Betriebserlaubnis und Polizei

  • Unser Freund und Simmefahrer
    Christian ist mit seiner S 51 Heute angehalten worden ,
    Der Polizist meinte Er braucht einen Fahrzeugschein ,
    ähnlich wie bei Zündapp oder Herkules , die allgemeine
    ABE gelte nicht , da Sie nur eine Kopie seie und nicht
    Fahrzeugbezogen .( Fahrgestellnummer ist eingetragen )
    Bei Seiner sind alle Daten per Hand eingetragen ,
    die Abe ist von 84 , und Original .
    Der Polizist meinte , es seie eine Kopy und ist nicht
    zulässig.
    Er hatte dem Polizeibeamten auch schon gesagt , das
    die DDR ABEs so aussehen und Original seien .
    Als ich Christian abholte , tat ich das bestätigen , und habe auf das
    Üergansrecht hingewiesen , was den Beamten nicht davon abhilt
    eine Anzeige zu tippen .
    ( Der Polizist ist ca. 25 Jahre alt )
    ............................................
    Ich hatte auch schon gefragt :
    Hallo Ralf ,
    kannst Du mir bitte den Begriff : Kopy einer Betriebserlaubnis
    erklären .Rechtlich .
    --------------------------------------
    mfg

    • Offizieller Beitrag

    Wie schon in der PN gesagt: Die original DDR-Papiere haben nach wie vor Gültigkeit. Da kann sich euer westgermanischer Dorfpolizist auch auf den Kopf stellen und so viele Anzeigen tippen, wie er will. Der Wisch ist keine Kopie, sondern eben das entsprechende Papier zu diesem Fahrzeug.


    Jeder mittelprächtig begabte Anwalt sollte das hinkriegen :wink:


    MfG
    Ralf

  • Ja ist aber doof das man dafür nen Rechtsverdreher braucht,
    aber die Jungs müssen auch leben :))
    mfg

  • Jupp. Wie ich aber mitbekommen habe ging in SH ne Anzeigewelle rum wegen Blanko ABES ( welche wegen Blanko dann auch mit Kuli ausgefüllt wurde )


    Unser Dorfsherif meinte irgendwie 7 Fälle


    Lief über Ebay. Aber seit dem sind die Beamten sehr vorsichtig und auf ein Verdachtsmoment gehts wohl los

  • Bezüglich der falschen und echten DDR-Papiere haben wir hier schon einige gute Threads und Bilder.


    Wenn man die ganzen Details zur Unterscheidung festhält und gegebenenfalls auch in der FAQ verlinkt, könnte das neben dem gemeinen Simson-Interessenten auch für die Polizei oder gar die Staatsanwaltsschaft eine sehr interessante Hilfe sein.


    Gruß
    Al

  • Alfred Dein Avatar , mach bitte wieder was Nettes bitte bitte .
    Prof sag mal was ,das geht ja garnicht :wink:
    mfg

  • Zitat von Deutz40

    Ja ist aber doof das man dafür nen Rechtsverdreher braucht,
    aber die Jungs müssen auch leben :))
    mfg


    Deutz, cool bleiben. :smokin:
    Laß dir von Mutti erst mal eine Tasse warmen Kakao machen und warte ab, was überhaupt passiert. Dann meldest du dich wieder hier. Ich sag dir dann, ob dein Freund und Simmefahrer Christian besser einen der ehrenwerten Herren Rechtsanwälte bemühen sollte. Mach inzwischen mal ein Foto von der besagten Betriebserlaubnis und stell sie hier zur allgemeinen Begutachtung rein, damit man weiß, wovon man spricht. Nicht daß das die Quittung von Omas Stützstrümpfen war, die Christian dem Sheriff da hingehalten hat.


    Zitat von Deutz40

    Kann man die Echtheit beweisen ?
    mfg


    Ihr müßt gar nichts beweisen!
    Diese Deppen müssen beweisen, was sie ihm vorwerfen.


    Ich kenn mich aus! :smokin:

  • wie der dummschwätzer schon sagte:
    in deutschland muss dem angeklagten die schuld bewiesen werden. der angeklagte muss nicht seine unschuld beweisen.


    ich hab regelmäßig mit den jungs in grün oder blau, dem zoll oder der bag zu tun. regelmäßig heißt, ich werde ca. 3 mal im monat angehalten und kontrolliert. es nervt manchmal, aber die machen auch nur ihre arbeit und ich handel strickt nach dem vorschlag meines anwalts ( ich hab nen richtig guten ) der mir wörtlich sagte " lass die jungs machen, komm anschließend her, ich werde denen schon beweisen, das sie dämlich sind "


    also locker bleiben und füße still halten

    manche kennen mich, manche können mich

  • Es ist erstaunlich, wie viele verschiedene ABEs man zu sehen bekommen kann, die alle echt sein sollen. Kein Wunder, dass die Polizei da schnell mal überfordert ist. :rolleyes:


    deutz
    Auf der ABE ist ein Stempel vom Händler und seine Unterschrift mit Datum?
    Auf manchen ist auch der Erstbesitzer (und Zweitbesitzer?!) mit Ostadresse eingetragen. <-- Nur bei den älteren ABEs mit mehr als 2 Seiten, oder?


    Gruß
    Al

  • Nein die ABE war ja noch bei der Polizei ,
    Wer Sie überprüft hat wurde Christian nicht gesagt ,
    es war auch ein anderer Beamter da, übrigens sehr nett ,
    Die Anzeige ist vom Tisch , und Er darf wieder fahren .
    Ich denke auch mal das dienstältere Beamte nicht so
    vorgegangen währen ,Diese wahren sehr jung , ich denke
    das die Tinte Íhrer Zeugnisse noch nicht lange trocken
    ist. :wink:
    Andererseits
    Kontrollen müssen sein , nur weiß ich nicht ob die Polizei die
    Papiere hätte mitnehmen dürfen , und Ihm das Fahren untersagen
    dürfen.
    Er hat ja nichts getan .
    Christian hat sich sehr über die Angelengenheit geärgert , und möchte
    eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen , ich habe Ihm davon abgeraten.
    mfg

  • Zitat von Deutz40


    und möchte eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen


    Das wäre eigentlich recht, aber persönlichen Nutzen zieht man daraus nicht. Ausserdem kann sich auch ein Polizist mal irren.


    Kontrollen müssen sein, und mir ist recht wenn auch ich mal kontrolliert werde, wenn es denn dazu beiträgt, dass die Strassen sicherer werden.


    mfg

  • Ja Kontrollen sind wichtig ,
    gerade bei Jugendlichen , die bis an das machbare frisierte Plastikgurken
    fahren , auch wegen Alkohol und Drogen ,
    Nur Jemanden der nichts getan hat , das fahren verbieten , ist schon stark ,
    der Beamte hätte sich wenigstens entschuldigen können .
    Da Christian nichts gemacht hat , und der Polizist Sich ja Seiner Meinumg
    nach falsch verhalten hat .
    Auch wenn Jemand sein Moped brauch um damit zur Arbeit zu fahren ,
    Schule oder Ähnliches , ist es sehr ärgerlich wenn das Fahrzeug aus
    solchen Gründen nicht nutzen kann ,
    Naja Er hat ja schon ein paar Jahre ein Auto , deshalb war es für Ihn
    nicht so schlimm .
    mfg

  • Zitat von Deutz40

    eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen , ich habe Ihm davon abgeraten.
    mfg


    haste richtig gemacht. denn wenn er eine macht, ist er jedesmal mode wenn er einen falschen pup läßt. wenn es im eigenen dorf ist und es sich um einen sheriff handelt, mit dem man es öfters zu tun haben könnte, sollte man nicht mit kanonen auf spatzen schießen.
    was nicht heissen soll, das man immer den schwanz einziehen soll. aber ist etwas wirklich tragisches passiert ??? eigentlich doch nicht. also. mund abwischen und gut.
    sieh es doch mal so. die wissen jetzt das alles in ordnung ist und lassen ihn jetzt in ruhe

    manche kennen mich, manche können mich

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