Abnahme für Helderungen Anhänger?

  • Moin Moin!


    Bin gerade dabei einen Helderungen Anhänger für meine Schwalben neu Aufzubauen und überlege ob ich den neu abnehmen lassen soll? Es ist kein Typenschild mehr vorhanden und auch keine Papiere.
    Hat jemand hier das schon mal machen lassen und wenn was für Anforderungen muss man erfüllen?

    Täglich Simson und das Leben ist dein Freund

  • an der Strebe vorne rechts in Fahrtrichtung ist eine Nummer eingestanzt das ist die typennummer das reicht
    dann einfach neue Papiere über das KBA anfordern kostet unter 30€ und fertig das Papierschild da ist in den meisten Fälle ab oder über die jahre unlessbar !

  • Grundsätzlich nicht verkehrt, jedoch ist das genannte Papierschild nur der Preisaufkleber gewesen.
    Das Typenschild war, wie bei der Schwalbe auch, aus Alu.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Das TYS ist nur leider nicht mehr erhältlich. Mann darf in dieser Situation eines Nachmachen lassen, da "Die Heldrunger " in mehreren Jahren keine Verbaut hatten und deswegen auch vom KTA abgemahnt wurden.

  • Es gibt wohl auch ein paar Anhänger ohne Typenschild. Das ist nicht weiter schlimm, denn man kann trotzdem Papiere für den Hänger bekommen. Dazu muss man die Rahmennummer des Hängers ans KBA schicken. Ein Blanko-Typenschild zu kaufen und mit Schlagzahlen auszufüllen ist rechtlich in der Grauzone, dürfte aber wohl die einfachste Möglichkeit sein. Dabei ist das unabhängig davon wer wo wie ein Schild angebracht hatte, bloß weil der Hersteller es vergessen hat (falls das wirklich so ist) wird man noch lang keine offizielle Genehmigung dafür haben eines selbst zu machen. Die einfachste Möglichkeit ist es in jedem Falle.


    Eins noch: Wenn die Rahmennummer auf F endet, ist der Anhänger ein Fahrradanhänger. Für den gibts keine Papiere, und man darf ihn nicht hinter dem Moped herziehen.

  • OK! Die Rahmennr. endet auf F, ich habe den Anhänger aber mit einem Rücklicht von einer 1er Schwalbe versehen und eine originale Anhängerzugvorrichtung verbaut, wenn ich dann jetzt eine neue Abnahme machen lasse müsste es doch eigentlich klatt. Oder?

    Täglich Simson und das Leben ist dein Freund

  • F ist F, und damit fürs Fahrrad, meines Erachtens egal welche Schlußleuchte dran ist.


    Ich habe übrigens in der letzten Woche einen MWH/M2 erstanden, welcher einer von denen ohne Typenschild ist. Habe die ABE auch nur mit der eingeschlagenen Nummer beantragt. Kann ja mal berichten, ob es klappt.

  • Würde ich erst mal mit nem ? sehen. Der Hallo-Stege hatte dazu schon mehrfach info´s rausgegeben.
    Ich denke trotz der Nachrüstung wohl eher nicht. Aber erkundige Dich mal beim KBA. Geht per Telefon.
    Die könnten Dir zweifelsfrei sagen ob die Nachrüstung ausreichend , ABE-fähig, und für die Nutzung an einem KKR zulässig ist oder nicht.

  • Fahrradhänger bleibt Fahrradhänger, da ist nichts dran zu rütteln. Wie Rotmopedbaby (wahrscheinlich?) sagt, das mit dem Typenschild ist kein Problem, einen Fahrradhänger als Mopedhänger zu nutzen geht nicht.


    Selbst mit nachgerüsteter Beleuchtung usw. kann die kein (heutiger) Prüfer mehr eine Bescheinigung ausstellen dass du den Hänger als Mopedhänger nutzen darfst - schlicht und ergreifend, weil es die Fahrzeugklasse "Mopedanhänger" nicht mehr gibt. Deshalb kann dafür auch keine Abnahme gemacht werden. In der DDR wärest du wahrscheinlich sogar durchgekommen, heute gibt es keine rechtliche Möglichkeit mehr - selbst wenn du den Prüfer bestechen solltest... ;)

  • Ein Blanko-Typenschild zu kaufen und mit Schlagzahlen auszufüllen ist rechtlich in der Grauzone ...


    Nein, das Typenschild ist im Gegensatz zur Fahrgestellnummer rechtlich völlig unproblematisch, solange die darauf eingeschlagenen Angaben "der Wahrheit" entsprechen.


    Fahrradhänger bleibt Fahrradhänger, da ist nichts dran zu rütteln.


    Das sehe ich anders, im Rahmen einer Einzelabnahme wäre ein zum Mopedanhänger umgerüsteter Fahrradanhänger unproblematisch abzunehmen.


    Gruss von Frank

  • Letztendlich musst du dann selber entscheiden, ob du mit dem Hänger, der ja ein Fahrradanhãnger ist, fährst. Sicherheitsproblematisch dürfte es nicht sein, im Falle eines Unfalls wird jedoch ein Gutachter auch einen Blick auf den Anhänger werfen und feststellen, dass du diesen gar nicht hättest ziehen dürfen. Die Polizei wird bei einer Routinekontrolle eher nicht drauf achten. Sehr viele Leute fahren mit einem fahrradanhänger, die Dinger sind halt einfach selten.


    Mfg
    Albi

  • Werde mich mal beim KBA schlau machen was geht!
    Sobald ich ne Antwort von denen habe werde ich das hier posten!
    Dann werde ich den Umbau erstmal bis zur Klärung auf Eis legen!;(

    Täglich Simson und das Leben ist dein Freund

  • Ähmmmmm....ich hab ja keene Ahnung, aber det KBA wird dir da nich weiterhelfen könn. Det muss n Prüfaa machn.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    der F-Anhänger ist fürs Fahrrad und nicht fürs Moped. Dann ist es logisch, dass der kein Typenschild hat. Wozu auch am Fahrrad.


    Ich sage, das KBA wird dir keine ABE für einen M-Anhänger austellen, weil fürs Fahrrad.


    Was ist denn für eine Zugvorrichtung da dran? Das Schubstück fürs Moped oder die Kugel fürs Fahrrad?


    MfG


    Tobias

  • Dann ist es logisch, dass der kein Typenschild hat. Wozu auch am Fahrrad.


    Hallo Tobias!
    Das würde ich nicht kategorisch ausschließen wollen. Auch am Fahrrad muss man wissen, wie viele Kästen Bier drauf dürfen. ;) Ob man an allen "F" darauf verzichtete, weiss ich allerdings nicht.


    Gruß Christian

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

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