Alphatechnik: Mir platzt bald der Kragen

  • Moin zusammen


    Mir platzt bald der Kragen. Seit einem Jahr verusche ich, eine BMW R80 G/S (Bj. '90) mit 25kW hier in der Schweiz zuzulassen. Vergeblich:


    Ich habe die Drossel für 25kW bei Alphatechnik in Deutschland gekauft. Zwei kleine Metallscheiben (Ansaugblenden) für 150€. Das Teilegutachten muss ja schliesslich auch bezahlt werden, keine Frage.


    Allerdings wurde mir beim Kauf versichert, die Teile seien in der Schweiz homologiert, bzw. Bemühungen seien in Gang. Ausserdem seien im Teilegutachten alle nötigen Informationen.


    Nö, im Teilegutachten steht nur:


    Leistungsmessung in Anlehnung nach DIN 70020 Teil 6
    Höchstgeschwindigkeit gemäss Richtlinie §30a StVZO
    Abgasverhalten prüfpflichtiger Fahrzeuge gemäss §47(7) StVZO
    Geräuschverhalten gemäss RREG 78/1015/EWG in der derzeit gültigen Fassung
    Funktionsprüfung im Fahrversuch


    Das bringt mir als Schweizer natürlich recht wenig. Ich bräuchte Lärm- und Abgasnachweise. Meine Frage:
    Da Lärm und Abgas geprüft worden sind, müssten doch Messprotokolle vorhanden sein? Richtig? Die müsste man doch bekommen können, oder nicht?


    Beim TüV angerufen habe ich schon (ein kleines Abenteuer weil der Mann vom TüV meinen schönen schweizer Akzent kaum versteht), die dürfen aber ohne Genehmigung von AlphaTechnik nichts rausrücken.


    Alphatechnik verweist immer an meinen Händler in Deutschland (habe die Drossel bei einem deutschen Fachhändler gekauft). Der bekommt aber von AlphaTechnik keine weiteren Dokumente, weil angeblich alles im Teilegutachten vorhanden ist.
    Dann wurde ich an den schweizer Händler verwiesen der diese Teile vertreibt. Der war bisher auch keine grosse Hilfe.
    Nun habe ich wieder mal Alphatechnik angeschrieben. Hier die Antwort:


    "die oben genannte Umrüstung wurde am 14.06.2011 an einen deutschen Zweirad-Fachbetrieb ausgeliefert. Dazu wurden sämtliche Unterlagen beigestellt, die für eine Eintragung notwendig sind. Bitte entnehmen Sie die Daten aus den gelieferten Teilegutachten. Sollten Sie eine Zweitschrift des Teilegutachtens benötigen, so kann Ihnen unser Verkauf die Unterlagen gegen eine Unkostenbeteiligung von 20 Euro zukommen lassen, wenn eine Verlustbescheinigung vorliegt."


    Wieder SEHR SEHR SEHR NÜTZLICH, DANKE FÜR DIESE NÜTZLICHE ANTWORT!!!!


    Hat jemand eine Idee? Schwarzfahren ist auf die Dauer auch keine Idee :)) (mache ich natürlich nicht) Ist fast noch ärgerlicher, weil es nur 8kW mehr sind (vom Leistungsgewicht her dürfte ich sie übrigends fahren, die hat nur 0.16kW/kg Leergewicht).


    Gruss
    Dani


    EDIT: Auch ja, ist unter den Forenmitgliedern jemand vom TüV?

  • Ich nehme an, Du hast Alphatechnik auch mitgeteilt, dass Du genaue Läm- und Abgasnachweise brauchst. Vor dem Hintergrund ist die Antwort schon eine Frechheit. Aber einmal ganz doof gefragt: Wenn Du eine Lämpegel- und Abgasmessung brauchst, kann man das nicht auch in der Schweiz machen lassen? Gibt´s da nicht auch so eine Art TÜV? Lässt sich da zu Hause nicht nachfragen?
    O.K., wenn das nicht funktionieren sollte, würde ich dem Händler und Alphatechnik auf die harte Tour kommen. Und zwar mit Gewährleistungsrecht. Für neue verkaufte Sachen haftet der Verkäufer 2 Jahre. Man kann die Probleme mit der Anmeldung nun als Sachmangel begreifen, eigentlich ist es sogar Nichterfüllung. WENN vor dem Kauf auf diese beabsichtigte Anmeldung im Ausland hingewiesen wurde, und das als kein Problem hingestellt wurde. Ich würde Verkäufer und Alphatechnik schlicht und einfach die Geldrückforderung wegen Nichterfüllung in Aussicht stellen, wenn nicht binnen binnen einer Frist die Protokolle und Aussagen da sind, die für die Anmeldung in der Schweiz benötigt werden. Ich würde auch gleich mit einem Mahnverfahren drohen und eine Strafanzeige wegen Betruges in Aussicht stellen. Das dürfte Deine Chancen zumindest deutlich erhöhen, hier vorwärts zu kommen.


    Viel Erfolg

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • Wie würde denn der Fall liegen, wenn die Maschiene in Deutschland umgetragen werden würde und Du sie dann Importierst. In Deutschland wurde vermutlich das Teilegutachten nebst Datensatz erstellt. Der Deutsche Prüfer müsste eigentlich auf die von Dir grsuchten Unterlagen zugreifen können.
    Dein Händler der Dir die Umrüstung verkauft hat, kann Dir bestimmt dabei helfen.
    Ein Massives Auftreten wie von Matthias1 angeraten wäre für mich das letzte Mittel.
    Denn ist die Eintragung in Deutschland gemacht( Zu dem Händler kommt bestimmt auch der TÜV regelmässig) Sollte eine Anmeldung mit Eintragung in der Schweiz eigentlich kein Problem mehr sein.

  • Moin


    Danke für die Antworten.


    Natürlich gibt es hier auch eine Fahrzeugkontrollstelle. Für die Tests wollen sie ungefähr 1000.- haben, was bei aktuellen Kurs 830€ macht. Das kommt also nicht in Frage.


    Eintragen in Deutschland hab ich mir auch schon überlegt. Nur: Das Moped hat eine schweizer Rahmennummer und schweizer Fahrzeugpapiere. Zulassung in Deutschland bedeutet Export, inkl. Verzollung und danach erneuter Import und Zoll, was auch wieder kostet.


    Mich hätte eher gewundert, ob ihr nicht wisst wie man an die Dokumente kommt, vielleicht über das KBA?

  • Weil über das KBA nur Papiere zu den Fahrezeugen der Ex DDR zubekommen sind. Du hast ne BMW.
    Da kannst Du nur über BMW oder den Generalinportör etwas bekommen.
    Ich wundere mich hingegen, dass Du davon ausgehst, dass eine BMW mit einer Simme irgenetwas gemein hat. Es ist dir anzuraten diese Frage in einem Forum zuerörtern in dem es um Motorräder geht und nicht um KKR.

  • Dani, ein Teilegutachten ist eine speziell deutsche Angelegenheit, und da die Schweiz nicht Deutschland ist, ist sie daran natürlich auch nicht gebunden. Allerdings akzeptieren die Schweizer einige Genehmigungen von uns.


    Wo ist denn eigentlich das Teilegutachten geblieben, was mit Deinen Drosselscheiben ausgeliefert wurde ?


    Mit Teilegutachten hat das KBA recht wenig zu tun, die sind eine Angelegenheit von Herstellern und technischem Dienst. Die einzige Aufgabe vom KBA ist, das die Gutachten dort seit einiger Zeit archiviert sind. Allerdings haben die TÜV´s auch Online - Zugriff auf die Gutachten via ARGE-TP.


    Gruss von Frank

  • Vielleicht solltest du dich an das 2-ventiler.de Forum wenden. Das sind alles BMW Fahrer. Da gibt es auch einige Schweizer. Die könnten Dir weiterhelfen.

  • Ja danke für die Antworten! BMW ist nicht Simme, schon klar, für die Frage meld ich mich aber nicht extra nochmal auf einem Forum an. Hier ist es so sympathisch!


    Und die Schweiz ist nicht Deutschland, auch klar, bin ja Schweizer^^. Ich wollte nur wissen, wer wie zuständig ist in Deutschland. Hallo-Stege's Antwort hilft mir da schon ein Stück weiter.


    Hab gestern auch nochmal mit dem TüV-Süd telefoniert und jetzt weiss ich mit Sicherheit, was ich schon lange vermute:
    Die Firma Alphatechnik hat die nötigen Prüfprotokolle, will sie aber nicht rausrücken. Der TüV hat sie auch, darf sie aber nicht rausrücken. Jetzt weiss ich wenigstens, an wen ich mich wenden soll...


    Ausserdem hat mein Händler hier in der Schweiz gemeint, er würde persönlich bei Alphatechnik anfragen und mir die nötigen Unterlagen zufaxen. Also es geht etwas.


    Gruss und merci für die Antworten
    Dani


    EDIT: Den Tipp für 2-ventiler.de hab ich mal angenommen und da gepostet

  • Moin,


    ich glaube ich suche mir einenen anderen Drosselsatz. Bei Alphatechnik geht nichts mehr.
    Zitat aus einem Mail:


    In Bezug auf die Umrüstung der BMW R80:

    Diese Drosselung inklusive Teilegutachten wurde von uns an einen deutschen Händler geliefert, der wiederum dann den Kit in die Schweiz verkauf hat. Mittlerweile hat der Endverbraucher [da stand mein Name] sogar sich mit uns direkt in Verbindung gesetzt.
    Hätten wir gewußt, dass die Drossel letztendlich in die Schweiz geht, hätten wir auf die besonderen Umstände der Homologation in der Schweiz vorab hingewiesen und der Kunde hätte entsprechend vor Kauf sich über das Prozedere informieren können.
    Aus diesem Sachverhalt heraus werden keine weiteren Dokumente zur Verfügung stellen.

  • Eventuell die R 80 nach BMW Vorgaben umrüsten, das müsste auch in der Schweiz anerkannt werden. Ist aber etwas mehr als nur Drosselscheiben einzubauen.


    Wenn nix hilft, würde ich die R 80 in Deutschland auf einen Bekannten zulassen und dann in die Schweiz exportieren.


    Gruss von Frank

  • Ich hab nochmal ein E-Mail von Alphatechnik bekommen. Diesmal heisst es, sie seien gar nicht im Besitz der Dokumente. Die haben wirklich wenig Phantasie wenn es darum geht mich abzuwimmeln :mrgreen:


    Dann muss ich halt 2 Jahre warten um die Gummikuh zu fahren, denn auch der originale BMW-Drosselsatz wurde hier nie homologiert. Schade aber da ist wirklich nichts mehr zu machen, zumindest aus meiner Sicht.


    Ich werde jetzt trotzdem mit dem Teilegutachten auf die MFK gehen, vielleicht finde ich einen Prüfer, der mir das so einträgt, wenn ich ihm den Sachverhalt erkläre. Die Chance ist klein, aber das versuche ich noch.

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