Hi,
hab da mal ne Frage zum Typenschild. Bei mir steht KR51/1 drauf. Da ich aber einen Motor mit Fußschaltung verbaut habe (und es sich hier höchstwahrscheinlich nicht um den originalen handelt), müsste die Typenbezeichnung doch KR51/1 F lauten oder?
Besteht da evtl. Handlungsbedarf? Was würde denn passieren wenn ich beim KBA ne neue Betriebserlaubnis beantragen würde, in dem Antragsformular nur die Bezeichnung KR51/1 angebe, tatsächlich aber ein Motor mit Fußschaltung verbaut ist (sieh oben)?
Mfg küppi