Besitzfrage "verschwundenes " Moped

  • Hallo zusammen!
    Hätte mal eine rechtliche Frage im Bezug auf den Besitzanspruchs eines verschwundenen Mopeds .
    Es geht darum, ich habe vor einigen Jahren ein kleines Moped ( keine Simson) für meinen Stiefvater restauriert. Als dieser verstarb wollte ich das Moped als Andenken behalten. Dies war allerdings nicht mehr möglich, da es seltsamerweise verschwunden war. 😕 ( Bucklige Verwandtschaft )
    Da ich aber im Besitz der damals von mir neu beantragten Papiere bin ( gerade erst wieder gefunden ) .
    Würde ich gerne wissen ob ich rechtlich Chance habe , auch wenn jemand sich evtl neue Papiere hat ausstellen lassen ??
    Ist zwar komisch, aber wäre für Ratschläge sehr dankbar!
    Gruß Andy

    • Offizieller Beitrag

    Moin Andy


    Das ist aus meiner Sicht fast unmöglich, da es ja wohl keine Urkunden/Dokumente gibt, die besagen das Du das Moped kriegen solltest. Wenn Dein Stiefvater Dich nicht an Kindes statt angenommen hat, kannst Du auch kein Erbrecht geltend machen.
    Aber geh doch mal mit den Papieren zu einem Anwalt für Eigentums-/Erbrecht, vielleicht kann der was machen.


    LG Kai d:)

    • Offizieller Beitrag

    Aber geh doch mal mit den Papieren zu einem Anwalt für Eigentums-/Erbrecht, vielleicht kann der was machen.


    Macht der gerne: eine Rechnung schreiben. ;)


    Peter

  • Wer war denn im Besitz des Mopeds? Du hast ja die Papiere oder gibt es einen Kaufvertrag? Wer hat die Restauration bezahlt?
    Wo ist das Moped denn? Schon verkauft?
    Wenn kein Kaufvertrag vorhanden ist, würde ich an deiner Stelle einfach Behaupten es wäre deins und es leihweise bei ihm abgestellt/zur Verfügung gestellt hast.

  • Interessant wäre in diesem Zusammenhang, wer deinen Stiefvater beerbt hat. Sprich: Gab es ein Testament oder galt die gesetzliche Erbfolge? Ich gehe mal anhand deiner Schilderungen davon aus, dass ein Vermächtnis bzgl. des Mopeds nicht existiert.
    Der Erbe bzw. bei mehreren Personen die Erbengemeinschaft treten im Wege der Universalsukzession in die vermögensrechtliche Stellung des Verstorbenen ein.
    Falls du Erbe geworden sein solltest, sehe ich gute Chancen, das Töff zurückzuerhalten.

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