Hallo!
Heute habe ich mal 2 rechtl. Fragen:
1. In meinem PKW - Führerschein steht das ich auch Mopedes (also bis 50ccm / 50 kmh) fahren darf.
Mein Simson - Roller SR50 hat zwar 50 ccm, ist aber mit 60 kmh zugelassen.
(kleines Versicherungskennzeichen)
Brauche ich jetzt da einen Motorradführerschein ???
Einige Kollegen in meiner Firma sind der Meinung !!!
2. Da ja die Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen 60 kmh beträgt, darf ich mit dem Roller auf die Autobahn ???
Wäre zwar Selbstmord, aber rein rechtl. gesehen !!!
Besten Dank im Voraus !!!
Gruß