ABE aber wofür ?

  • Hallo erstmal ! Ich hab hier ein par Probleme mit der neuen ABE


    Ich hab beim KBA angerufen und die sagten mir ne ABE gibt`s nur vom hersteller ! Gut, in Suhl wird sich wohl keiner mehr Melden !


    Mach ich also Blind wie es im FAQ bescshrieben ist !


    Nun hab ich auf die Typenschilder der zwei möglichen Rahhmen gesehen ...
    einer ist mit Typ : S51 B2 angegeben und der andere mit Typ : S51


    Wenn ich nun in die S51 B2 zwar eine 6 V Anlage einbaue aber mit Unterbrecherzündung anstadt einer Geberzündung ist das doch Fahren ohne
    ABE bzw. wenn andere Komponenten an der Lichtanlage verbaut werden wie im Original !


    Liege ich damit richtig oder ist das mittlerweile ziemlich relativ ?

  • ok ... Danke schonmal !


    Beim Amt geht zwar keiner mehr ran aber am ende reicht dann ja die Typenbezeichnung S51 .... Was dann sonst so eingebaut wird ( 3 Gang, 4 Gang, 6 oder 12 v ) o.ä. sollte dann ja ziemlich relativ sein !


    Kann man das so verstehen ? Da gab es bzw. gibt es ja einiges an Modellvarianten .

    • Offizieller Beitrag

    Es ist schon ok, wenn der genaue Typ verlangt wird. Gib das an, was auf dem Typenschild steht, bzw. was das Fahrzeug original mal war. Eine geänderte Zündanlage tut am Ende nix zur Sache, es bleibt dennoch das jeweilige Fahrzeug. Ein S51 aus 1985 mit nachgerüsteter 12V Anlage wird also nicht zum S51/1.

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