Hallo
ist es normal das bei der Originalen DDR Betriebserlaubniss
keine zulässige Höchstgeschwindigkeit eingetragen ist?
ABE
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bei mir steht da nix drin was die höchstgeschw. betrifft
steht nur in den versicherungspapieren -
Also in meiner DDR-ABE steht die Höchstgeschwindigkeit drin. Ich hab so eine hier (natürlich im Original, nicht so eine Fälschung von ebay):
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Ich habe hier gerade 2 ABEs:
Die DDR-ABE für die /2 E hat keinen Hinweis auf die Höchstgeschwindigkeit.
Die BRD-ABE für die B1-3 hat einen Hinweis auf die Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h bei dem Abschnitt "Räder/Bereifung".
Gruß
Al -
jo.. in den ddr-papieren für meine /2 L steht auch nix drin, natürlich aber in den versicherungspapieren.
gruss fragman
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das wurde erst später eingetragen
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