Auspuff hochlegen

  • Hi,


    Darf man bei ner S 50 B1 einfach so den Auspuff hochlegen (so wie an der Enduro), oder muss man das eintragen lassen? Vielen Dank für eine Antwort im Voraus!:)


    mfg


    S50-Schwalbe

  • also sofern du originalteile benutzt sollte es da eigentlich keinen streß geben.
    zumal bei meiner s51 enduro die ich hatte stand auch nur typ s51e in der abe, ohne das besonderheiten aufgelistet waren. :)

  • Theoretisch ja, aber hier iss Bestandsschutz. Also wenn zu DDR-Zeiten umgebaut, immer noch gültig.


    MfG Tilman


    P.S.: anbei mal wieder die Liste der zulässigen Umbauten

  • Erstma vielen Dank für die Antworten! Also sieht das jetzt nich so gut aus mit dem Hochlegen (gerade in der Probezeit)....und diese rar-Datei kann ich irgendwie nich öffnen, gibt's da irgendwas zu beachten? Sorry aber bin eher ein Computerlaie.:rolleyes:

  • Also die rar-Datei kann man mit Winrar öffnen. Ich glaube es gehen auch andere Packprogramme, bin mir aber nicht sicher. Das mit dem Theoetisch ja hat sich vorhin auf den Post vom pauzi bezogen. Also theoretisch musst du das eintragen, aber es gilt hier der Bestandsschutz. Wenn du es mit Originalteilen hochlegst (speziell Halterung, Auspuff und Seitendeckel mit "Beule" )kann dir also keiner was.


    MfG Tilman


    P.S.: Wenn du mir deine Mailaddi verrätst kann ich dir die Datei ungepackt schicken.

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