Autoführerschein & Duo ?

  • Wie sieht es eigentlich aus, wenn man mit einer Duo mit zu grossem Motor oder zu schnell unterwegs währe ?


    Beim Mopped wird aus dem Kleinkraftrad ja ein Motorrad und es ist
    "Fahren ohne Führerschein".


    Wie sieht es beim Duo aus?
    Zählt das dann auch als Motorrad oder ist es ok, wenn man ein Autoführerschein hat ?


    (Klar erlischt der Versicherungsschutz und ich habe es auch nicht vor...)

  • Strafe bleibt Strafe.


    Entweder Fahren ohne Führerschein


    ODER


    Fahren ohne Versicherungsschutz



    Kannst dir aussuchen, womit du belangt wirst :D


    Ein grosser Führerschein oder eine entsprechende Versicherung langen für den Strafbestand nicht.
    Es wird so gerne in Zeitungen geschrieben "Jungendlicher X wird zu schnell mit dem Roller angehalten. Er besass daher keinen Führerschein"


    Was Zeitungen leider nicht schreiben (was wohl die meisten Leser nicht kapieren) ist, das du im Falle des Falles eine "Erloschene Betriebserlaubnis" hast. Und das reicht als Tatbestand aus.

  • Jepp, das ist quatsch. Wenn ich ein Auto überlade (mehr als 3.5t, kriegt man sicher irgendwie hin :)) ) wird es juristisch auch nicht zum LKW.


    Das hat mit dem Führerschein nix zu tun.


    mfg

    • Offizieller Beitrag


    ich entscheide mich für "fahren ohne versicherungsschutz", denn das ist eine ordnungswidrigkeit im gegensatz zum fahren ohne fahrerlaubnis, welches eine straftat darstellt. darum finde ich die frage durchaus berechtigt, was nun bei einem duo mit großem motor passiert. nen moped ist das doch nicht... ich könnte mir vorstellen, dass man mit autolappen ebenfalls "NUR" die versicherungs-ordungswidrigkeit begeht. das ist aber nur spekulation.


    gruß sirko

    Ich wünschte ich wäre eine Lorbeere, dann hätt ich nichts zu tun als auf mir auszuruhn!!!

  • also um deine frage mal zu beantworten deine duo wird dann kein auto es ist schließlich ein dreirad und fällt irgentwie noch unter die roller kategorie....
    genauso wie piaggio ape man darf diese dann mit einer führerschein klasse M fahren....
    sobald ein anderer motor eingebaut wurde oder ein anderer kubiksatz ist das fahren ohne führerschein weil man dafuer dann einen 125ccm führerschein (a1) braucht oder fahren ohne versicherungsschutz weil es nicht vom tüv abgenommen wurde....wenn mein beides macht dürfte man es dann fahren...


    achso wenn du ein autoführerschein hast und sagen wir mal dein 70ccm satz beim tüv eintragen lässt darfst du es immernoch nicht fahren, weil du da mindestens ein 125ccm führerschein oder motorrad führerschein brauchs.... jetz nur als beispiel auf deine frage


    [edit by shadowrun] Schonmal auf den EDIT Button geklickt :wink: [/edit]

  • Zitat von totoking

    ... ich entscheide mich für "fahren ohne versicherungsschutz", denn das ist eine ordnungswidrigkeit im gegensatz zum fahren ohne fahrerlaubnis, welches eine straftat darstellt. ...


    Toto, nur um dich möglicherweise vor einer Einzelzelle unter Aufsicht des Baumschubsers oder vor der (jedenfalls den meisten :D) unangenehmen Situation mit der runtergefallenen Seife im Duschraum usw. zu bewahren,
    Folgendes:


    "Fahren ohne Versicherungsschutz" ist nicht "nur" Ordnungswidrigkeit, sondern ebenfalls eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden kann. => siehe § 6 Abs.I PflVG
    Zudem wird nach Abs. III desselben § auch das bei dieser Straftat verwendete Fahrzeug eingezogen, wenn z.B. der Strafrichter schlecht gelaunt ist, weil er unter Verstopfung leidet und schon vier Tage nicht Kacken konnte oder weil die Strafrichterin in der Nacht vor der Verhandlung einen mehr als lausigen Liebhaber hatte, der selbst mit Viagra, Levitra, Cialis & Co keine Tinte auf dem Füller hatte.


    Ich kenn mich aus! :smokin:

  • Zitat von Schwalbinorio

    also um deine frage mal zu beantworten deine duo wird dann kein auto es ist schließlich ein dreirad und fällt irgentwie noch unter die roller kategorie....


    nein.


    Es wird dann zum Auto,


    Das die Duo wie die Ape als mehrspuriges Fahrzeug mit M gefahren werden darf liegt gerade dass die Teile nicht mehr als 50 ccm und eben die passende Höchstgeschwindigkeit haben.


    Imho ist jetzt dafür S erforderlich.


    Aber ist ja auch egal. Änderst du die 50 ccm oder die bbH wirds nen normales Mehrspuriges KFZ . da es nicht über 3.5 T wiegt braucht man einen B Führerschein


    :wink:

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