selbst mit dem neuen auf 45km/h beschränkten Führerscheinen darf man Simsons mit 60km/h fahren, und mit den alten Autolappen erst recht. Bedingung ist aber das Baujahr - sozusagen, daß das Fahrzeug noch aus DDR-Produktion stammt.


    zu 2.) Auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen gilt, daß das Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von MEHR als 60km/h haben muß. Die Simsons haben jedoch eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von (definiert) GENAU 60km/h und dürfen daher weder auf Autobahnen noch auf Kraftfahrtstraßen. Der Vorposter liegt da ganz richtig, wenn auch das mit den 80km/h flasch ist Und ja, es ist nahezu Selbstmord.


    Hth,
    unleash 8)

    Nur, weil Du nicht paranoid bist, heißt das nicht, dass Sie nicht hinter Dir her sind ...

  • der aktuelle bußgeldkatalag macht die Aussage zu Kraftfahrstraßen eindeutiger und undiskutierbar:


    "Sie benutzten eine Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug oder Hänger dessen Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60km/h oder weniger Betrug"


    da alle Simmis 60 km/h eingetragen haben (ausser Sperber/S70/SR80/S83) sind Kraftfahrstraßen somit tabu

  • Wenn man es trotzdem macht (bin mit der Kreidler im Sturzregen auf eine geraten) dann gibt es derbe Huperei und Abdrängung von den dicken Autos mit den großen Kisten. Die finden das gar nicht witzig.


    Wenn mich da allerdings die Polizei angehalten hätte, hätte ich die ziemlich angeschnauzt, weil das von hier auf jetzt plötzlich Kraftfahrtstraße wird. Normalerweise gibt es immer die Möglichkeit, vor der Kraftfahrtstraße abzufahren, aber meist liegt diese Abfahrt eine Kurve weiter vorn. Und das ist oft zu spät :?

    Nur, weil Du nicht paranoid bist, heißt das nicht, dass Sie nicht hinter Dir her sind ...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!