Bald kein Mopedschein inklusive?????????????

  • Hallo erstmal,
    ich habe jetzt von jemand erzählt bekommen, dass man bald zum Autoführerschein keinen für's Moped mehr dazu bekommt. Was ist da dran? Stimmt das ganze?

  • Ich würde mich schon vor dem Führerschein dafür interessieren. Aber KBa ist auch ne gute Idee. Dumm nur das Führerschein Ländersache ist. Beispiel: "Fahren mit 17" gilt auch nich überall.

  • Unsinn. M wird auch weiterhin in den anderen Klassen enthalten sein.
    Guck ins Gesetz, die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Nur das ist verbindlich.
    Alles andere ist Kaffeesatzleserei oder dämliches Gelabere.
    Der, der dir das erzählt hat, blickt nicht durch. Wahrscheinlich einer von diesen Losern, die schon in der Schule nix mitbekommen haben und nun die Versager in der Gesellschaft stellen.
    Ist das so einer? Sag mal. :D
    .

  • Hallo,


    Das "gehörte" hängt wahrscheinlich mit der neuen 3.EU-Führerscheinrichtlinie zusammen, die ist aber noch nicht in Kraft getreten und ehe die dann wieder in nationales Recht umgemodelt wird fließt noch viel Bier die Kehle runter.


    mfg gert

  • Das stimmt, hängt mit der neuen EU-Richtlinie zusammen. Zitat: Ein weiterer Kritikpunkt: die Einschlussregeln. Die Klasse AM (Mopeds bis 50 cm3) soll nicht mehr automatisch im Autoführerschein enthalten sein.


    Quelle: http://www.motorradonline.de/a…ein-richtlinie.148749.htm


    An einer anderen Stelle noch etwas interessantes zur Zeitfrage:
    Inkrafttreten der Richtlinie


    In Artikel 18 der Richtlinie ist festgelegt, dass sie am zwanzigsten Tag nach der Verkündung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft tritt. Von da an sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die nationalen Vorschriften anzupassen. Dazu gibt ihnen die Richtlinie vier Jahre Zeit. Würde die ursprüngliche Planung eingehalten und die Richtlinie im Herbst 2005 verkündet, müsste die Umsetzung bis zum Herbst 2009 erfolgen. Danach bleiben noch einmal zwei Jahre bis zum Inkrafttreten der nationalen Vorschriften. Auswirkungen auf Führerscheinbewerber und -inhaber würden somit frühestens im Herbst 2011 eintreten.


    Quelle: http://www.fahrlehrerverband-b…05-Texte/fpx-05-04-EU.htm


    Gruß
    Al

  • Jein, es handelt sich hier nur um Halbwissen. Ab Herbst 2011 wirst Du sehen, ob der M nicht mehr in dem Autoführerschein enthalten ist. Also so ganz "bald" ist es nicht und sicher ebenfalls nicht. :D


    Gruß
    Al

  • Zitat von Baumschubser

    Uns kann das sowieso kalt lassen, weil wir alle Bestandsschutz haben. Und 2011 stehen einige hier bereits unter Artenschutz. :)):)):))


    Dieser Bestandsschutz ist nicht so ganz richtig.


    Es gibt zwar ein Rückwirkungsverbot im Grundgesetz, aber bei meinem LKW-Führerschein ( Klasse 2 ) gilt das auch nicht. Im Führerschein steht "unbeschränkt gültig", was jedoch nicht gilt, laut Gesetz, da ich den ab dem 50. Lebensjahr verliere, wenn ich nicht zum Augenarzt gehe. Also nix mit Bestandsschutz!!!!!


    Und das können die Regierigen in der EU auch für alle anderen Führerscheinklassen beschliessen, die juckt das nicht, sie haben alle Fahrer!


    Also, gut lesen, was von da oben kommt, sonst fährt man plötzlich ohne gültige Fahrerlaubnis, obwohl man die eigentlich seit Jahrzehnten hatte.



    Wäre Euroipa ein Lebewesen, wäre es ein merkwürdiges :


    Ein riesiger Kopf, bei dem das linke Auge nicht weiß, was das rechte sieht und das Gehirn weiß gar nicht, daß die Augen vorhanden sind. Die Nöte des Körpers würden ignoriert und vernachlässigt.


    Leider ist Europa kein Lebewesen, sonst wäre es schon wegen mangelder Unterstützung des Körpers verreckt!

  • Das Witzige ist, daß der 50er Schein damit völlig bedeutungslos werden würde.
    Die 50er-Fahrer Klientel setzt sich ja - so schätze ich - hauptsächlich aus Fahrern zusammen, die den Dosenschein haben und nach einiger Zeit draufkommen daß man sich ja ne 50er zulegen könnte. Von den 16-jährigen die Zweirad fahren wollen machen ja auch eher mehr gleich den 125er Schein.


    Die meisten in Europa verkauften 50er sind keine europäischen Produkte, noch dazu hat man ja schon in der Vergangenheit das Mögliche getan 50er zu beschneiden und vergräzen; die Motivation, auch in Zukunft den 50ern einen großen Markt zu lassen dürfte bei den Verantwortlichen bei Null liegen.


    Und 2011 - das sind lediglich 5 Jahre. Die sind schnell um.


    Wenn Plastebomber aus dem Verkehrsalltag verschwinden (oder zumindest deutlich rarer werden) hat das auch für uns Konsequenzen:
    Bisher sind immerhin noch viele Autofahrer an die langsameren und in der Beschleunigung nicht ganz so flotten 50er gewohnt.
    Wenn sie aus dem Straßenbild verschwinden, oder zumindest eben Autofahrer nicht mehr an jeder Ecke mit ihnen Erfahrung sammeln können - dann wird die Rücksicht den 50ern gegenüber schwinden. Was bedeutet: mehr Drängeln, Schneiden und Abdrängen von 50ern. Gewiß auch mit den dann oft unvermeidlichen Folgen.


    Gruß Alex

  • Zitat von Nachschlach


    Es gibt zwar ein Rückwirkungsverbot im Grundgesetz, aber bei meinem LKW-Führerschein ( Klasse 2 ) gilt das auch nicht. Im Führerschein steht "unbeschränkt gültig", was jedoch nicht gilt, laut Gesetz, da ich den ab dem 50. Lebensjahr verliere, wenn ich nicht zum Augenarzt gehe. Also nix mit Bestandsschutz!!!!!


    Na ja das ist ja nen hinkender Vergleich... Das sind ja Führerscheine mit Auflage... Ob die vorher da war oder nicht dir wird dein Führerschein ja nicht einfach gecancelt sondern erst wenn du was versäumst.


    Dafür haben manche dank Bestandsschutz sogar positive Sachen. Mein Vater darf 125 ccm Fahren als Ersatz für offene 50 ccm Klasse.


    Und es besteht ja überhaupt keinen Grund den M Inhabern den M Schein abzusprechen.


    @ Alex: Von welchem Verständnis sprichst du ??? ICh habe mit 80 - 90 % der Autos hier kein Problem wenn ich mitm Moped fahre aber die restlichen 10 % Schneiden überholen Sinnlos usw.


    Wenn jetzt die 20 Plastebomber in er Stadt wegfallen wirds immernoch genauso bei 90 / 10 bleiben.


    Wer seine Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern ändert nur weil die Anzahl der KFZ-art des anderen gering oder hoch ist hat keinen Füherschein verdient bzw ich kenne auch keinen der so fährt.


    Entweder schneiden und rasen die dann machen die das aber auch egal ob ne Simson davor fährt oder nen Opa im Mercedes mit 50 km/h

  • Zitat von Shadowrun

    Na ja das ist ja nen hinkender Vergleich... Das sind ja Führerscheine mit Auflage... Ob die vorher da war oder nicht dir wird dein Führerschein ja nicht einfach gecancelt sondern erst wenn du was versäumst.


    Was daran hinkt ?


    Mir wurde die Fahrerlaubnis ohne Einschränkungen ausgehändigt, dauerhaft gültig, bis zum eindeutigen Beweis meiner Unfähigkeit, sie zu nutzen.
    Jetzt allerdings muß ich beweisen, daß ich in der Lage bin, sie zu nutzen, nicht mehr umgekehrt, es heißt jetzt nicht mehr in dubito pro reo, sondern eher in dubito pro poenam.


    Genauso kann auch beschlossen werden, daß nur noch motorisierte Zweiräder bewegen darf, wer dieses durch einen von einer staatlich bestellten Stelle ( z.B. Führerscheinstelle) durchgeführten Test beweist.


    Was das heißt, ist ja jedem klar, nach 20 Jahren fahren, kennt niemand mehr die genauen Gesetzestexte, man fährt halt dem Verkehr angepasst, was aber bei einer Fahrprüfung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Durchfallen führen würde.
    Und jetzt schreib nicht, daß sei ein hinkender Vergleich, das ist nichts anderes, als es bei Klasse 2 auch gemacht wurde. Es wurde einfach eine nach den Buchstaben des geltenden Gesetzes gültige Fahrerlaubnis ausgegeben, die so nicht mehr gilt. Obs nun Einschränkungen oder nicht sind, es ist eindeutig eine Änderung.
    Und das kann und darf so nicht sein, wo bleibt denn da die Sicherheit ?

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