Angehalten von Polizei und nun??

  • Nabend Leute,


    dummer weise hat mich heute Abend die Polizei angehalten, da bei meiner S51 das Rücklicht nicht ging...
    Gut das war ja nicht so wild aber was ich dann hörte konnte ich nicht so recht glauben, da ich davon noch nie gehört habe.
    Angeblich ist mein Lenker nicht Original (ist er auch nicht ist eine Art Enduro Lenker)also brauch ich dafür eine ABE???
    Desweiteren wurde noch mein Sattel bemängelt da das ende etwas nach oben "geschweist" wurde. Nun muss ich die Mängel innerhalb von 7 Tagen beseitigen und das gute Stück wieder vorzeigen.
    Ich wäre froh wenn mir einer hier aus dem Forum erklären könnte was es mit dieser ABE aufsich hat und ob man soetwas überhaupt für den Lenker brauch? Weil mir das ganze etwas komisch vorkommt...da ich auch schön früher öffter angehalten wurde, aber da nie etwas bemängelt wurde, sogar als ich die Papiere für das Moped nicht dabei hatte....


    Vielen Dank schonmal,


    Gruß André

  • moin,
    profil (mit bild) wär nicht schlecht...
    ein gebogener obergurt ist auf jeden fall nicht zulässig!
    (vielleicht kriegst du ihn ja wieder geradegebogen - oder du besorgst dir nen graden, führst vor und baust wieder zurück... *zwinker* :rolleyes: *pfeif*)
    meines erachtens gab es schon zu ddr-zeiten original enduro-lenker (bei bzw von ner s51 enduro), ansonsten s.o. ->originalen rauf und einen e-lenker MIT abe besorgen...

  • Hm das hab ich mir dann auch gedacht ich hatte gestern Abend noch mal im Netz geschaut, und die Enduro-Lenker für die S51 die ich gefunden hatte und die auch so ähnlich aussehen brauchen alle ne ABE, naja kann man nix machen und der Obergurt wurde damals von dem Vorbesitzer umgeschweist also leicht nach oben gesetzt am Ende...


    Nuja ich war heut bei nem Händler und hab mir glei nen neuen Lenker sowie Sitz mit Obergurt bestellt...werd das die Woche dann mal umbaun, immer dieser Stress =).


    Weiß einer was mich da sonst nochg zu erwarten hat, zwecks Strafe?
    Die konnten mir auch nix sagen meinten nur das ich noch ein Schreiben vom Ordnungsamt bekommen würde oder so, brabbelten noch was von Punkten...aber wie gesagt genau wussten die das auch nicht!


    Gruß André

  • soweit ich gelesen habe ist ein gebogener obergurt bis zu einem bestimmten winkel noch zulässig. schlagmichtot, vielleicht warens 20°, bin mir aber absolut nicht sicher. unter simsonforum.de wissen da mehr leute bescheid.


    wenn du die mängel nicht beheben kannst, könnten die ja dann theoretisch die karre aus dem verkehr ziehen. ich glaube nur bei gravierenden mängeln bekommste auch punkte.

  • Hm, ich denk mal das lag daran das er umgeschweist war....
    Nun such ich auf jeden Fall einen neuen Obergurt für meinee S51 hab bis jetzt noch keinen gefunden und die bei eBay sind auch alle gebogen, leider...hat hier vielleicht jemand noch einen gebrauhten zu hause rumliegen den er nicht mehr braucht?!


    Gruß André

  • ich sag mal so..ehe du dir jetzt massig zeug kaufst, fahr damit doch einfac zum TÜV und lass den ganzen Rotz für 52 Teuros eintragen.
    Da kannstesogar noch ein paar Umbauten machen, ála luftfilter bzw. auspuff die sonst nicht erlaubt wären.
    Fände ich am unkompliziertesten.

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