Änderung der BE nach Eintragung eines Bing Vergasers

  • Guten Morgen,


    Ich möchte Euch gerne um Euren Rat bitten.


    Ich fahre eine S51 und habe mir dafür in 2007 neue Papiere vom KBA
    ausstellen lassen.


    Vor kurzem war ich beim Tüv und habe mir einen Bing Vergaser und einen Lenker eintragen lassen um damit legal fahren zu dürfen.


    Nun sagte mir der Tüv Prüfer, das ich meine Papiere berichtigen lassen muss.


    Ich habe dann erstmal das KBA per eMail angeschrieben, ob man meine BE um die Eintragung ergänzen kann.


    Man antwortete mir, das man dazu nicht berechtigt sei und das ich mich an das örtliche Verkehrsamt wenden muss.


    Jetzt habe mir die Eintragung nochmal genauer angesehen und da ist mir aufgefallen, dass Nr.5 folgendes steht: Kraftrad, Leichtkraftrad.


    Nicht das der Tüv aus meiner Simson ein Leichtkraftrad gemacht hat?!


    Das dürfte ich ja garnicht mehr fahren mit meinem B-Schein.


    Was meint Ihr dazu?
    Ich bin jetzt reichlich verwirrt.


    Danke und Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Moin

    Sieht fast so aus, als hätte man Dir ne neue BE gefertigt!?
    Da gibts dann halt zwei Möglichkeiten: KleinKraftRad bis 45 kmh oder bis 60 kmh als LeichtKraftRad.

    Ich glaube, den ganzen Aufwand hättest Du Dir sparen können.
    1. Der Bing-Vergaser ist eine zulässige Änderung - also nicht abnahmepflichtig
    2. Der Lenker muss ein eigenes Teile-Gutachten haben.
    Das legt man dem TÜV-ler vor und lässt das in die vorhandenen Fahrzeug-Papiere nachtragen.

  • Ich hatte dem Prüfer auch gesagt, das ich eine "Eintragung" haben will, wie man es auch beim Auto mit z.B. Felgen macht. Keinen Falls eine neue Betriebserlaubnis.


    Das Teilegutachten vom Lenker und das vom Vergaser habe ich dem Prüfer auch alles in die Hände gegeben.


    Da bleibt mir wohl nichts übrig als nochmal dort hin zu fahren.


    PS:
    In dem Gutachten vom Bing Vergaser steht drinne:
    "§19 StVZO verlangt, dass Sie den neuen Vergaser in Ihre Fahrzeugpapiere eintragen lassen."

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    korrekt, da hat der Kai71 was falsch erzählt, dass Teilegutachten für den Bing ist da eindeutig.


    ich fürchte bei der Abnahme hat der Tüv-Onkel einen falschen Fahrzeugtyp reingepinselt. Da wirst du nochmal hinmüssen. Macht die Zulassungstelle da ein Leichtkraftrad raus, ist A1 erforderlich, es wird Kennzeichen und TÜV-pflichtig. Das soll der gute TÜV Mann nochmal ändern.


    MfG


    Tobias

  • Hi,


    Ich habe mich vorhin mal schnell in's Auto geschwungen und bin zum Tüv gefahren.


    Die haben sich alles nochmal angesehen. Geändert werden musste es nicht, da das keinen Einfluss auf die BE hat. D.h. es bleibt auch weiterhin ein Kleinkraftrad.


    Man sagte mir dann, ich müsse zur Zulassungsstelle und das dort abstempeln lassen.


    Also nichts wie hin ;)


    Dort hat man auch erstmal gestutzt, aber dann hatt man mir einmal das Gutachten vom Tüv abgestempelt und in die BE vom KBA eine Kopie eingepflanzt und das auch noch abgestempelt. Hat mich nur 10,20€ gekostet.


    Damit darf ich jetzt ganz legal fahren und bin happy.


    Grüße


  • @: Froschmaster: Schau mal über deinem Beitrag das Bild ;)
    Die haben quasi den Kasten mit den Daten von der Kopie ausgeschnitten, eingeheftet und abgestempelt.


    Ja, die haben alle nicht genau gewusst was bei einer Simson zu tun ist.
    Kennt sich ja hier kaum einer mit aus.


    Selbst bei Kontrollen wurde ich bisher immer durchgewunken.


    Grüße

  • Genau das wollt ich wissen also es ist augeschnitten, in die Mitte rein getackert und gesiegelt worden.


    Was sind an Gebühren beim Tüv angefallen? Ist ja insgesamt dann wahrscheinlich gar nicht soo teuer und der Aufwand hält sich auch in Grenzen. Auch interessant, wenn man sich mal ne Vape einbaut, die muss man ja auch eintragen lassen.


    EDIT:
    Jetzt hab ich mal mit meiner BE vergliche, der depp vom Tüv hat einfach bei 2.1 die falsche HSN eingetragen, die müsste 6948 sein. Damit kann er natürlich das richtige Fahrzeug nicht finden, obwohl es eindeutig in der BE richtig eingetragen ist. Oder hast du die alte Version der KBA-BE?

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Also die Eintragung des Lenkers und des Bing Vergasers beim Tüv kam 56,90€.


    Mhh, die 6948 kommt in meiner KBA BE nicht vor.
    Vielleicht ist das wirklich eine alte Version, ist ja immerhin von 2007.

  • Ah ok, das könnte sein, meine ist vom letzten Jahr, ich meine die hätten da mal was geändert.


    Wurden die Eintragungen jeweils separat abgerechnet, oder ist das eine pauschale, egal wie viele verschiedene Eintragungen. (Jaja der wills jetzt ganz genau wissen :D)

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • ne vape muss eingetragen werden?!
    ich war mal mit meiner schwalbe beim tüv und hab genau diese frage gestellt. der sagte mir, so lange die lichtleistung von allen beleuchtungseinrichtungen mit der be übereinstimmen wäre es egal woher der strom dafür kommt. und da der h4 scheinwerfer ein prüfzeichen hat müsse auch der nicht eingetragen werden.

  • Mit der Info bin ich auch wieder vom Prüfer weg, bei zwei TÜV-Stationen und ein mal GTÜ (die aber eh nicht zuständig sind, jedoch trotzdem eine Meinung hatten). Aber wenn man trotzdem unbedingt will, kann man natürlich.
    Na, dazu gibts schon hunderte sich im Kreis drehende Forenseiten im Netz und ich hab sie alle gelesen, glaube ich :D

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    • Offizieller Beitrag

    ne vape muss eingetragen werden?!
    ich war mal mit meiner schwalbe beim tüv und hab genau diese frage gestellt. der sagte mir, so lange die lichtleistung von allen beleuchtungseinrichtungen mit der be übereinstimmen wäre es egal woher der strom dafür kommt. und da der h4 scheinwerfer ein prüfzeichen hat müsse auch der nicht eingetragen werden.


    So richtig schlüssig ist die Aussage aber auch nicht. Die Lichtleistung stimmt ja nach dem Wechsel auf Vape und H4 eben nicht mehr mit der ABE überein.

  • Wenn in den Papieren von einer 6Volt Schwalbe/S51 die Rede ist und man dann mit einem 12Volt 35Watt Halogenscheinwerfer vorfährt.Dann stimmt es wohl anscheinend nicht mehr mit der Ursprungs ABE überein.
    Auch wenn sich an der Motorleistung,Abgaswerten und Endgeschwindigkeit sicherlich nichts großartig ändern sollte.
    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

    • Offizieller Beitrag

    Moin zusammen

    Ich habe in 10/2013 eine Vape für meine schwarze KR51/2N eintragen lassen.
    Hatte extra einen Termin gemacht, damit der Zweirad-Fachmann da ist.
    Der hat sich dann alle Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug angeschaut
    (inkl. der Parkleuchte - die musste ich ihm aber erst erklären - sowas hatte er noch nie gesehen) und für gut befunden.
    Das Begleitschreiben (Teilegutachten ?) der Vape und die Rechnung über den Einbau durch eine Fachwerkstatt hab ich ihm auch mit auf´n Tisch gelegt - da hat er sich gefreut.

    Ich habe jetzt ein zusätzliches Stück Papier: TÜV Gutachten (gemäß § 21 StVZO)
    Einzelgenehmigung nach § 4 FZV (für zul.fr. Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2 FZV)

    Da steht dann z.B. bei 2.1 die 6948, bei E die FIN, bei D.2 - KR51/2N und das wichtigste:
    bei 22 steht Zündanlage VAPE, Betriebsspannung 12 V .

    Hat mich alles zusammen (ich glaube mich zu erinnern) 25,40 € gekostet.

    LG Kai d:)

  • Bezüglich des typgeprüften H4 Scheinwerfers von Louis kann ich mich auch nur an dem orientieren was man so auf Anhieb im Netz findet.


    Motorroller-Info.de schreibt z.B.:


    Zitat

    [FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Sans-serif,sans-serif]Der Umbau eines Scheinwerfers auf H4-Licht (55 Watt für Abblend- und 60 Watt für Fernlicht) ist nicht genehmigungspflichtig, allerdings muss der Scheinwerfer eine Bauartgenehmigung haben.[/FONT]


    Hatter doch, die Bauartgenehmigung, oder :confused:

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