Beschriftung: Volkspolizei

  • Hallo Forum!


    Ich bin grad dabei ner Schwalbe neue Farbe zu geben, bevor sie ganz weggammelt.. :wink:
    Nu hab ich Farbe bestellt wo der Händler meinte: Ja das ist so wie das Billiardgrün. Nun gut. Ich weiß nicht wann der seine letzte grüne Schwalbe gesehen hat...wie auch immer ist das mit nem Olivstich und relativ matt.


    Eigentlich die perfekte Farbe um auf den Panzer das Logo und den Schriftzug "Volkspolizei" zu machen. :D:D Gibts irgendwo das Standlicht in blau? :D


    Meine eigentliche Frage ist aber: Was sagen denn die Herren von der "aktuellen" Polizei dazu? Darf man sowas machen oder ist da die Verwechslungsgefahr zu groß?

  • hast du die schwalbe jetzt schon gelackt? wenn ja dann kannst ja den lack wieder runterschleifen und nen neuen drauf machen, des is ja auch keine bessere idee, oder?


    wenn nein, dann kauf dir halt andern lack wenn du zuviel schiss hast. :roll:

  • Mach doch , die DDR gibt es nicht mehr , selbst Volkspolizei kannste aufmalen ,
    das Organ gibt es seit der Wiedervereinigung nicht mehr , wer will Dir da was .
    mfg

  • mir ist ein ex polizei t3 bus mit "bullizei" aufschrift, und ein ex polizei käfer mit "politur" aufschrift bekannt. beide bislang ohne probleme. der bus hat sogar noch das blaulicht, welches im öffentlichen verkehr aber immer von einer persenning abgedeckt sein muss.

  • Moin zusammen,
    ob es erlaubt ist oder nicht - wer will so etwas schon ? :shock:
    Was hat die ehem. Polizei der DDR mit dem Moped zu tun ?
    :shock: Ich finde, dass die ehem. DDR schon genug "verherrlicht " und "gut geredet " wird - da muss doch nicht auch noch das gute alte Moped herhalten.
    (nur weil es aus dieser Zeit ist ? :? ).
    Das ist meine Meinung.
    MfG
    Thomas

  • Thomas B


    Die Lackierung hat ein Vorbild! Zwar gabs keine Schwalben bei der VoPo, jedoch hat ein "Helfer der Volkspolizei" seine Billiardgrüne Schwalbe so angemalt. Die Schwalbe giobts leider nicht mehr, jedoch möchte ich das Gefährt nun wieder aufleben lassen. :D


    C-Red Wenn man keine Ahnung hat...einfach mal... :roll:

  • Na dann lasst mich mal machen! :D


    Ich habe grade mit der offiziellen Gesprochen. :D
    Rein rechtlich gibt es nichts dagegen einzuwenden.
    Jedoch hat mir der nette man gesagt, ich solle es nicht tun, weil die Kollegen
    draußen sich davon auf die Schippe genommen fühlen könnten.


    Also werd ichs machen und meinen Hobel bei der Rennleitung vorführen. :roll::D

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von C-Red

    hast du die schwalbe jetzt schon gelackt? wenn ja dann kannst ja den lack wieder runterschleifen und nen neuen drauf machen, des is ja auch keine bessere idee, oder?


    wenn nein, dann kauf dir halt andern lack wenn du zuviel schiss hast. :roll:


    der lack an sich macht definitiv keine probleme.
    du kannst ja auch ausgemusterte pozileiautos ohne beschriftung kaufen und damit rumfahren.

  • Hallo nochmal!


    ich habe gerade eine email von der Polzei bekommen. Die wollte das auch ganz genau wissen und hat einmal nachgeschlagen:


    StGB § 132 Amtsanmaßung
    Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung
    vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit
    Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    StGB § 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
    (1) Wer unbefugt
    1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische
    Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
    2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut,
    Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt,
    Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter
    Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
    3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
    4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen
    trägt,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    Und dabei spielt es keine Rolle, ob es das Land noch gibt, oder nicht.
    (4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in
    Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.
    vor dem Verwenden der Aufschrift "Polizei" in welchem Zusammengesetzten Wort auch immer kann ich nur abraten. Eine Anzeige nach § 132 a StGB dürfte die Folge sein denn nur Polizei darf die Aufschrift Polizei führen. Nur wo Polizei drin ist darf auch Polizei drauf stehen. In der Vergangenheit wurden zwar schon Abwandlungen des Wortes Polizei geduldet wie z. Pozilei oder Polzilei, ich kann aber nicht dafür garantieren dass nicht doch einzelne Kollegen eine Straftat wittern es zur Anzeige kommt, vermutlich ohne Erfolg aber doch immer mit Ärger verbunden.


    So ein Mist. Ohne Aufschrift sieht die Farbe doof aus. Jetzt muß ich doch neue kaufen.. ;(;(

  • Der gute Mann von dem ich diese Mail habe hat sich intensiv
    damit auseinander gesetzt.
    Von daher glaube ich, das es bei Oldtimern nicht erlaubt, aber zum Teil
    geduldet wird. Rechtlicher Graubereich.


    Ich gehe einfach kein Risiko ein. Ein anderes Wort sieht doof aus.


    Ma gucken was ich machen. Mach ich halt auf Forstamt oder so... :D
    Ne Scherz.. :))

  • Hin oder her , die DDR gibt es nicht , nicht mehr , also welche Amtsanmaßung
    soll hier geltend gemacht werden , und soweit ich weiss , ist die Vopo nicht verboten worden , und die Nva auch nicht , also draufgepappt und gut :wink:
    Ich glaube nicht , das es da ne Anzeige der DDR oder deren Organe gibt :))

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