www.zschopower.de empfiehlt DAS BUCH: "Simson Roller SCHWALBE" von E.Werner
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ich schau mal ob es noch leichtere gibt bzw nehme einfach eine kleinere
Nimm einen Erste-Hilfe-Kasten!
mfg
Albi
Simson Schwalbe, KR 51/2 L, 1982, Billardgrün
Ich will ja die Euphorie nicht bremsen und auch niemandem hier zu nahe treten, aber ich habe hier bislang nichts gelesen, was auch nur den Hauch einer Rechtssicherheit geben würde.
Du wolltest ja wissen, ob es zulässig ist, Kisten anzubauen und bislang haben "nur" ein paar Laien (nehme ich an) gesagt, dass ihnen nichts Gegenteiliges bekannt ist. Das heißt erstmal gar nichts. Gerade in juristischen Fragen wissen sehr viele Leute einige Sachen nicht (kein Vorwurf, hat ja seinen Grund, warum es ein langes Studium gibt) und einige Leute erzählen viel Mist (keine hier diskutierenden gemeint), wie man z.B. an jeder Blinker-Diskussion sehen kann.
Von Besier kam ja die konkreteste Antwort hinsichtlich der Zulässigkeit, aber er hat auch nur gesagt, dass er nichts von einem Verbot wüsste und nicht dass es nach § 123 Gesetz XYZ zulässig ist.
Die Argumente
- machen alle so
- im Internet stand ich darf das
helfen leider nicht weiter, wenn die Grünen/Blauen einen anhalten.
Ich weiß auch nicht, ob es zulässig ist, Kisten anzubauen, habe aber in Erinnerung, mal gelesen zu haben, dass die Fahrzeugbreite nicht erhöht werden darf und dass die Anbauteile ohne Werkzeug demontierbar sein müssen (z.B. mit Flügelmuttern).
Wie es wirklich richtig ist, würde mich auch mal interessieren.
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naja die fahrzeug breite würde ja nicht verbreitert werden solange es innerhalb der blinker ist. und da ich das ding eh nur für lange strecken/ Urlaub drann machen will , würde den ich das sowieso mit ner schnellspann vorrichtung machen :) an wen müsste man sich denn wenden bezüglich solcher fragen? tüv?Anwalt? xD
Also zum Rechtlichen. Ich habe das Thema gerade durch gekaut. Wenn du etwas an dein Fahrzeug baust, was zu einer Verbreiterung deines Fahrzeuges führt ( z.B. Alukisten, breiter als der Lenker ) muss eingetragen werden, sobald es ohne Werkzeug nicht mehr entfernt werden kann.
Wenn ich jetzt z.b. einen Gepäckträger auf das Auto baue und ihn so befestige dass ich Werkzeug brauche um ihn zu lösen, muss ich zum TÜV fahren um es eintragen zu lassen da eine Änderung der Gesamtmaße beim Auto statt finden würde.
Eine kleine Box wie die deinige kannst du anbauen. Wenn du sie anschrauben willst würde ich dir Flügelmuttern empfehlen. Die kannst du ohne Werkzeug lösen.
.............................Simson 4 ever.........................
Siehe Simson Ratgeber für S50 bis SR80 von E. Werner. Da werden sowohl Seitenkoffer (26 und 32 l ) als auch ein Topcase mit bauartgeprüften Befestigungen im originalzubehör aufgeführt. u.U bekommst du die gebraucht.
die originalen Seitengepäckträger darfst du auch ohne TÜV-Abnahme montieren, sie sind ja lösbar (zwar mit Werkzeug) mit dem Fahrzeug verbunden. Um die Dachgepäckträger bei meinem Bus zu befestigen brauche ich auch einen 10er Maulschlüssel um die Klammern zu justieren. An den Seitengepäckträgern darfst du ja auch dein Gepäck in Taschen befestigen.. warum nicht auch in kisten?
Edit: es handelt sich um die bei Pneumant hergestellten Seitenkoffer "tour26 S" KTA BAG-Nr. 2146. Zuladung pro Koffer max. 7 kg. beim Mokick (wg. 2 3/4 x 16 Reifen). 10 kg an der MZ. max 130 km/h.
4186 km mit der Schwalbe durch Skandinavien: wayup.jimdo.com
Und mit den Pneumant-Koffern ist auch so ein Zettel dabei, der bescheinigt, dass die Montage Typgerecht ist.
Ausserdem darf nur mit 2 Koffern gefahren werden, einseitige Montage ist nicht erlaubt, Ausnahme Roller SR50 (wegen dem Kickstarter).
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naja diese koffer werde ich mir glaube ehr nicht rann machen wie sieht das denn auswar vorhin nomma beim tüv nachfragen:
Es ist erlaubt wie oben schon gesagt wenn nicht breiter als lenkrad und mit hand demontierbar ( werde wohl rändelmuttern nehmen)
zusätzlich dürfen keine scharfe kanten sein.
Sofern es von hand demontierbar ist zählt es nicht als anbau sondern als gepäck
Und genau das wurde oben schon von Christian K widerlegt. Bei Dachgepäckträgern ist es üblich, diese auch mit Werkzeug zu befestigen. Diese haben auch keine ABE. Der Trick ist, dass das Werkzeug zum Demontieren sich am Fahrzeug befinden muss. Was ja bei einem 10er Schlüssel ohnehin immer der Fall ist.
mfg
Adventure is the result of poor planning.
KR51/1S 75´ / S70C 87´
Hier ist mal ein Bild von meiner Selbsgebauten Halterung
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Hallo zusammen,
Nach dem lesen hier frage ich mich gerade, wie sieht es denn rechtlich mit der Montage einer Kiste auf dem Heckgepäckträger aus?
Wurde als Idee geboren und seitdem hängt sie da hinten dran (bitte keine Diskussion über die Optik, ich finde es auch nicht schön aber praktisch)
Gruß Uwe
"Die Rote" hat keine Macken - sie hat Charakter!
Montage auf dem originalen Gepäckträger, auch noch mit Flügelmutter -> Demontage ohne Werkzeug möglich, daher gilt das als Gepäck, nicht breiter, als die bauartbedingte Fahrzeugbreite (nicht breiter, als Lenkerende zu Lenkerende) also alles paletti!
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