Anhänger

  • Hallo erst mal,


    ich wollte fragen ob jemand weiß wie es ausschaut eine Schwalbe mit Anhänger
    zu fahren?


    Darf man dranhängen was man will?


    Muß man gewisse vorgaben beachten?


    Beleuchtung? klar kann ich mir denken


    Aber wie ist es genau?


    Freue mich über Antwort,


    Lg Boris


    P.s.: ich glaube zwar das Anhängerfahren blöde ausschaut aber zum Einkaufen wäre es ne echte Alternatieve zum teuren Auto!

  • Erstens, kann ich dazu DAS BUCH von Erhard Werner, "Kleinroller Schwalbe" empfehlen, da steht so ziemlich alles drin.


    VMax beschränkt sich dann auf 40, an der Schwalbe brauchst du für den Hänger Rück- und Bremslicht.
    Zugelassen sind die Mopedhänger vom MKH, damit solltest du keine Probleme haben. Schau auch mal, was du über die Suchfunktion findest ;)

    Mitm Öl nich sparsam sein, auffe Reise.

  • Sagen wir mal so.


    Zugelassen sind Anhänger mit zugelassener Kupplung.


    Willst du die Schwalbenkupplung benutzen bleibt dir nur die MWH Anhänger


    Findest du ne Westkupplung und Westanhänger mit erlaubtem bbH 40 kannste die nehmen

  • ok, alles klar soweit. Also nix mit einfach irgendwas anhängen - aber gut dann schau ich mich mal um ob ich so ein zulässiges Gerät bekomme


    Danke,


    Boris

  • dies Ummandelt dein Thema ein bisschen aber sehr Interessant!


    Auszug:


    Eine Frage tauchte hier jüngst (Stand: 2005-06-20) auf: woher bekommt man für die diversen Anhänger für DDR-Kleinkrafträder (Modelle "MKH/M1", "MKH/M2" oder "MKH/M3") eine passende Allgemeine Betriebserlaubnis? Das KBA fühlt sich nicht zuständig... Warum nicht?


    Keine Daten verfügbar? - Wo dann?
    Nicht zuständig? - Wer dann?
    Braucht man sowas überhaupt? - Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?


    Wer da draußen weiß etwas zu dem Thema?
    Wer da draußen hat sowas noch vorliegen und kann es z.B. als Original/Kopie/Scan zur Verfügung stellen?


    Um es gleich vorwegzunehmen: nein, ich habe keine Kopie einer Allgemeinen Betriebserlaubnis. Sonst wäre die hier schon längst zum Herunterladen eingebunden, und sonst würde ich ja nicht danach fragen …!


    Ansonsten: Sachdienliche Hinweise geben Sie bitte über das E-Mail-Formular an mich weiter.


    Zur dritten Frage („Braucht man sowas überhaupt?“) erreichte mich 2007-12-23 folgende Aussagen des Leiters des TÜV-Service-Centers Esslingen:
    Hinter Fahrzeugen mit einem Versicherungskennzeichen darf 1 Einachs-Anhänger mitgeführt werden. Dieser ist nicht zulassungspflichtig, benötigt aber eine Betriebserlaubnis.
    D.h. der Anhänger hat die komplette Lichttechnik wie gewohnt, hat aber dasselbe („Wiederholungs-“) Kennzeichen wie Ihr Roller.
    Er ist schmaler als 1 m und kürzer als 2 m.
    Er hat Radabdeckungen.
    Anhängelast muß kleiner sein als [die Summe des Leergewichtes] das Leergewicht des Rollers + 75kg geteilt durch 2.
    Ist der Anhänger jünger als 1988 und der Roller schneller als 40 km/h, benötigen Sie auch funktionierende Bremslichter.
    Die Anhängekupplung ist bauartgenehmigt (das Prüfzeichen mit der Schlangenlinie).
    Eine extra Fahrerlaubnis (Führerschein) für Anhängefahrten gibt es dabei nicht bzw. man benötigt sie nicht.


    Dazu meine Anmerkungen bzw. fortführenden Fragen:
    Zu 1.: Nicht-Zulassungspflichtigkeit, OK. Aber die Betriebserlaubnis, woher bekommt man die bzw. einen Abdruck davon? Diese Frage ist weiterhin offen.
    Zu 2.: Woher bekommt man das Wiederholungs-Kennzeichen? Fertigt die Versicherungsverkaufsstelle solche auf Anfrage? Wohl kaum, denn diese sind Schreibtischtäter, die haben keine Prägegeräte unterm Schreibstisch. Wenn, dann lassen sie sie wohl fertigen, und reichen sie an uns durch. Oder bekommt man das Wiederholungs-Kennzeichen bei seinem lokalen Schilderladen seines Vertrauens um die Ecke, der auch die Auto-Kennzeichen prägt?
    Zu 5.: Für eine Schwalbe heißt das (man beachte die Klammersetzung!): ( 80 kg + 75 kg ) / 2 = 77,5 kg
    Zu 6.: Da die beiden Bedingungen logisch UND-verknüpft, und unsere Simsons stets schneller als 40 km/h sind, hängt es allein vom Baujahr des Anhängers ab, ob funktionierende Bremslichter vorhanden sein müssen. – Ganz generell sind funktionierende Bremslichter eine gute Sache.
    Oh, da waren aber Ihre Merkwürden, die EU-Kommission, zu gnädigst bei Ihrer letzten Führerschein-Richtlinie/-Verordnung/-Rahmenbeschluß! – Wenn das mal keine Wettbewerbsverzerrung zugunsten von Anhängerfahreren darstellt!
    *Bip! Blinzel, äug, streck, „Kläff!“* (schlafenden Hund geweckt)

    erst wenn die letzte Simson verbastelt ist, die letzte Simson geschlachtet oder vergessen wurde, werden wir feststellen, dass Plastik nicht glänzt!

    • Offizieller Beitrag

    da musst du dich nicht anmelden!
    geh einfach auf http://www.abload.de
    klick auf: "bilder von der festplatte hinzufügen"
    dann suchst du das bild aus deinen ordnern raus und klickst auf "abload".
    dann kommt ein ladebalken und es öffnet sich dann ein neues fenster mit einer bildvorschau.


    rechts auf der seite findest du dann verschiedene zeilen mit jeweils einem link drin. du kopierst einfach den link zu "thumbnail für foren 1" und fügst ihn in deinen beitrag ein.


    dann sehen wir in etwa zum beispiel so ein bild, können drauf klicken und/oder uns das runterladen.



    da brauchst du dich nirgendwo anzumelden.


    gruß sirko

  • Schön, das hier endlich mal der Hinweis zu finden ist, das sowas (wie die meisten zulässigen Umbauten) schon zu DDR Zeiten beim Sachverständigen vorzuführen und bei der Zulassungsstelle zu registrieren waren ... das vergisst Herr Werner in seinen Büchern immer.


    Zitat von lastdragon559

    Dazu meine Anmerkungen bzw. fortführenden Fragen:
    Zu 1.: Nicht-Zulassungspflichtigkeit, OK. Aber die Betriebserlaubnis, woher bekommt man die bzw. einen Abdruck davon? Diese Frage ist weiterhin offen.
    Zu 2.: Woher bekommt man das Wiederholungs-Kennzeichen?


    Zu 1. - Wie bei jedem zulassungsfreien Fahrzeug, wo kein Hersteller mehr vorhanden ist bzw. wo das KBA für DDR Fahrzeuge auch nichts liefern kann, holst Du Dir bei Deiner technischen Prüfstelle (TÜV / DEKRA je nach Bundesland) ein Gutachten und lässt dieses Gutachten danach von der Zulassungsstelle gegenzeichnen.


    Zu 2: Im Zweifel vom Schildermacher, wenn die Versicherungs nichts liefern kann.


    Gruss von Frank

    • Offizieller Beitrag

    Das Wiederholungskennzeichen sieht an diversen Mopedanhängern immer wie selbstgemacht aus.
    Ich glaube kaum, dass Dir ein Schildermacher ein Duplikat eines Versicherungskennzeichens macht. Der hätte vermutlich viel zu viel Bammel, dass Du damit ein anderes Möp in den Verkehr bringst und er dann mitverhaftet wird.


    Peter

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Zschopower

    Das Wiederholungskennzeichen sieht an diversen Mopedanhängern immer wie selbstgemacht aus.
    Ich glaube kaum, dass Dir ein Schildermacher ein Duplikat eines Versicherungskennzeichens macht. Der hätte vermutlich viel zu viel Bammel, dass Du damit ein anderes Möp in den Verkehr bringst und er dann mitverhaftet wird.


    Und wenn du es zu ordentlich machst, gibt's auch wieder auf den Deckel. Da lief vor einiger Zeit mal ne Doku über die Berliner Bereitschaftspolizei im Fernsehen. Im Zuge ihrer Tätigkeit machten die auch ne allgemeine Verkehrskontrolle, in die auch sogleich ne S51 mit Hänger rauschte. Die gute Dame auf selbigem Mopped hatte sich in bester Absicht ein Kennzeichen an den Hänger gepappt. Leider hatte sie es wohl zu gut gemeint und das hübsch im Stile eines Euro-Kennzeichens gebastelt. Daraufhin wollten die Grünlinge ihr - nach fleißigem Blättern in den mitgeführten Gesetzestexten, womit man ihr bestmöglich an den Karren fahren kann - ein Verfahren wegen Urkundenfälschung an den Hals hetzen. Was aus diesem Verfahren wurde, klärte sich im Rahmen der Sendung natürlich nicht mehr auf...


    MfG
    Ralf

  • Zitat von hallo-stege

    Schön, das hier endlich mal der Hinweis zu finden ist, das sowas (wie die meisten zulässigen Umbauten) schon zu DDR Zeiten beim Sachverständigen vorzuführen und bei der Zulassungsstelle zu registrieren waren ... das vergisst Herr Werner in seinen Büchern immer.


    Hallo Frank!
    Was meinst du denn damit? Ich habe auch Bücher von Herrn Werner, da sind so schöne "zulässige Umbauten" Tabellen drin, aber diese Umbauten muss man doch nicht bein Tüv oder Dekra eintragen lassen soviel ich weiß, oder?
    Grüßchen Ansgar

  • Ach ich glaube diese Diskussion hatten wir schon mal hier vor einem Jahr ungefähr, da war es glaube ich so, dass nur jeder 4. diese "zulässigen Umbauten" dann auch beim Tüv hat eintragen lassen.. :roll:
    Bei meiner S51 ist es so, da war vom Vorbesitzer die Simson Anhängerkupplung dran, habe sie mittlerweile abgebaut da ich keinen Anhänger für meine Simme habe, aber in der Betriebserlaubnis stand von der Anhängerkupplung nichts drin, dafür habe ich jetzt seit gut einem Jahr diesen Simson Enduro Hochlenker dran, ist aber auch nicht in die Papiere eingetragen, hatte damit noch nie Probleme. 8)
    Der Herr Werner schreibt dazu:
    "Bei den Umbauten ist - bis auf wenige Ausnahmen - davon ausgegangen dass Original Simson Bauteile, die im Fachhandel erhältlich sind, verwendet werden.
    Werden die Umbauten sachgemäß ausgeführt, ist die Vorstellung des veränderten Kleinkraftrades bei TÜV oder Dekra nicht erforderlich."

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