Wer bekommt Ärger wegen Fahrzeugmängeln? Halter? Fahrer?

  • Hallo,


    in der Firma stellte sich jetzt mal die Frage, wer wegen defektem Abblendlicht und/oder Rücklicht/Bremslicht Verwarnungsgeld oder Bußgeld bekommt. Etwa die arme Sau, die mit dem Firmenfahrzeug fahren muss, aber gar nichts dafür kann, dass das Fahrzeug nicht sofort repariert wird? Oder doch der Halter? Oder beide? Habe versucht, das aus den Formulierungen im Bußgeldkatalog herauszufinden, ist mir aber nicht klar geworden. Vielleicht kennt sich da jemand besser aus?


    MfG,


    Matthias

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

    • Offizieller Beitrag

    Ich gehe davon aus, ohne Jurist zu sein, dass der Fahrer dran ist. Denn ganz allgemein muss man sich immer vor Fahrtantritt vom ordnungsgemäßen Zustand eines Fahrzeugs überzeugen.
    Du darfst mit der Firmenkiste (auch mit der Eigenen) also gar nicht erst losfahren, wenn die Prüfung negativ ausgefallen ist. Was in der Praxis allerdings zu Problemen mit dem Chef führen kann; bis hin zum Arbeitsplatzverlust.
    Etwas anders gelagert: mein Sohn hat mal fristlos gekündigt, weil im Betrieb die Arbeitssicherheit massiv missachtet wurde. Er hat mit dieser Begründung keine Sperre beim Arbeitsamt bekommen.



    Peter
    --
    Ergänzung
    u.a. §23 StVO: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html

  • Ja, das mit dem selber schauen hat man ja in der Fahrschule gelernt. Nur ist das bei Firmenfahrzeugen ungerecht. So ein Auto wird ständig gebraucht, also kann´s dauern, bis jemand die Sache in Ordnung bringt. Regelmäßig haben ja auch die Leute, die gebraucht werden, keine Zeit, oder sind wegen Krankheit oder Urlaub nicht da. Bis dahin passiert eben nichts, selbst wenn es nur Kleinigkeiten sind. Und gefahren werden muss trotzdem. Wenn sich dann einer weigert zu fahren, hat er zwar Recht, aber der Ärger ist vorprogrammiert. Sehr viel unproblematischer wäre es, wenn der Chef das Geld selbst bezahlen müsste. Dann würde sich die Sache ohne Knatsch von selber regeln:)


    MfG,


    Matthias

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • Ich grüße,



    ist auch so - es gibt den OWi-Tatbestand "Fahrenlassen in einem nichtbetriebsbereiten Fahrzeug" oder so ähnlich - bringt immer Stress für einen Fuhrparkleiter.



    Trotzdem hängt auch immer der Fahrer mit drin. Hatten letztens den Fall, dass sich einer einen fast neuen Benz mietet und dann platzen ihm die Reifen aufgrund von Altersschwäche weg (die waren wohl kurz nach Kauf gewechselt worden). Hatte auch Stress wegen Führen eines nicht verkehrssicheren Fahrzeugs.




    Gerecht ist da oft anders. - Die mit beste und günstigste Rechtsschutz hat momentan nach meinen Informationen der ADAC.



    Alles Gute



    Jan

  • Das kommt darauf an, gerecht hin oder her. Manchmal haben auch Firmeninhaber oder deren Angehörige das Sagen, da kann es schon einmal vorkommen,dass man als Fuhrparkleiter ein Fahrzeug mit dem springenden Pferd (gebraucht) bekommt, was aus dem Ausland importiert wurde, drei Jahre HU-Siegel von der Zulassungsstelle ohne die vorgeschriebene Einzelabnahme bekommt und obendrein beim Auspuff die Nummern fehlen und nach der Beschlagnahme und Wiederaushändigung die Siegel noch drauf sind: Was will man mehr?:))

    • Offizieller Beitrag

    Das kommt darauf an, gerecht hin oder her. Manchmal haben auch Firmeninhaber oder deren Angehörige das Sagen, da kann es schon einmal vorkommen,dass man als Fuhrparkleiter ein Fahrzeug mit dem springenden Pferd (gebraucht) bekommt, was aus dem Ausland importiert wurde, drei Jahre HU-Siegel von der Zulassungsstelle ohne die vorgeschriebene Einzelabnahme bekommt und obendrein beim Auspuff die Nummern fehlen und nach der Beschlagnahme und Wiederaushändigung die Siegel noch drauf sind: Was will man mehr?:))



    Was willst du uns damit sagen?



    Einzelabnahme sind bei EG-Genehmigten Fahrzeugen aus dem EU-Ausland schon seit Jahren nicht mehr nötig übrings...



    MfG



    Tobias

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