Betriebserlaubnis gefälscht?

  • Hallo zusammen,


    woran erkennt man eigentlich, ob eine Betriebserlaubnis echt ist?


    Als ich mein Moped gekauft hab, hieß es erst, es gibt keine Papiere mehr, könnte man aber besorgen. Hab ich gesagt, dann besorg doch bitte.
    Zwei Tage später gab es plötzlich Papiere: So groß wie ein Ausweis, Grün, DDR-Stempel, Fahrgestell-Nr. von Hand eingetragen und das ganze in Folie einlaminiert.


    Irgendwie hab ich da ein komisches Gefühl...


    Angenommen, die Polizei hält mich an und die Papiere sind falsch: Ist dann wohl Urkundenfälschung, wie?


    Und: Gilt meine Versicherung eigentlich auch, wenn es keine gültige Betriebserlaubnis gibt?


    Ratlos - acki

  • Die DDR-Abe sieht so seltsam aus und es ist mit Handschrift eingetragen.


    Aber wenn du dir so unsicher bist, warum fragst du nicht bei deiner nächsten Polizei mal nach?

  • Weil ich keine Lust habe auf langwierige Fragen, wenn sich die Polizei zur Anzeige wegen Urkundenfälschung entschließen sollte.


    Ich hatte im Vorfeld von denen die Rahmennummer checken lassen. Meine Güte, war das ein Akt! Als ob ich einen Diebstahl begangen hätte und fragen wollte, ob er schon gemeldet ist.


    Nee, wenn das Ding falsch ist, hau ichs weg und lass mir vom KBA neue Papiere schicken.

  • Wenn Du im Westen Deutschlands wohnen solltest, würd ich mich mit dem was Du hast, zufrieden geben, hier weiss eh kein Polizist, wie die DDR-ABEs genau ausgesehen haben. Solange Du gecheckt hast, dass das Ding nicht geklaut ist, lass es so. (Ach ja, mach mal n Bild und poste das hier, das würd helfen!)


    Bei 321meins kriegt man diese ABEs auch hinterhergeschmissen, eigentlich ist es Urkundenfälschung, die Fahrgestellnummer nachträglich einzutragen. Aber da Du es ja nicht gemacht hast, bist Du auf der relativ sicheren Seite. Zur Not machste halt den "Ahnungslosen"... "Hab ich so gekauft...".


    Mit Papieren vom KBA biste aber immer definitiv auf der sicheren Seite.

    • Offizieller Beitrag

    Die ABE sieht so aus. Das ist ja auch kein Fahrzeugbrief oder so, deshalb wird da auch kein ganz so großes Gewese drum gemacht. Es macht sich aber immer gut, wenn das Ding sauber ist und man ein gutes Gewissen haben kann.


    Als bedenklich sehe ich allerdings das laminieren an. Das dürfte nicht zulässig sein.

  • Na eben, daher mein Verdacht: Mit dem Laminieren soll ja möglicherweise vertuscht werden, dass es sich um die simple Farbkopie eines Blankoscheins handelt...

  • Kleiner Denkanstoss: Der Personalausweis ist doch auch einlaminiert, warum sollte man da ne Betriebserlaubnis nicht einlaminieren dürfen?! Ich glaube nicht, dass Du damit grossen Ärger kriegen wirst, hab auch schon viele einlaminierte Papiere gesehen und die meisten haben das deshalb gemacht, damit das zerfledderte Ding nicht noch weiter auseinanderfällt. Soweit ich weiss, hat da nie jemand Schwierigkeiten mit bekommen!

    • Offizieller Beitrag

    Großer Denkanstoß: Der Personalausweis ist von Hause aus eine Plastekarte bzw. laminiert. Das nachträgliche laminieren könnte als Urkundenfälschung durchgehen, weil man u.U. wesentliche Merkmale des jeweiligen Ausweispapiers (ich denke da nicht nur an die ABE) vertuschen oder verdecken könnte, so dass eine eindeutige Feststellung der Echtheit schwierig oder unmöglich ist. Bei der ABE trifft letzteres auf jeden Fall zu. Ich würde es lassen, kann aber jeder nach eigenen Geschmack handhaben.

  • Ich seh schon, eher große Unsicherheit... werde wohl neue Papiere besorgen.


    Ähm...


    Muss man die ABE eigentlich immer dabei haben? Oder reichen Führerschein und Versicherungsschein aus?

  • und noch'n Denkanstoß: Man kann alles verkomplizieren! Ich würde das Ding so benutzen wie es ist! Schließlich hast Du nichts gefälscht und warum solltest Du die Echtheit anzweifeln?


    Normalerweise (nur hier im Osten?) reicht der Versicherungsnachweis...

  • Baumschubser: auch wieder richtig, theroretisch und praktisch kann man´s halten wie man will, ich denke, wenn´s nicht allzu offensichtlich ist, dass was faul ist, kann man das Ding auch eingescheweisst benutzen! (Thema Ende von meiner Seite!:D )

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von funstar:
    Normalerweise (nur hier im Osten?) reicht der Versicherungsnachweis...



    Letzter Denkanstoß, diesmal aber amtlich: Das ist großer Blödsinn!!! Man muss immer ABE (-Auszug natürlich) und Versicherungsschein dabei haben und natürlich das zugehörige Kennzeichen hinten dran. Wenn eins davon fehlt sind zumindest 10€ das Regelentgelt für diesen Verstoß.


    Das ist genauso, wie man immer Führerschein und Personalausweis dabei haben muss. Der Führerschein alleine reicht nicht, auch wenn da ein Foto drin ist. Das aber mal nur nebenher, weils da auch immer die gleiche sinnlose Diskussion drum gibt.


    Dabei tut es nichts zur Sache, wenn das regional von der Polizei toleriert wird. Darauf kann man sich nämlich nicht verlassen, also lass es bitte, so einen Unsinn hier zu verbreiten.

  • Völliger Schwachsinn!!! Für Kleinkrafträder ist gesetzlich kein mitführen einer ABE oder Zulassungspapieren (die gibt es und gab es nie!) vorgeschrieben! Es KANN lediglich ein Eigentumsnachweis gefordert werden, also reicht z.B. auch der Kaufvertrag!
    Zwingend vorgeschrieben ist ein Versicherungsnachweis + dazugehörigem Versicherungsschild!

    • Offizieller Beitrag

    Dann würde ich dir mal empfehlen, lesen zu lernen. Das steht auf jeder ABE drauf:


    "Dieser Auszug der Betriebserlaubnis ist bei Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr mitzuführen."


    Das ist eigentlich auch logisch. Man muss für alles, was man auf der Straße bewegt, eine Betriebserlaubnis mitführen. Das ist beim Auto nichts anderes, dort wird alles eingetragen oder man muss die Teile-ABE dabei haben. Da genügt auch kein Eigentumsnachweis.


    Aber wie gesagt, soll jeder auf seine Weise glücklich werden. Ich hab den kleinen grünen Wisch dabei, der steckt im zusammen gefalteten Versicherungsschein und gut ist.

  • @ Baumschubser
    Das mit dem Lesen ist nicht so einfach, wie Du ja bestimmt aus eigener Erfahrung weißt!


    Möglicherweise würdest Du ansonsten wissen, das es für frühere DDR-Mopeds eine Registrierungspflicht gab (Rgistrierschein). Diese wurde in den 70ern abgeschafft und es war nur noch das Mitführen der Versicherungskarte vorgeschrieben. Eine ABE in Bundendeutschem Sinne gab es damals nicht.


    Und nun lese bitte in den Durchführungsbestimmungen zum Einigungsvertrag darüber nach, was diesbezüglich vereinbart wurde!


    ODER VERSUCHE GANZ EINFACH EINE ANDERE MEINUNG ZU TOLERIEREN!

    • Offizieller Beitrag

    Mein ABE-Auszug ist von 1986 (SR 50), da gabs die Registrierungspflicht schon lange nicht mehr, aber sehr wohl diese grünen Zettel. Versicherungsscheine im herkömmlichen Sinne gabs in der DDR nicht, damals wurden Marken geklebt. Die grüne ABE ist das selbe wie heute der ABE-Auszug vom KBA. Da gibts keine Unterschiede in der Wertigkeit. Außerdem bist du für deine wilde Behauptung den Beweis schuldig geblieben. Ich kann mich zumindest auf das berufen, was auf meiner ABE draufsteht. Das hat nix mit Toleranz zu tun. Wenn du dich auf den Einigungsvertrag berufst, dann mach dir die Mühe und zitiere bitte die entsprechende Passage in der haarklein steht, dass das Miführen der ABE nicht erforderlich ist.

  • zitat:
    'Versicherungsscheine im herkömmlichen Sinne gabs in der DDR nicht, damals wurden Marken geklebt.'


    Falsch! Die Scheine waren rosa und in sie wurden jährlich die Versicherungsmarken geklebt!


    Im Einigungsvertrag ist sinngemäß festgelegt, dass sich für Fahrer von *Ostmopeds* keine rechtlichen Änderungen im Gegensatz zum damals gültigen DDR-Recht bezüglich Führerschein und Zulassung ergeben. Wenn man zugrunde legt, dass ein Mitführen der Registrierkarte nach dem Wegfall der Registrierungspflicht nicht zwingend vorgeschrieben war, wieso sollte es jetzt Pflicht sein (Bestandsschutz lt. Durchführungsbestimmung zum Einigungsvertrag)? Da es keine Pflicht nach DDR-Recht gab, sich eine ABE ausstellen zu lassen (wozu auch?) und für ältere Mopeds außer dem damaligem Registrierschein auch keine ausgegeben wurde, konnte auch keine mitgeführt werden.
    Soweit die rechtliche Lage, selbsverständlich kann ich gern bei Bedarf die betreffenden Stellen im EV online stellen.:smokin:

    • Offizieller Beitrag



    Hi!


    Und wozu stellt dann das KBA neue ABEs aus?


    Damit ich mir die zuhause an die pinwand hänge?


    Das wird alles schon seinen grund haben....


    Beschafft euch doch einfach neue Papiere UND nehmt sie mit...


    Als wenn die blöden Papieren 5kg wiegen würden...



    MfG


    Tobias

    • Offizieller Beitrag

    funstar


    Lesen kannst du wohl wirklich nicht?


    Mein grüner Wisch heißt "Auszug aus der allg. Betriebserlaubnis" (so heißt der Zettel vom KBA heute auch) und ist wie oben geschrieben von 1986, also aus der DDR. Da steht der oben zitierte Satz drin. Da diese ABE nach wie vor voll gültig ist, ist auch dieser Satz voll gültig. Diese ABE hat übrigens jeder damals beim Kauf des Neufahrzeuges im Geschäft erhalten. Ohne ABE darf man nicht auf die Straße, glaubs mir einfach.


    Der Wegfall der Regitrierungspflicht bedeutete übrigens nicht den Wegfall des entsprechenden Scheines (was der Vorläufer der ABE war) sondern es wurden lediglich keine Halterwechsel mehr eingetragen. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich aber für die DDR-ABEs die Bezeichnung Registrierschein eingebürgert, auch wenn kaum ein Moped mehr sowas hat, sondern fast alle eine echte ABE aus der DDR oder BRD.


    Ach ja, mir solls ja egal sein, aber nur mal nebenher zur Info:


    "Vorgeschriebenes Ausweispapier, vorgeschriebene Urkunde über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 10,- EUR"

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