Bei anbau von Seitenkiste = Erlöschen der ABE?

  • Hallo,

    ich wollte mal fragen wie es rechtlich aussieht wenn ich mir zwei alte Munitionskisten für eine längere reise links und rechts hinten an meinen Habicht anbaue. Habe mal gehört das da die AGB erlisch sofern man diese halterung nicht von Hand lösen kann? stimmt das?

  • Zitat

    AGB


    Allgemeine Geschäftsbedingungen ? Du meinst die ABE (Allgemeine Bestriebserlaubnis).


    Das man so nen Kasten nicht als "Seitentaschen" ranbauen darf, ist mir neu. Wichtig ist nur, dass die Dinger fest sind, und nicht Scharfkantig, also keine Gefahr darstellen.


    MfG
    Besier

  • Jetzt hab ich erstmal gesehen wie eine Munitionskiste aussieht. Grundsätzlich mag ich solchen Armeestyle nicht besonders. Mit dem Sozius musst du dann halt nur aufpassen, dass du die zulässige Achslast nicht überschreitest. Desweiteren darf der Koffer nicht über die Gesamtbreite (Blinker) hinausragen!


    mfg
    Albi

    • Offizieller Beitrag

    1 von deisen kisten wiegt ja schon 10kg


    20kg für Nix ohne Anbaumaterial sind einfach zuviel. Das geht Dir von der zulässigen Nutz-Beladung flöten, aber schlimmer noch, es vergrössert die Last auf dem Hinterrad und verstärkt die Neigung zum Lenkerpendeln.


    Peter

  • Ich will ja die Euphorie nicht bremsen und auch niemandem hier zu nahe treten, aber ich habe hier bislang nichts gelesen, was auch nur den Hauch einer Rechtssicherheit geben würde.


    Du wolltest ja wissen, ob es zulässig ist, Kisten anzubauen und bislang haben "nur" ein paar Laien (nehme ich an) gesagt, dass ihnen nichts Gegenteiliges bekannt ist. Das heißt erstmal gar nichts. Gerade in juristischen Fragen wissen sehr viele Leute einige Sachen nicht (kein Vorwurf, hat ja seinen Grund, warum es ein langes Studium gibt) und einige Leute erzählen viel Mist (keine hier diskutierenden gemeint), wie man z.B. an jeder Blinker-Diskussion sehen kann.


    Von Besier kam ja die konkreteste Antwort hinsichtlich der Zulässigkeit, aber er hat auch nur gesagt, dass er nichts von einem Verbot wüsste und nicht dass es nach § 123 Gesetz XYZ zulässig ist.


    Die Argumente
    - machen alle so
    - im Internet stand ich darf das
    helfen leider nicht weiter, wenn die Grünen/Blauen einen anhalten.


    Ich weiß auch nicht, ob es zulässig ist, Kisten anzubauen, habe aber in Erinnerung, mal gelesen zu haben, dass die Fahrzeugbreite nicht erhöht werden darf und dass die Anbauteile ohne Werkzeug demontierbar sein müssen (z.B. mit Flügelmuttern).


    Wie es wirklich richtig ist, würde mich auch mal interessieren.

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