Alles Neue Teile immernoch 60?

  • Ich hab mal ne relativ seltsame Frage:
    Wenn ich bei einer alten Simson 50ccm nach und nach alle Teile austausche, und auch die abweichende Rahmennummer in den Papieren eintragen lasse, solange bis alle Teile Neu sind, gillt dann immer noch das Alte Erstzulassungsdatum, und die 60km/h grenze?


    Der Gedanke kam mir grade, als ich ich auf eine Hompage gelesen habe das wenn man eine Alte Simson mit Irreparabel verzogenen Rahmen hat, soll man die behalten, und nur die teile austauschen:rolleyes:


    Sry fals das schon gibt, aber das ist mein erster Tag:cool:

    S51 B1-4: <-- Vor dem Vorbesitzer Gerettet

  • auch wenn ich nur die abweichende rahmennummer eingetragen ist? weil das Alte zulassunsgdatum ja immernoch in den papieren steht.
    (hätte mich auch gewundert, das wär nämlich ne ziemliche gesetzeslücke)

    S51 B1-4: <-- Vor dem Vorbesitzer Gerettet

    • Offizieller Beitrag

    Für das Fahrzeug und dessen Baujahr, Erstinbetriebnahme, Papiere und alles, was damit zusammen hängt, ist der Rahmen relevant. Wenn du also zum Beispiel ne Schwalbe hast und die komplett entkernst, nen anderen Rahmen nimmst und wieder zusammen baust, hast du rechtlich gesehen ein neues Fahrzeug, für das du dann wieder passende Papiere brauchst.


    Und der ganze Haufen darf dann so lange 60 fahren, wie der Rahmen von vor dem 28.2.1992 ist. Genauso ist es, wenn du um alten Rahmen herum aus Neuteilen ein komplettes Fahrzeug baust.


    MfG
    Ralf

    Disclaimer: Beiträge können Ironie und unsichtbare Smileys enthalten.

  • 60km/h darf man fahren, solange das "Fahrzeug" ein Kleinkraftrad ist und:


    Zitat

    Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3...
    (...)
    Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.


    [Auszug aus: FEV § 76 Abs. 8]


    Da, soweit ich weiß, der Rahmen ein Fahrzeug, und somit sein Baujahr bestimmt (d.h. Motor, Ersatzteile etc. haben keinen Einfluss) darf man sechzig fahren, solange der Rahmen vor dem 28. Februar 1992 in den Verkehr genommen wurde und aus der DDR Stammt (und natürlich auch von einem Moped stammt).


    Kannst du also nachweisen, dass beides erfüllt ist kannst du mit lauter Neuteilen, außer dem Rahmen, 60km/h fahren. Schlägst du an einen neuen Rahmen ein altes Typenschild (was nicht erlaubt ist) wird es aber auch schwer nachzuweisen, dass du das getan hast.

  • ... Schlägst du an einen neuen Rahmen ein altes Typenschild (was nicht erlaubt ist) wird es aber auch schwer nachzuweisen, dass du das getan hast.


    Kleiner Tipp, falls das dann vielleicht doch mal dummerweise irgendjemand aufgefallen sein sollte:

    Unter der Dusche immer schön die Seife festhalten, sonst ist man nämlich schnell die Braut und nicht mehr der Bräutigam. :))

  • Theoretisch müsste man bei komplett neuem Rahmen (da der Rahmen dann nicht mehr von einem zugelassenen Fahrzeug stammt) mit dem Moped zum TÜV... und dieses dort als komplett neues Moped abnehmen lassen (als hättest du das als Firma selbst gebaut)...
    Das wird als Privatperson eher schwer, da es tausende Regelungen gibt, die den Bastlern das Leben schwer machen sollen. Dieses Problem zeigt sich bei allen Replicars - weswegen diese meistens auf Basis von XXX gebaut werden (vorzugsweise Käfer etc.).
    In diesen Fällen handelt es sich dann beim Replicar nur um einen vollkommen umgebauten Käfer (also immernoch einen Käfer) aber eben nicht um ein neues "selbstgebautes" Auto.


    Kauft man/Schweißt man sich einen neuen Rahmen (mit neu meine ich einen, der noch nie zugelassen war) müsste man also zum TÜV, dieses Moped als "Selbstbau" komplett abnehmen lassen (gilt dann als neu)... sollte dem TÜV daran alles gefallen, was bei Privatpersonen nahezu = null ist, kannst du dieses Moped als ein neues (Baujahr 2010) und unter deinem Namen (schließlich hast du es "gebaut") anmelden.
    Damit ist es kein "Simson"-Fahrzeug mehr, sondern ein "Max-Mustermann-Mopedbau"-Fahrzeug, ist nach 1992 gebaut und ist kein DDR-Fabrikat!


    --> D.h. Höchstgeschwindigkeit sollte nicht mehr als 45km/h betragen!


    Soweit zur Theorie! In der Praxis ist ein alter Mopedrahmen (wie schon gesagt) ausschlaggebend für das "Moped" und somit für Herstellungsland und -jahr. Man sollte also zu einem alten greifen. Außerdem ist das Neuanmelden als Privatperson wie gesagt fast unmöglich.


    Schlägt man eine altes Typenschild in einen neuen Rahmen (was wie gesagt verboten ist) umgeht man damit die TÜV-Abnahme und kann (solange es von vor 1992 ist) auch 60km/h fahren. Kommt das raus gibts richtig Ärger (Da du mit einem Selbstbau-Moped ohne TÜV unterwegs bist). Ist aber unter Oldtimerfreaks nicht absolut unbekannt.


    Zugegeben war die Forumlierung...

    Zitat

    Schlägst du an einen neuen Rahmen ein altes Typenschild (was nicht erlaubt ist) wird es aber auch schwer nachzuweisen, dass du das getan hast.

    ...etwas ungeschickt! Ich rate davon ab so vorzugehen (vor allem bei Simson Fahrzeugen, wo es im Vergleich zu anderen "Oldtimern" Rahmen in Massen gibt). :P

  • Ich sag's jetzt nochmal, nachlesen und -fragen kann das jeder selbst beim Graukittel seines Vertrauens (Empfehlung: Man nehme einen aus Neufünfland): Es ist zulässig und möglich, sich den Austausch des Rahmens - gegen einen neueren oder sogar nagelneuen - in die vorhandenen Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen. Damit ändert sich dann auch zulassungsrechtlich nichts.

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