Nach Bastelei Moped nicht mehr zugelassen

  • "Nach Bastelei Moped nicht mehr zugelassen


    Radeberg. Bei einer Verkehrskontrolle am Montag stellte die Radeberger Polizisten in Radeberg einen Mann fest, der mit einem Moped Simson unterwegs war, das keine Betriebserlaubnis mehr hatte. Die Erlaubnis war durch eigenständige Basteleien erlöschen.
    An dem Moped war ein Lenker montiert, für den keine Anbauabnahme bestand. Dies wäre aber laut Teile gutachten notwendig gewesen. Weiterhin verfügt das Fahrzeug über abgesägte Schutzbleche und ein anderes Auspuffendstück. Auch für dieses gab es keine Betriebserlaubnis. Die Polizisten weist darauf hin, dass solche Basteleien nicht nur lebensgefährlich seinen können, sondern auch im Falle eines Unfalls der Versicherungsschutz verloren geht."


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    Das stand gestern in der SZ Kreis Radeberg drin.
    Hallo??????? Abgesägte Schutzbleche? Das ist wir vollkommen neu und irgendwie muss mir das mal einer Erklären. Denn ist ja nicht Leistungsfördernd. Oder hat man dadurch weniger Windwiderstand. :))
    Die anderen Sachen sehe ich ja ein und sind auch bekannt. (Auspuff / Lenker)


    Hat damit schon einer Erfahrung gemacht, denn meine Schutzbleche sind nämlich auch abgesägt.



    Albi

  • Zitat


    Original von albi1a:
    ... Hallo??????? Abgesägte Schutzbleche? Das ist wir vollkommen neu und irgendwie muss mir das mal einer Erklären ...


    Schutzbleche müssen bestimmten Kriterien entsprechen. So müssen sie z.B. einen hinreichenden Spritzschutz gewährleisten (vgl. §36a StVZO), was ich beim sinnlos gekürzten Schutzblech stark bezweifle.
    Zudem stellen abgesägte und nicht fachgerecht abgekantete Schutzbleche im Falle eines Unfalles eine erhebliche Verletzungsgefahr für Unfallopfer dar (Schnittwunden, Abtrennung ganzer Körperteile ... ).


    Auf jeden Fall müssen solche Veränderung voher dem TÜV zur Prüfung und Genehmigung vorgeführt werden, sonst erlischt die ABE.
    Aber das weiß ja eigentlich jedes Kind. :rolleyes:


    Warum hast du eigentlich deine Schutzbleche zersägt? ?(

  • Hallo,
    Schutzbleche S51 und Co dürfen vorn gekürzt werden, vorn (Spitze) um max.85mm muß abgekantet werden.( Auflagen zum Mindestspritzschutz )
    Hinten darf bis zu 110 mm gekürzt werden bei Verwendung des orig. Spritzfängers.
    War schon zu DDR Zeiten möglich.
    Selbst bei SR4 Typen durfte mit ein paar Auflagen ein schmaler Kotflügel eingebaut werden.
    Ich halte nichts vom kürzen der Kotflügel vor allem vorne, völliger Quatsch.
    Auspufftuning ebenfalls Murks und bringt außer Krach meistens nichts.
    Den Lenker muß nach den Anbau abgenommen werden ,wolltest Du das nicht am nächsten Tag machen ?
    Gruß
    schrauberwelt

  • [/quote]
    Warum hast du eigentlich deine Schutzbleche zersägt? ?(
    [/quote]


    Um es genau zu sagen, war es mein Vorgänger.



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    Zitat


    Den Lenker muß nach den Anbau abgenommen werden ,wolltest Du das nicht am nächsten Tag machen ?
    Gruß
    schrauberwelt


    - Ne eigentlich nicht. Und wie schon oben gesagt, gekürzte Schutzbleche war nicht meine Idee.



    -(Schutzblechlänge) Da müsste ich so zu sagen mal ein bisschen messen ob die noch in der von dir angegebenen Toleranz bin. Was da bloß noch das Problem wäre, ich habe kein Schutzblech mehr in orig. Länge. Alle schon von Vorgängern gekürzt. Aber ich könnte ja mit einem Bandmaß die gerammt Länge messen. Da kann mir dann schon eine ne Antwort darauf geben. Vorraussetzung, Bleche sind nicht an beiden Enden gekürzt.



    Albi

    • Offizieller Beitrag

    Der Zeitungsartikel ist völliger Schwachsin. Dadurch, dass immer wieder das Falsche geschrieben wird, wird es nicht richtig.


    Es erlischt zu keinem Zeitpunkt die ABE und es erlischt auch zu keinem Zeitpunkt der Versicherungsschutz! Das ist eine Tatsache.


    Natürlich ändert es nichts daran, dass man für ein regelwidriges Fahrzeug Sanktionen bis hin zur Stilllegung und Gerichtsverfahren einkassieren kann und es kann auch passieren, dass die Versicherung einen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in Regress nehmen kann, falls ein Unfall mit einem solchen Fahrzeug passiert ist und man schuld war. Das sind aber alles Dinger, die hinterher passieren und ggf. vor Gericht durchgesetzt werden müssen. Die Versicherung kann und darf eine Zahlung nicht verweigern.

  • Zitat


    Original von Baumschubser:
    Es erlischt zu keinem Zeitpunkt die ABE und es erlischt auch zu keinem Zeitpunkt der Versicherungsschutz! Das ist eine Tatsache.

    Das ist leider nicht richtig!
    Selbstverständlich erlischt die ABE automatisch, wenn er sein Schutzblech kürzt und nicht abkantet, weil dann aufgrund der scharfen Bleche Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer bestehen.
    Ebenso erlischt die ABE automatisch, wenn er sich Löcher in den Auspuff bohrt oder den Schalldämpfer wegläßt. Außerdem erlischt die ABE automatisch, wenn ein Moped "getuned" íst, also entweder schneller als zulässig fährt (bbH), oder der Hubraum größer als 50 cm³ ist.


    Ich verweise insoweit auf die einschlägigen deutschen Rechtsvorschriften, hier insbesondere auf den § 19 Abs.II Nr.2 StVZO


    Und wenn der "Tuner" den Totalschaden am verunfallten Porsche oder Ferrari, die Beinamputations-OP oder das Schmerzensgeld und die lebenslange Unfall- und Invaliditätsrente beim Unfallopfer selber bezahlen muß, dann macht es letztlich praktisch keinen Unterschied, ob sich die Versicherung ihrer Leistungspflicht direkt entziehen kann oder ob sie zwar zahlt, aber dann hinterher beim "Tuner" Regress nimmt und ihm Haus, Hof, Auto, Lohn und Gehalt, die Sparbücher, Konten und Aktien, sowie letztlich die gute, alte Schwalbe wegpfänden läßt. Dann sind mit Sicherheit die nächsten paar Jahre, und für manch einen vielleicht sogar das ganze restliche Leben dort, wo es feucht, warm und dunkel ist, im A ....


    Ich kenn mich aus! :smokin:

  • Hihi, Wunschdenken oder wie sehe ich das???:)) :smokin: :D


    Scherz bei Seite.


    Natürlich darf man noch mit einem Bein Auto fahren, muss aber ein Automatik sein, im Zweifelsfall musst du die praktische Fahrprüfung noch einmal im Automatikauto ablegen. und dann geht das.


    Sogar querschnittsgelähmte dürfen Auto fahren, dann muss es aber eine Specialanfertigung sein. Geht alles. Porsche macht diese Umbauten auch mit.

  • Zitat


    Original von HArlekin:
    aber ob ferrari das macht?



    Hi Harle, auch wenn Ferrari das ab Werk nicht macht, es gibt auf dem Markt ettliche Firmen, die sich auf das Behindertengerechte Umrüsten von Fahrzeugen aller Art Spezialisiert haben. Bei einigen kann man diese Umbauten auch durch die Berufsgenossenschaft abrechnen lassen, wenn die Beeinträchtigung durch einen Arbeitsunfall geschehen sind!
    Bei uns in der nähe gibt es so eine Firma, die sich das auch alles patentiert lassen hat. War erst letztens ein großer Artikel über die in unserer Zeitung, leider hab ich ihn mir nicht aufgehoben, sonnst hätte ich jetzt daraus zitieren können.


    Gruß schwalbenmona

  • technisch alles möglich
    anno 99 wollte man einen gewissen M.Schumacher
    mit gebrochenem Bein in einen F1 setzen(mit Handgasumbau)
    und von den Leistungen eines Hr. Zanardi im umgebauten
    BMW können wir uns alle nur verneigen

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