AUTOSTRASSEN....

  • Hallo,
    ich habe jetzt mit 2 wöchiger verspätung meine Schwalbe bekommen (sie läuft wie ne eins).
    Als ich sie abgeholt habe, musste ich eine kurze strecke über eine sogenannte Autostrasse (die Straßen mit dem weißenautoaufblauemGrund-Schild :D ) Da ist mir doch glatt die Frage gekommen - darf ich da überhaupt fahren???? - Denn Autobahnen sind ja für mich Tabu! (leider
    :D )
    Vielen Dank für die Antworten


    Euer GrimReaper



    (der hofft, dass ihr seinem Namensvetter nicht allzu früh persönlich begegnet :smokin: )

  • Die folgenden Sätze habe ich auf einer schweizer Homepage gefunden. Die entsprechenden, deutschen Gegenstücke dagegen leider nicht, dennoch nehme ich an, dass sie in ähnlicher Form auch für deutsche Straßen gelten.


    Art. 35 Benützung der Autobahnen und Autostrassen
    (Art. 43 Abs. 3 SVG)


    1 Auf Autobahnen und Autostrassen sind nur Motorfahrzeuge zugelassen, die eine Geschwindigkeit von wenigstens 60 km/Std. erreichen können und dürfen. Dies gilt nicht für Fahrzeuge zum Unterhalt der Strassen.


    2 Traktoren, Raupenfahrzeuge, Fahrzeuge mit Spikesreifen sowie Motorräder bis 50 cm3 Hubraum dürfen Autobahnen und Autostrassen nicht benützen.


    3 Pannenfahrzeuge dürfen nur bis zur nächsten Ausfahrt geschleppt werden.


    4 Versuchsfahrten und sportliche Veranstaltungen sind auf Autobahnen und Autostrassen nicht zugelassen.


    Gruß Alfred

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)


    §18 Autobahnen und Kraftfahrstrassen



    (1) Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.


    (2) ...

  • :D So mit 80 Sachen auf der Autobahn mit einer Schwalbe...geht nur im Windschatten.:D ...hat was...wenn sich der Tacho ab 60 wieder auf 40 abseilt...
    Erst auf der Abfahrt isser wieder bei 50 eingerastet==> war ich also nicht ZU schnell oder nicht schnell GENUG?..laut Tacho...
    P.S.: :rolleyes: nicht zur Nachahmung empfohlen....Spurrillen und Asphaltlöcher sind bei so´ner Geschwindigkeit echte Rausschmeißer!



    :rolleyes: Hat schon jemand einen günstigen Nachrüstsatz für vordere Scheibenbremse gefunden?

  • Heute habe ich einen Artikel gefunden, der anders lautet als der betreffende Auszug der StVO:



    Kann man sich nun doch die Hoffnung machen, auf einer Kraftfahrtstrasse mit der Schwalbe fahren zu dürfen?


    Gruß Alfred

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Alfred:
    Kann man sich nun doch die Hoffnung machen, auf einer Kraftfahrtstrasse mit der Schwalbe fahren zu dürfen?

    Ich würde immer noch zum "nein" tendieren. Eine Zeitung kann viel schreiben und auch mehrdeutig formulieren. Was zählt, ist jedoch allein der Wortlaut der STVO.


    MfG
    Ralf

  • Wen das wirklich interessiert, der kann sich sicherlich auch vertrauensvoll an eine Fahrschule seiner Wahl wenden und dort in Erfahrung bringen, dass wir als Schwalbefahrer weder auf Autobahnen noch auf Autostraßen etwas verloren haben.
    Nicht direkt empfehlen würde ich eine Pozileidienststelle ... dort wollte man mir mal erklären, ich hätte mit dem Trabi auf einer Autobahn nichts zu suchen, weil wenn eine Steigung kommt, erreicht der Trabi u.U. schließlich die geforderten 80 km/h nicht mehr ... : D ... für so einen Pozileibediensteten finde ich es recht beschämend, dass dieser nicht wusste, dass es sich:
    1. um eine bauartbedingte Geschwindigkeit (also das, was in den Papieren eingetragen ist, nicht das, was in Sonderfällen evtl. erreicht wird) von
    2. mehr als 60 km/h (und nicht 80 km/h) handelt.
    Fazit 1: mit dem Trabi darf man weiterhin Autostrassen sowie Autobahnen befahren. 'ne Schwalbe hat dort aber nichts zu suchen.
    Fazit 2: Der Besuch auf einer Pozileidienststelle kann Aufschluss geben ... und wenn es nur über den Intellekt des Bediensteten ist ... :D ...
    Gut, dass der zweite Kollege fähig war und nicht nur mich sondern auch seinen Kollegen informieren konnte ... :D ...


    Gruß, Jabber

    • Offizieller Beitrag

    ...aber auch dort hat man die entsprechenden Parallelstraßen, die jeder benutzen darf, z.B. auf der Strecke nach Herzberg (von Nordhausen kommend).


    Im Prinzip ist diese Straße nichts halbes und nichts ganzes. Entweder Autobahn oder Bundesstraße. Alles andere ist Käse. Die einen dürfen nicht rauf und die anderen trotzdem nicht richtig schnell fahren.

  • Da stimme ich Dir zu, @mboogk!


    Solange man keine Autostrasse in unmittelbarer Nähe hat und zugleich öfter mit einem Moped unterwegs ist, stört sie nicht sehr.


    In Hannover hatte ich dennoch ein Erlebnis mit meiner Schwalbe auf einer der dortigen Autostrassen und stehe ihnen deshalb kritisch gegenüber. Es war so, dass ich mit der Schwalbe fuhr und mich auf den Verkehr konzentrieren mußte, viele Schilder beachtete und dennoch wenig später auf einer Autostrasse fuhr! Diese beschxxx Strasse ging nahtlos von der normalen Strasse über und mir blieb nichts anderes übrig, als sie durchzufahren - denn das Wenden wird durch Leitplanken unmöglich gemacht und es gab nur einen schmalen Seitenstreifen. Wäre dann noch eine Polizeistreife vorbeigekommen, mein Glück wäre perfekt gewesen! :rolleyes:


    Gruß Alfred

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!