ich habe mir vor kurzem eine schwalbe ohne fahrzeugschein gekauft.....wo kann ich mir diesen jetzt besorgen????
wo bekomme ich einen fahrzeugschein her?
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hi,
also ich habe festgestellt du brauchst den Schein nur wenn du Sie zulassen willst.
Den polizisten ist es ganz egal, denn was da steht steht auch in dem versicherungsnachweiss.
also brauchst du nur ein Stück papier wo du rein schreibst:Fahrzeugart:
FahrzeugtyppHersteller:
Typnummer: (ka wo du die steht)
Zul. Gesamtmasse
Sitzplätze:
Anhängerlast:
Baujahr
FAHRGESTELLNR:
Höchstgeschwindigkeit:Stempel und unterschrift von einem Simson händler.
Also so denke ich mir das, ob das funzt und ob die versicherung das akzeptiert weiss ich allerdings nicht.
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achso so einfach geht das...
hätte mit 50 oder 60 € gerechnet für neue papiere
aber bei der aart die ich vorgeschlagen habe würden die kosten bei 5 € liegen -
Zitat von nero22.12
also ich habe festgestellt du brauchst den Schein nur wenn du Sie zulassen willst.
Den polizisten ist es ganz egal, denn was da steht steht auch in dem versicherungsnachweiss.moin!
also ich hab da genau gegenteilige erfahrungen gemacht.beim versichern musste ich bisher noch nie die abe,bei polizeikontrollen hab ichs aber zugegebener massen auch noch nich mitgekriegt,dass man die abe vorzeigen muss.aber ich glaub,das kommt auch immer auf den beamten an.
gruss pitti -
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also irgendeine ABE hab ich eh nicht, hab nur die orginal papiere....
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die originalpapiere sind aber rechtlich mit der abe gleichgestellt.
wichtig ist halt nur dass du papiere hast.das kann nämlich im ganz bösen ernstfall (fahren ohne papiere) zu ner saftigen straffe und punkten führen.ich würde auf nummer sicher gehen und die abe immer mitnehmen.die euro sind da schon ganz vernünftig investiert und so gross,das es lässtig wäre die mitzunehmen is die ja nu auch nich.
gruss
pitti -
Zitat von nero22.12
also ich habe festgestellt du brauchst den Schein nur wenn du Sie zulassen willst.
Den polizisten ist es ganz egal, denn was da steht steht auch in dem versicherungsnachweiss.
also brauchst du nur ein Stück papier wo du rein schreibst:[...]
Also so denke ich mir das, ob das funzt und ob die versicherung das akzeptiert weiss ich allerdings nicht.
Also diesen dreimal gequirlten Mist vergessen wir bitte ganz schnell wieder.Manche Leute haben Ideen, das is nimmer feierlich
MfG
Ralf -
Richtig, Prof, danke:
Keine ABE? Dann ABE gefälligst beim KBA beantragen!Ist doch nun wirklich nicht schwer. Alles andere ist nicht nur Murks, sondern auch illegal. Man soll sich nur mal kurz vorstellen, daß man mal vielleicht doch nen Unfall hat - Kind rennt vors Moped, und wenn man da die Papiere nicht in Ordnung hat, kommt man - zu Recht - in Teufels Küche. Eine 50er ist ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr - und es ist schon extrem leicht, das in den Verkehr bringen zu dürfen (kein TÜV, nur ABE, nur Kennzeichen holen und dranschrauben), da kann man erwarten, daß man eben die paar Papiere in Ordnung hat. Wenns hart auf hart kommt, und das geht manchmal schneller als man denkt, zahlt man sonst sein Leben lang. Und das ist keine Schwarzmalerei, sondern rechtliche Konsequenz.
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also ohne jetz irgendwem konkurenz zu machen wegen den Papieren...
http://home.arcor.de/urlaubscom/bescheinigung.pdf
was sagt ihr dazu?
funktioniert das auch damit? -
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Das ist eine Erklärung, die Du Dir von der Polizei unterschreiben bzw. abstempeln lassen kannst. Da steht dann drauf, dass das Moped nicht geklaut bzw. derzeit nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist.
Sofern man die ABE beim KBA beantragt, wird dieser eh Schritt automatisch mit durchgeführt - sofern die Maschine als gestohlen gemeldet ist, gibt es eh keine KBA, sondern man wird sich mit Dir in Verbindung setzen, um die Angelegenheit zu klären (hiergilt natürlich die Unschuldsvermutung).
Den Wisch kann man sich ausstellen lassen z.B. wenn man nen Rahmen verkaufen will. Vorher bei der Polizei den Rahmen checken lassen, die Bescheinigung dem Käufer mitgeben, macht nen guten Eindruck. Ist aber, wie gesagt, keine ABE. Und ABE ist Trumpf, leider nichts anderes.
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Und was ist ,wenn man sich bei ebay welche kauft(Blanco)
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Dann ist das auch illegal. Stichwort: Urkundenfälschung.
MfG
Ralf -
Deshalb. Flensburg anrufen / Mailen und alles ist geritzt.
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Zitat von Pittiplatsch
wichtig ist halt nur dass du papiere hast.das kann nämlich im ganz bösen ernstfall (fahren ohne papiere) zu ner saftigen straffe und punkten führen.
Das ist Unsinn, eine fehlende ABE kostet 10€ Regelsatz, mehr nicht. Ist genau das gleiche, wie wenn man keinen Führerschein dabei hat und es ist nicht gleichzusetzen wie Fahren ohne Führerschein, also wenn man gar keinen hat.
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Zitat von Baumschubser
Das ist Unsinn, eine fehlende ABE kostet 10€ Regelsatz, mehr nicht. Ist genau das gleiche, wie wenn man keinen Führerschein dabei hat und es ist nicht gleichzusetzen wie Fahren ohne Führerschein, also wenn man gar keinen hat.
das nun wieder ist unsinn!eine bekannte von mir ist mal ohne führerschein von der polizei angehalten worden - ärgerlicherweise grade losgefahren und sozusagen noch vor der hasutür - und hat ne geldstrafe von irgendwas bei 100€ euro und einen punkt gekriegt.obwohl sie praktisch grade erst vom grundstück runter war und schon seit 20 jahren auto fährt durfte sie nicht zurück um die papiere noch schnell zu holen.
dass das bei der abe nicht so schlimm ist und nur 10€ kostet mag sein,das weiss ich nicht genau.ic wills aber auch garnicht asuprobieren.
gruss
pitti -
Dann muss da noch was anderes gewesen sein:
"Vorgeschriebenes Ausweispapier, vorgeschriebene Urkunde über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 10,- EUR"
Das mit dem "durfte sie nicht zurück um die papiere noch schnell zu holen" nehme ich dir ebenfalls nicht ab. Selbst wenn das so gewesen ist, hätte sie innerhalb einer Woche ihre Papiere vorzeigen müssen. Der Bußgeldkatalog ist zum Glück einheitlich, die 100€ plus Punkte waren für was anderes, Punkte gibts für fehlende Papiere jedenfalls nicht.
Achso, nochn Nachtrag, Bußgelder mit 100€ und nur 1 Punkt gibts nicht!!!
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Zitat
Der Bußgeldkatalog 2006:
Seite 22 Nr 167
Genehmigungs- oder Erlaubnisbescheid nicht mitgeführt
oder auf Verlangen nicht ausgehändigt10 €
Und Seite 23 Nr 168
168 Führerschein oder Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt
10 €
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Mir glaubts ja keiner, wenn ich das schreibe.
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Ich schon. Nur hatte ich deinen Beitrag noch nicht gesehen bzw warst du 1 min früher am posten
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