Autoanhänger mit Klasse B

  • Hallo,
    Ich muss diese Woche ein paar Möbel transportieren und hab dabei evtl ein kleines? Problem.


    Ich habe nur den Führerschein B und darf somit ja nur einen Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreitet, ziehen. Außerdem darf die Summe der zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge 3,5t nicht überschreiten.


    Der Anhänger, den ich reserviert habe, hat eine zulässige Gesamtmasse von 1,2t.


    Das Zugfahrzeug was ich eigentlich benutzen will würde alle Kriterien problemlos erfüllen.
    Allerdings hab ich grad erfahren das mir dieses evtl. nicht zur Verfügung steht.


    Als Alternative hätte ich nur ein Zugfahrzeug das eine Leermasse von 1128 kg hat, also genau 72 kg zu leicht wäre. Die gebremste Anhängelast ist mit 1300 kg angegeben, also problemlos. Summe der Gesamtmassen würde auch passen.


    Die Frage wäre ob es bei einem überschreiten der führerscheinrechtlichen Parameter im Fall der Fälle auch ein leichtes Überschreiten der Leermasse sofort den Tatbestand des fahrens ohne Führerschein erfüllt, oder ob es da auch so wie wie bei Überladung eine 10% Regelung gibt?


    Ich hoffe jemand hier weiß da bescheid.


    Und ja ich weiß besser gar nicht erst in die Lage bringen lassen, aber so kurz davor ist halt schwierig noch Ersatz zu bekommen und ob mein geeignetes Zugfahrzeug wirklich ausfällt weiß ich frühestens heut Abend.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Die Frage wäre ob es bei einem überschreiten der führerscheinrechtlichen Parameter im Fall der Fälle auch ein leichtes Überschreiten der Leermasse sofort den Tatbestand des fahrens ohne Führerschein erfüllt


    Ja. Wäre genau so, als wenn Du mit Mopedführerschein eine Simson fährst, die mit 61 km/h angegeben ist ...


    Gruss von Frank

    • Offizieller Beitrag

    Jo,


    ist halt Fahren ohne Führerschein. Da kannst du auch gleich mit Klasse M Motorrad fahren. Ist wohl eine (Vekehrs-)Straftat.


    Ergo jemand mit Lappen fahren lassen oder kleineren Anhänger.


    MfG


    Tobias


    P.S ab 2013 fällt diese blöde Regelung. Dann ist nur Summe kleiner 3500kg wichtig.


    MfG


    Tobias

  • Ergo jemand mit Lappen fahren lassen oder kleineren Anhänger.


    Kleinerer Anhänger geht nicht, 1,2t ist schon recht leicht für die Klasse, weniger Masse bedeutet weniger Platz und dann bekomm ich meine Möbel nicht rein.



    P.S ab 2013 fällt diese blöde Regelung. Dann ist nur Summe kleiner 3500kg wichtig.



    Von den neuen Regeln profitieren dann aber auch die Führerscheinbesitzer, die ihre Klassen nach altem Schein gemacht haben? Weil die diversen Einschränkungen gelten ja dann nicht wegen Bestandsschutz? Ich find das mit der Leermasse eh Blödsinn, dafür gibt es ja noch die Anhängelast in den Fahrzeugpapieren. Die liegt, wenn man kein Allrad oder ähnliches hat ja eh immer, wie in meinem Beispiel nur wenig über der Leermasse, oder?

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • alternativ könntest du dein tatsächliches Gewicht messen lassen und neu in die Fahrzeugpapiere eintragen ;). Dürfte für die 72kg reichen.

    KR51/1S 75´/ S51 B2-4 81´/ S70C 86´/ S70C 87´ / Star 69´

  • alternativ könntest du dein tatsächliches Gewicht messen lassen und neu in die Fahrzeugpapiere eintragen ;). Dürfte für die 72kg reichen.



    Oder einfach der Leergewicht neu eintragen lassen... (Wenn das geht :)) )
    Jedes Fahrzeug wird in der Grundausstattung gewogen, kommen z.B. noch Fensterheber, Schiebedach, Klima, etc. hinzu, wird das Fahrzeuggewicht nicht angepasst.


  • oder ob es da auch so wie wie bei Überladung eine 10% Regelung gibt?



    wo haste denn den blödsinn her?

    zGG ist zGG. ist das erreicht ist ende. gängige praxis ist folgendes:
    bis 2% wird toleriert, 2-5% gibt bußgeld ohne punkte und ab 5% gibbet punkte
    in zahlen sind das z.bsp. bei mir
    zGG = 40 to (incl. gewicht von sprit und fahrer)
    max. 800 kg drüber wird i.d.R. toleriert. ab 2to drüber gibbet punkte und kostet richtig geld

    manche kennen mich, manche können mich

  • Ja die 10% waren jetzt einfach mal geschätzt, bzw dachte ich das mal wo gehört zu haben. Wer nicht täglich damit zu tun hat weiß sowas halt nicht genau. Aber stimmt 10% wären schon ganz schön viel.


    Tatsache ist das mein Anhänger ja auch die 1,2t nicht erreichen wird. Das ist aber auch egal, weil das zGG vom Anhänger zählt. Und beim Fahrzeug zählt ja nicht die tatsächliche Leermasse sondern die eingetragene Leermasse!?


    Was mich bei deinem Beispiel gerade wundert, der LKW-FS gilt ja auch nur bis 40t, oder? DH wenn man da also bis 2% drüber ist hat man idR nix zu befürchten. Wäre aber eig. ein ähnlicher Sachverhalt?
    Ist aber auch egal, denn 1200/1128=1,064. Auf das tatsächliche Anhängergewicht kommt es ja leider nicht an.


    Ich hoffe heut einfach mal auf gute Nachrichten bezüglich des Zugfahrzeuges, ansonsten werd ich wohl für teuer Geld nen Transporter mieten müssen. Das wollte ich eigentlich vermeiden.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!



  • Was mich bei deinem Beispiel gerade wundert, der LKW-FS gilt ja auch nur bis 40t, oder? DH wenn man da also bis 2% drüber ist hat man idR nix zu befürchten. Wäre aber eig. ein ähnlicher Sachverhalt?



    nö das stimmt auch nicht. mein führerschein hat keine gewichtsbegrenzung. ich darf z.bsp. im kombiverkehr ( bahn - kunde oder schiff - kunde und umgekehrt ) ohne sondergenehmigung 44 to fahren. für mehr gewicht brauchst du auf deutschlands straßen eine sondergenehmigung. dies ist aber unabhängig vom führerschein sondern bezieht sich mehr auf die streckenführung und den begleitservice.
    mit meinem lappen könnte ich also auch unbegrenzte schwertransporte fahren, sofern mein chef die genehmigungen dafür einholt und mir das entsprechende auto dafür hinstellt. mit meinen momentanen 430 ps brauch ich da gar nicht erst dran denken

    manche kennen mich, manche können mich

  • Ja ok, aber wenn ich mit dem B ein Fahrzeug mit zGG=3,5t fahre und das durch Zuladung in den Grenzen überschreite, wie sie Silvio genannt hat, dann gilt ja das Gleiche?


    Und ich geh mal davon aus das Bär mit theoretischem Gesamtgegewicht das zGG gemeint hat.


    PS: Grad noch gelesen: Die 5% gelten bei LKW, bei PKW wird erst ab 20% ordentlich zugelangt!

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

    • Offizieller Beitrag

    Und ich geh mal davon aus das Bär mit theoretischem Gesamtgegewicht das zGG gemeint hat.


    So habe ich das auch verstanden, dass das Bärchen mit theoretisch das zGG des Anhängers meinte und und mit praktisch das tatsächliche Gewicht.


    Also:


    Auto mit 2t zzG und Anhänger mit 2zzG sind Klasse BE. Da ist es auch unerheblich dass der Anhänger nur leer 700kg wiegt und nur mit 5kg beladen ist...


    Für die Anhängelast am Auto ist das übringes egal. Ein Auto,das 1000kg ziehen darf, kann auch mit einem 2t zzG Anhänger ziehen, allerdings darf der dann nur 1000kg schwer sein. Wenn Klasse BE da ist...


    So habe ich mit dem Golf, der 1000kg ziehen darf, mit einem 1700kg zzG Anhänger meine 75kg Schneefräse abgeholt.


    Ich hätte man ein Foto von dem Gespann machen sollen.....


    MfG


    Tobias

    • Offizieller Beitrag

    Ja ok, aber wenn ich mit dem B ein Fahrzeug mit zGG=3,5t fahre und das durch Zuladung in den Grenzen überschreite, wie sie Silvio genannt hat, dann gilt ja das Gleiche?


    Meinst du, ob du mit einem Fzg zGG=3,5T aber tGG=4T Klasse c1 brauchst? Antwort: klares nein, denn tGG ist in der FeV praktisch nicht vorhanden. Da wird nur von zGG gesprochen. Und wenn das tGG=4T ist, dann bleibt ja das zGG=3,5T.


    Du begehst dann also keinen Verstoß wegen mangelnder Fahrerlaubnis, sondern wegen Überladung.

  • So da mein geplantes Zugfahrzeug nicht zur Verfügung steht blase ich die ganze Anhängersache ab. Hab mir jetzt für nen recht günstigen Kurs bei Avis einen Transporter gemietet, damit bin ich auf der sicheren Seite, bekomme alles unter und muss nicht befürchten noch wegen Fahren ohne FS verknackt zu werden.


    Der Thread kann ja trotzdem noch offen bleiben, gerade im Hinblick auf das Transportieren von Mopeds, Duos uÄ auf Anhängern tauchen ja doch immer mal Probleme auf.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

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