Bauartzulassung lichttechnischer Einrichtungen

  • Moin,


    früher kennzeichnete eine Wellenlinie mit drei Perioden national bauartzugelassene Teile an Kfz, später abgelöst durch EG bzw. ECE-Zulassungen.
    Welche Stelle war früher in der DDR zuständig für die Zulassung lichttechnischer Einrichtungen?
    Für die BRD war das allein das lichttechnische Institut der Uni Karlsruhe, das entsprechende Prüfzeichen war die Wellenlinie, der Buchstabe K (für Karlsruhe) und eine Nummer. Über diese Prüfnummer kann man z.B. in BOSCH-Unterlagen auch nach dem zugehörigen Teil suchen.
    Für andere Kfz-Bauteile gab es andere Prüfinstitute, die Prüfzeichen waren dann auch die Wellenlinie mit entsprechend anderen Buchstaben und Nummern.


    Auf älteren DDR-Leuchten findet man ebenfalls diese Wellenlinie, aber mit einem G und einer Nummer, so daß ich dahinter ein ähnliches System vermute, aber nicht weiß, wo darüber Näheres zu erfahren ist.
    Wer kann helfen?


    Norbert

  • Wäre interessant!Vor allem wenn man die Nachbauschahlen für Blinker oder Rücklichter so betrachtet,eigentlich alle nicht im öffentlichen tragbar weil eben ohne!!


    mfg

  • Zitat von Baumschubser

    Für alles rund um Fahrzeuge dürfte das KTA zuständig gewesen sein.


    Moin, das hätte ich mir auch vorstellen können, aber was mich stutzig machte, ist diese Passage im Einigungsvertrag:
    Fahrzeugteile-Verordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9232-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Februar 1986 (BGBl. I S. 265),
    mit folgender Maßgabe:
    Abweichend von § 4 ist für die Prüfung von Heizungen, Gleitschutzvorrichtungen, Scheiben aus Sicherheitsglas, Auflaufbremsen, mechanischen Verbindungseinrichtungen, Warneinrichtungen, Sicherheitsgurten, Rückhalteeinrichtungen für Kinder sowie Fahrtschreibern und Kontrollgeräten übergangsweise auch die Technische Prüfstelle der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik in Dresden zuständig.
    -Zitatende (Erläuterung: nach §4 FzTVO ist das KBA zuständig für Bauartgenehmigungen)
    Für alle möglichen Sachen ist Dresden übergangsweise zuständig, außer für lichttechnische Einrichtungen? Das muß natürlich nicht heißen, daß Dresden dafür vorher nicht zuständig war, vielleicht gabs hierfür bloß keine Übergangsregelung?
    Habe leider online keine Texte der DDR-STVZO gefunden, wo diese Kennzeichen ja sicher geregelt waren, und eine gedruckte Version habe ich auch nicht.


    Norbert

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