• Ist durch die ABE fürs S50 erlaubt


    1. einen Enduroauspuff,


    2. einen Endurolenker,


    3. einen Endurofußbremshebel


    anzubauen oder erlischt dann die Betriebserlaubnis?


    Darf man bei einem S51, was keine Enduro-ABE hat, diese Dinge anbauen?

  • Hallo Bernie,


    alle 3 Dinge sind durch die ABE des S 50 nicht abgedeckt. Sollten aber sowohl auf der S 50 als auch als Nachrüstung bei einer S 51 eintragungsfähig sein.


    Gruss von Frank

  • Hallo Bernie,


    wenn Du in Dresden wohnst, musst Du zur Dekra, da sie dort technische Prüfstelle ist. Was das kostet kann ich Dir nicht sagen, eingetragen wird das entweder direkt auf Deinen Fahrzeugpapieren oder auf einem Extra Zettel.


    Gruss von Frank

  • Dashier steht in einer DDR-Zeitschrift:


    Die Auspuffanlage der Typen "Star", "Sperder", "Habicht", S 50 (B und N) darf unter Beachtung der StVZO § 52 seitlich hochgezogen werden. Unter diesen Bedingungen muß ein Wärmegitter Fahrer und Beifahrer vor Verbrennungen schützen.

  • Ich sags mal mit Radio Eriwahn: Im Prinzip ja ... allerdings gilt die DDR StVZO nicht mehr und auch damals hätte der Umbau von der Volkspolizei begutachtet und eingetragen werden müssen (siehe ebenfalls DDR StVZO und Simson Umrüstkatalog).


    Allerdings ist der Umbau von Simson freigegeben, d.h. es bestehen werksseitig keine Bedenken dagegen, sodaß der Umbau auch heute noch von der technischen Prüfstelle positiv begutachtet werden kann.


    Gruss von Frank

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!