Mein Anhänger

  • Ich bin grade dabei meinen Anhänger Suhl-fein zu machen, der Schwalbennest-Aufkleber ist schon drauf:



    Jetzt meine Frage:
    Ich habe jetzt noch 2 Rückstrahler-Dreiecke, ein 40-Schild und die Kennzeichenwiederholung unterzubringen:
    (Das Kennzeichen ist zu Testzwecken ein altes)


    Alle Sachen passen aber nicht ran, sondern max 3. Was würdet ihr weglassen?


    Ich tendiere zu dem riesigen 40-Schild. Ich würde gern ein kleineres dran machen, aber es war schon schwierig genug ein normal großes zu bekommen.


    Nur ein Dreieck auf die linke seite ist evtl gar nicht zulässig?


    Und das Kennzeichen muss auf jeden Fall.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Ja im Prinzip gibt es zwei Möglichkeiten, entweder die 40 oder die Dreiecke wegzulassen.


    Ist halt die Frage was wichtiger ist.


    Ich hab überlegt die 40 weg zu lassen, weil die vermutlich die Polizei wie das Licht die Motten anzieht, wenn man dann doch mal mit 50 oder gar mehr auf der gut einsehbaren Landstraße unterwegs ist.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Hm das stimmt, Pflicht ist es vermutlich nicht, dachte nur es besänftigt die hupenden Autofahrer ein bisschen die hinter einem fahren und meinen man fährt zu langsam.
    Die 40 würde dann klar zeigen mehr als 40 ist nicht drin (eigentlich).

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Nein es passt nicht ohne das was überstehen würde, das hab ich schon mehrfach ausprobiert. Das liegt an der Befestigung der Blinker in dem Bereich kann man halt nichts dran machen.


    peter:
    Laut § 58 StVZO müsste es aber so sein, oder gibt es da noch irgendwelche anderen Vorschriften?
    Nach dem was dort steht müsste jeder Anhänger mit weniger als 100km/h an beiden Längs- und der Rückseite so einen Aufkleber tragen...

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

    Einmal editiert, zuletzt von Froschmaster ()

  • Ah lesen bildet!
    Die Lösung bringt § 53 Abs 6 StVZO:


    "[...]An einspurigen Anhängern hinter einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen und hinter Krafträdern - auch mit Beiwagen - genügen für die rückwärtige Sicherung eine Schlußleuchte und ein dreieckiger Rückstrahler."


    Kleinere Dreiecke wären im übrigen nicht zulässig (steht auch in dem §)


    Also werde ich nur rechts ein Dreieck dran machen dazu die 40 ganz links und das Kennzeichen dazwischen.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

    • Offizieller Beitrag

    Oh je, ist das kompliziert. Da müssen aber viele PKW-Anhänger mit vielen "80" Schildern ausgerüstet werden. ;)


    Hier habe ich gefunden, dass die "40" Schilder sogar original dran waren: Mopedanhnger


    Aber woher nimmst Du die Auffassung, dass Dein Anhänger einspurig ist? Einachsig ist er, aber fahr mit ihm mal über eine schön geharkte Fläche, da siehst Du sofort zwei (in Worten 2) Spuren!
    Oder ist das "und" globaler zu verstehen?


    Peter

  • Nein Peter ich glaube das habe ich so gelesen, aber wenn ich das nochmal tue fällt auf das sich das tatsächlich auch bei den Krafträder auf die einspurigen Anhänger bezieht.


    Den Unterschied zwischen einspurig und einachsig kenne ich sehr wohl.


    Tjo also bleibt es dabei das ich ein was weg lassen muss, nur was!?

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin dafür wir beide einigen uns darauf, dass man den Satz:
    "[...]An einspurigen Anhängern hinter einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen und hinter Krafträdern - auch mit Beiwagen - genügen für die rückwärtige Sicherung eine Schlußleuchte und ein dreieckiger Rückstrahler."
    Wie folgt interpretieren muss:
    "[...]An einspurigen Anhängern hinter einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen genügen für die rückwärtige Sicherung eine Schlußleuchte und ein dreieckiger Rückstrahler."


    "[...]Hinter Krafträdern - auch mit Beiwagen - genügen für die rückwärtige Sicherung eine Schlußleuchte und ein dreieckiger Rückstrahler."


    Peter

  • Hm naja dann fehlte dem zweiten Satz aber das Substantiv, dann hätte der Gesetzgeber noch ein "Anhänger" eingefügt denke ich...
    Auch wenn das andere mir entgegen käme :)


    Wobei ich mir grad vorstelle wie eine einachsige Arbeitsmaschine einen einspurigen Anhänger zieht, das geht doch gar nicht, oder???

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!


  • Das ist eine Einachsige Arbeitsmaschine... da geht sicher irgendwie ein einspuriger Anhänger hinten dran ;) :D


    EDIT:


    also praktisch so,nur halt einspurig^^
    wobei, ob das mit einem einspurigem hinhauen würde...

    simson-treffen-2012-in-baden-württemberg.de/

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