wer angelt?

  • Tag leute
    um mal vom thema simson weg zu kommen , angelt jemand von
    euch? wenn ja kann mir jemand sagen ob man in der ostsee auch ohne angelschein angeln darf ??? :))

  • hier ist ein Angler...
    Aber an deiner Stelle würde ich das nicht riskieren, kann SEHR teuer werden.
    Am besten du hast einen Freund da, der einen kleinen Zuchtteich hat, da kannst du angeln, illegal. (aber die Fischereibehörde macht sich da nicht die Mühe um jeden Karpfenteich zu überprüfen) So hab ich das gemacht, als ich den Schein noch nicht hatte.


    y5bc kann da sicher auch was dazu sagen, der angelt, meine ich..


    lg Bär

  • In einer Vereinsjugend kannst du da sicherlich anfangen. Wenns da nen Verein gibt, der sowas anbietet. Google ist dein Freund ;)


    Was mir grad nen Meter weit schleierhaft ist: Was machst du mit 11 in einem Simsonforum, wo du die Mopete frühestens in 5 Jahren bewegen darfst?

    Mitm Öl nich sparsam sein, auffe Reise.

  • aaah, alles klar.


    Am besten wär es, wenn du eine erwachsene Person hast, die den Staatlichen Fischereischein hat.
    Weil dann darfst du mit einem Jugendfischereischein angeln gehen.
    Den Schein kannst du einfach beim Ordnungsamt in der Jagt- und Fischereibehörde beantragen.


    Und sonst kannst du ja einfach beim Fischereiverein deines Vertrauens einfach nachfragen, kost ja nix ;)


    lg Bär


    Edit: Google hat mir die Internetadresse deines örtlichen Fischereivereins gegeben :)

  • mit elf darfst du in deutschland nur im beisein eines erwachsenen angeln der im besitz eines fischereischeins ist. statthaft ist da nur eine rute für dich. mit 14 kannst du dann die prüfung selber machen und auch alleine angeln.


    dieser erwachsene muss dann bei dem örtlichen fischereiverein eine gastkarte kaufen. bei vielen vereinen geht das wenn man nur den fischereischein vorlegt. sehr viel vereine, speziell in meck-pomm, verlangen zusätzlich das man mitglied in einem angelverein ist,


    ansonsten
    petri heil

    manche kennen mich, manche können mich

  • Zitat von experimentator

    In Meck-Pomm kann man aber ziemlich formlos einen Touristen-Fischereischein erhalten, wenn man älter als 10 Jahre ist siehe hier: http://www.kreidefelsen.de/Spo…by/angeln/angelschein.htm



    ist aber gegen das gesetz. ich kopiere mal den entsprechenden paragrafen aus dem deutschen fischereigesetz hier rein:


    § 29
    Jugendfischereischein, Sonderfischereischein
    (1) Personen, die das achte, aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, darf nur ein Jugendfischereischein erteilt werden. Dasselbe gilt für Personen, die das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie nur die Jugendfischerprüfung bestanden haben.


    (1a) Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine ihrem Alter entsprechende Fischerprüfung abzulegen, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden.


    (2) Der Jugendfischereischein und der Sonderfischereischein berechtigen nur zum Friedfischfang, der Sonderfischereischein nur in Begleitung einer volljährigen Person, die einen Fischereischein im Sinne von § 28 besitzt.






    Zitat von experimentator


    Ansonsten ist das ganze Trara um den Angelschein wieder eine typisch ............. Vereinsmeierei.


    mfg Gert


    das hat aber mit vereinsmeierei nix zu tun. ich bin jugendwart bei uns im angelverein und würde gern auch mal nicht ganz so genau nach dem gesetz handeln.

    manche kennen mich, manche können mich

  • Zitat von y5bc

    das hat aber mit vereinsmeierei nix zu tun. ich bin jugendwart bei uns im angelverein und würde gern auch mal nicht ganz so genau nach dem gesetz handeln.


    Denn gerade in der Jugendarbeit im Verein stehst du ja eh immer schon fast mit nem halben Bein im Knast... schade, aber dann wirklich lieber den "offiziellen" Weg oder das Ganze über Privat abwickeln.

    Mitm Öl nich sparsam sein, auffe Reise.

  • Zitat von Harlekin

    in dänemark ja :D


    Wann warst du mal in Dänemark? Mit dem Finger auf der Landkarte? Kann nicht sein! Die haben doch an allen Grenzübergängen einen Fratzen-Magneten installiert....

  • Da will auch mal. Schließlich habe ich im Urlaub auch geangelt und sogar was gefangen :bounce:


    Also, als erstes muß man unterscheiden zwischen dem Fischereischein als grundsätzlicher Erlaubnis und der Erlaubnis des jeweiligen Inhabers des Rechtes an dem Gewässer. Das ist im Osten häufig, aber nicht immer, der DAV.


    Einen Angelschein für beides in einem Dokument gibt es meines Wissens nicht.


    Im Land Brandenburg (m.E. nach auch in Mecklenburg.-Vorpommern) braucht man für die Friedfischangelei keinen Fischereischein. Nur die Fischereiabgabe (12,00 €) muß man zahlen für ein ganzes Jahr. Dann geht man noch zum Fischer und zahlt da was dafür, daß man in den vom Fischer bewirtschafteten Gewässern angeln darf. War bei mir 10,00 € für die ganze Woche.


    Man darf dann angeln mit zwei Friedfischangeln von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang. Wenn ein Raubfisch beißt, darf man ihn mitnehmen.


    PS: für Brandenburg habe ich was gefunden


    http://www.reiseland-brandenbu…themen_wasser_angeln.html


    für Mecklenburg-Vorpommern gilt sowas ähnliches.


    http://www.angeln-in-mv.de/

  • Zitat von HorstMüller

    Also, als erstes muß man unterscheiden zwischen dem Fischereischein als grundsätzlicher Erlaubnis und der Erlaubnis des jeweiligen Inhabers des Rechtes an dem Gewässer.



    da liegst du falsch. in deutschland darfst du mit einer angel nicht mal die goldfische aus deinem gartenteich rausholen ohne fischereischein. blödsinn ist aber lt. gesetz so.
    es kann ja auch nicht jeder im eigenen wald jagen.


    das hat den grund, das du als ungeschulter, sprich ohne schein, das erlegte tier ( fisch oder reh) nicht waidgerecht töten kannst ( darfst, wie auch immer)


    wenn wir in den ferien für die jugend mal ein öffentliches angeln machen, haben wir immer das problem, das wir damit rechnen müssen ne anzeige zu bekommen wenn wir nichtmitglieder angeln lassen.


    auch hier der entsprechende gesetzestext aus dem fischereigesetz:


    § 3
    Fischereibefugnis
    Zur Ausübung der Fischerei ist nur befugt, wer


    1. als Fischereiausübungsberechtigter die volle oder als Inhaber einer Fischereierlaubnis eine beschränkte Befugnis besitzt, in einem Gewässer zu fischen und


    2. einen Fischereischein nach Maßgabe der §§ 28 und 29 besitzt.

    manche kennen mich, manche können mich

  • zitat aus deinem link:


    Eine weitere wichtige Voraussetzung um Angeln zu dürfen ist der Gewässerschein. Der Gewässerschein weißt nicht die Fähigkeit nach dass man Angeln kann, sondern er weißt die Erlaubnis nach, dass man angeln darf. Der Gewässerschein wird von dem Besitzer des Gewässers ausgestellt in dem man angeln möchte



    ich hab das entscheidende mal rot markiert. grundvoraussetzung ist aber die fischereiprüfung.
    es ist zwar paradox, aber deutsches gesetz.
    das gesetz kennen leute die dich anscheissen wollen ganz genau.
    jeder forellenpuffbetreiber würde pleite gehen, wenn er sich dran halten würde

    manche kennen mich, manche können mich

  • Zitat von y5bc


    grundvoraussetzung ist aber die fischereiprüfung.


    Jaha, ich sag doch, daß wir eigentlich beide das Gleiche meinen.


    Du brauchst - grundsätzlich - die Fischereiprüfung bzw. den Schein, um überhaupt und irgendwo zu angeln. Außerdem noch die Erlaubnis desjenigen, der das Recht an dem Gewässer hat. Das heißt bei dir Gewässerschein. Nix anderes habe ich geschrieben. Wenn doch, dann habe ich jedenfalls nix anderes gemeint.


    Wir fassen also zusammen:
    Nur diese beiden Scheine gemeinsam ergeben also das Recht zu angeln.


    Die einzigen mir bekannten Ausnahmen hiervon sind die Sonderregelungen seit 2006 in Brandenburg und die etwas eingeschräntere Variante seit 2005 in Mecklenburg-Vorpommern.


    Erstere habe ich dieses Jahr im Urlaub ausprobiert. Klappt super.

  • öhm... ist zwar jetzt nicht Ostsee.... aber:


    Als Steppken sind wir immer an der Nordsee angeln. Unsre Family hat da ihre Wohnwagen anner See gehabt. War übrigens ne tolle Zeit :D


    Uns wurde immer gesagt, solange du im Hafen oder direkt am Strand angelst, brauchste keinen Schein. Nur hinterm Deich (da gabs am Hafen ein Siel) da bräuchte man einen. Da haben wir dann vom Lebensmittelladen in dem Örtchen ne "Karte" bekommen, das wir da auch angeln dürfen. War ja auch illegal, da man diese Karte nur mit nem Angelschein bekam. Aber unser Opa hat das geregelt :D


    Wir waren damals so zwischen 8-15 und haben keinen Schein (gehabt).


    Übrigens hab ich in der ganzen Zeit nur einen Aal gefangen :D aber der hat dafür 1000mal besser als alle andren geschmeckt.

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