auf 45 km/h drosseln

  • Warum mußt du sie auf 45 drosseln? Wenn du 45 fahren darfst mußt du ja mindestens den Führerschein Klasse M, also Moped haben. Da gelten die 45 kmh für Neufahrzeuge, deine Simson darfst du aber ruhigen Gewissens mit den originalen 60kmh fahren, dass wird in den Fahrschulen etc. nur oft mißverständlich rübergebracht.


    Ansonsten, die S50 auf 45 kmh zu drosseln, wäre wenn überhaupt nur mit erheblichem finanziellem und technischem Aufwand zu bewerkstelligen und müßte dannach vom Tüv abgenommen und eingetragen werden und das sind dann schnell einige 100 Euro.


    Gruß, Henrik

  • Peugeotpuppe: wir haben dir das doch schon gesagt, dass du das nich musst! Such dir mal den "Einigungsvertrag" im Forum! Lies diesen durch und druck ihn aus! Das ist deine Versicherung wenn du in die Verkehrskontrolle kommst! Du darfst ECHT!!!! 60 km/h fahren! Das steht auch in den Versicherungspapieren dann drin! Und auch in der ABE wenn du eine hast, wenn nicht _> unter den FAQ suchen! Da stehts drinne, wo du eine ABE bekommst!


    Grüße ausn Vogtland


    Tommi

    • Offizieller Beitrag

    Ahoi!


    @ Peugeotpuppe, die gesammte Simson-Flotte bis Baujahr 1991 steht unter Bestandsschutz. Das heisst das sie ohne technische Veränderungen im Strassenverkehr betrieben werden dürfen. Und das auch mit dem Führerschein der Klasse M. Das ist alles im Einigungsvertrag geregelt.


    Allzeits gute Fahrt!


    Gruss Moe :smokin:

  • Hallo,


    Siehe auch Fahrerlaubnisverordnung §76 (Übergangsrecht) Abs.8:
    "...Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind..."


    mfg Gert

  • Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. Ich habe gerade mal die FEV studiert und die dazugeörige Erläuterung. Mein Moped fällt tatsächlich unter die Klasse M und ich brauche sie nicht drosseln.Sorry, habt ja recht gehabt. :shock:

  • Solltest du dir keinen Simson Roller kaufen, der 60km/h fahren darf, mit Führerscheinklasse M (B) so darfst du 50ccm Roller, welche VOR dem 31.12.2001 zugelassen worden sind, auch mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50km/h fahren.


    Also wenn es ein Roller Bj. 2000 ist, welcher auch bis zum 31.12.2001 zugelassen wurde und der eine zul. Höchstgeschwindigkeit von 50km/h hat, darfst du den auch fahren.

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