Bing Vergaser eintragen

  • Hallo liebes Nest
    Ich hab mir vor kurzem einen Bing gegönnt, und hab jetzt die Frage ob ich den wirklich eintragen lassen muss und wie viel das ca. kostet. Ich hab mich schon durch diverse Threads und Seiten gelesen, bin aber zu keinem eindutigem Ergebnis gekommen (und falls ich was überlesen habe Asche über mein Haupt). In den beigelegten Papieren, steht, dass ich es tun muss, hab aber im Inet zT anderes gelesen. Und was hat es für Folgen, wenn ich es nicht mache, nicht nur wenn ich im überwachten Berlin mal angehalten werde, sondern vor allem wegen der ABE und dem Versicherungsschutz.
    Vielen Dank schonmal


    Mo :)

  • Ich habe bei meioner sr50 auch den Bing drauf und das Papier dabei ,wo drin steht man solle es eintragen lassen. Der ist orginal Ersatz für den BVF Vergaser und wird ja auch nachgerüstet.Mit Genehmigung (ABE).Hat nicht mehr Leistung,verschlechtert nicht die Abgaswerte und wurde sogar zum Schluß von Simson verbaut...... Aber ob man ihn unbedingt eintragen muß? Kostet ja auch Geld.Gruß aus D.dorf

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Den Bing hab ich schon, und bin durchaus zufrieden ;)
    Wie viel würde das denn kosten? Weil an sich will ich das korrekt machen, aber ich hab halt keine lust nochmal so viel geld zu investieren, beim Auto sind Einzelabnahmen ja zum Teil unbezahlbar...

  • Nimm die Papiere, geh damit zur Dekra und frage dort, was das kostet. Die Welt kann das nicht kosten, aber du bist auf alle Fälle auf der sicheren Seite.
    Es ist sehr lobenswert, daß du dir auch wegen der ABE und dem Versicherungsschutz Gedanken machst!

    ...drum fange nicht elektrisch an, was man mechanisch lösen kann...

  • ... wenn man dann eins der gelisteten Fahrzeugmodelle hat. Ist's ein "ähnliches" (etwa S51 oder SR50 ohne /1), dann könnte es immer noch einfach sein. Bei ganz anderen Fahrzeugen (S50, KR51 usw.) geht's dann aber mit Abgas- und Geräuschmessung richtig ins Geld.

    • Offizieller Beitrag

    ... wenn man dann eins der gelisteten Fahrzeugmodelle hat. Ist's ein "ähnliches" (etwa S51 oder SR50 ohne /1), dann könnte es immer noch einfach sein. Bei ganz anderen Fahrzeugen (S50, KR51 usw.) geht's dann aber mit Abgas- und Geräuschmessung richtig ins Geld.



    steht auch neuerdings bei MZA dabei:


    Simson - Ersatzteile Simson - Ersatzteile MZ - MZA


    Zitat von MZA

    Beiliegendes Gutachten nicht für die KR51-Modelle gültig!



    MfG


    Tobias

  • Ich hab eine S51C, dürfte also keine probleme machen. Wenn sich das wirklich auf 20€ beläuft (vielen Dank Tobias :) ) werd ich das wohl früher oder später machen.


    H.J. Ja, ich denk halt immer an die vielen Unfälle im Stadtverkehr, und man ist dann ja doch schnell auf den Versicherungsschutz angewiesen. Vor allem in der Probezeit und als verarmter Schüler kann ich mir da keine Lücken leisten ;)

  • Ein vergessener Fakt zur BING-Umrüstung: In der Serie wurden mit den BING-Vergasern auch andere Luftfiltereinsätze verbaut - größer und mit Trockenfilter, nicht mehr geöltes Metallgeflecht. Den muss man mit ersetzen, damit der Unterdruck im Vergaser und damit die Gemischaufbereitung wirklich stimmt. Das Dumme daran ist, dass es diesen Trockenfilter nicht zu kaufen gibt.

  • :? gibt es da irgendeine Alternative? Den Metallfilter hab ich schon länger nicht mehr drin, bei mir ist ein undefinierter "Watte"-Filter drin, den mir der Verkäufer damals dazugegeben hat :cool:... Läuft gut und meiner Meinung nach auch nicht zu dünn. Dennoch hätte ich natürlich lieber einen passenden. Waren das Papierfilter?

  • Theoretisch wäre das eigentlich kein Problem, man könnte den Filter ja nachbauen, classica-colonia.de hat ja auch Trockenfilter für die BVF-Vergaser. Einfach in der passenden Größe zuschneiden und größere Filterdose basteln, zack fertig.


    Praktisch läuft es aber wohl auf ein Glückspiel hinaus, den richtigen Luftwiderstand zu treffen, wenn das neue Material nicht rein zufällig dieselbe Luftdurchlässigkeit hat.


    Juristisch könnte es aber problematisch sein. Ich kenne mich im Zulassungsrecht zwar nicht besonders aus, aber wenn die Zulassung (mit Eintragung) für das System inkl. Filter gilt, dann wäre es doch illegal mit einem Filter in falscher Größe zu fahren. Es steht zwar nicht Sportfilter drauf, juristisch ist das aber egal. Und da sich durch den falschen Filter wohl die Leistung verschlechtert, könnte durchaus das Abgas (schlechtere Verbrennung) verschlechtert werden. Herzlich Willkomen bei § 19 StVZO "Änderungen vorgenommen werden, durch die ... das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird".


    @wiki-Schreibberechtigte: Dieses Problem nebst Erfordernis neuer Bowdenzüge könnte imho durchaus im Wiki BING_vs._BVF erwähnt werden.


    mo51: Hast du mal über einen 16N3 nachgedacht? Ich will ja keinen Vergaserglaubenskrieg vom Zaune brechen, aber ich bin mit dem 16N3 jedenfalls sehr zufrieden (keinerlei Einstellprobleme), die Legalisierungskosten des Bing könnten ja langsam in die Preisklasse eines neuen 16N3 kommen. Und den Bing könnte man immer noch vertickern... Unabhängig von den Vorteilen des einen oder anderen wäre es jedenfalls pragmatisch gesehen einfacher mit neu erhältlichen Serienteilen zu arbeiten.

  • An sich würde ich den Bing jetzt ganz gerne behalten :oops: obwohl ich die BVF auch schöner finde... aber kein Vergaserkrieg jetzt :mrgreen:
    Ich denke mal bei den Luftfiltern von Zweitaktern hört jede Pingelichkeit auf, und in den beigelegten Papieren steht auch nichts von Luftfilter. Ich denke dass der Tüv da auch nicht draufschauen würde. Meine Bedenken sind in der Hinsicht rein technischer Natur...
    Das mit dem Basteln hab ich mir auch schon überlegt, aber ich denke auch, dass das Pi mal Daumen auch nicht wirklich was bringt.
    Achja und von wegen Neue Bowdenzüge: ich hab die ganz normalen Alten genommen, kein Problem :confused:

  • Achja und von wegen Neue Bowdenzüge: ich hab die ganz normalen Alten genommen, kein Problem :confused:



    das hatte meine ich mal der schwarze Peter geschrieben, ich hab keine Erfahrungen mit dem Bing.


    Ich würde es komplett richtig legal machen, aber ich bin ja auch juristisch paranoid. Wie gesagt könnte der falsche Filter das Abgas beeinflussen und dann haben wir § 19 StVZO.


    Das Problem wäre der Versicherungsgutachter nach einem Unfall, nicht der Tüv oder kleine grüne Männchen.


    Technisch ist es aber schon doof, den (angeblich) besseren Vergaser einzubauen und dann nicht richtig betreiben zu können.

  • Meine Rede, aber anscheinend existiert der "richtige" Luftfilter ja nicht. Das sieht nach viel Bastelspaß aus :D
    Ich sehe auf jeden Fall keinen Juristischen Zusammenhang zwischen dem Luftfilter und dem Vergaser, nur weil mit dem Vergaserwechsel in der Produktion auch die Luftfilter gewchselt wurden, aber das wird ja letztendlich der Tüv entscheiden, und wenn das Teil so wie es ist eingetragen ist, kann mir sowieso niemand was :cool:

    • Offizieller Beitrag

    Zum Thema Bowdenzüge kann ich aus gerade gemachter eigener Erfahrung sagen, dass der Gaszug gut passte, ich aber von der Tülle für den Kaltstarterzug ca 1cm abnehmen musste. Neue Züge sind somit nicht notwendig.

    Zum Thema Luftfilter und 19stvzo möchte ich mich mal lieber nicht festlegen, da dieses Thema äußerst kompliziert ist. Ich selbst glaube eher nicht wirklich daran, dass die BE erlöschen wird.
    Wenn man sich mal den begriff "Änderung" anschaut:

    "Änderungen setzen ein willentlich auf Veränderung des Fz.-Zustandes gerichtetes Tun voraus, daher ist Verschleiß und dessen Reparatur keine Änderung i. S. d. Vorschrift. Eine Änderung kann nicht nur durch Umgestaltung eines Teils erfolgen, sondern auch durch Austausch von Teilen unter Verwendung nicht genehmigter Teile, durch Hinzufügen oder auch durch Entfernen von Fz.-Teilen",

    dann kann hier m.M.n. kaum von einer willentlichen Veränderung des Fahrzeugzustandes die Rede sein. Anders sähe es natürlich aus, wenn man sich den Monsterlufi ranbaut.

    Ich bezweifel auch irgendwie, dass eine Verschlechterung der Abgaswerte (=Werte, mit denen das jeweilige Fzg einstmals zugelassen wurde) eintreten wird. Ich denke doch mal, das z.B. der SR50 insbesondere vor der Wende mit höheren Abgaswerten zugelassen wurde, als nun durch Austausch auf Bing erreicht wird. Das ist jetzt aber nur eine Vermutung.

    Und noch eine Vermutung ist, dass die Versicherung kaum ein Chance haben wird, trotz nicht eingetragenem Bing das Blatt irgendwie zu drehen, weil ja praktisch keine Leistungsveränderung am Fzg vorgenommen wurde. Sollte ein Fall bekannt sein, wo eine Schuldumkehr ganz oder Teilweise wegen einer solchen Veränderung erfolgt ist, lass ich mich gerne eines Besseren belehren.

    Was bleibt ist sicherlich die OWI wegen des Nichteintragens. Mit dem Risiko muss natürlich jeder selber leben. Ich halte das Risiko, damit erwischt zu werden, jedoch auch für sehr gering.

    Gruß

  • Du baust absichtlich einen komplett anderen Vergasertyp an - und schon ist die "willentliche Veränderung" geschehen. Es ergibt sich eine mögliche Verschlechterung des Geräusch- und Abgasverhaltens, und schon wird's nach §19.2 prüfpflichtig.

    • Offizieller Beitrag

    Na klar veränder ich was willentlich, aber eben nicht den Zustand des Fahrzeugs, so zumindest meiner Meinung nach. Wie gesagt, das Möp läuft ja nicht schneller dadurch. Wenn man's mal ganz wörtlich nimmt, muss sich das "willentlich" (also die Steigerungsform des direkten Vorsatzes) eben gerade auf die Änderung des Fahrzeugszustandes beziehen. Das kann man i.d.R. wohl kaum begründen, denn kaum einer will den Fahrzeugzustand verändern, sondern einfach nur einen Vergaser einbauen, mit dem er die erlaubten 60km/h fahren kann.


    Und wegen Geräusch- und Abgasverhalten: Da muss schon bisschen Fleisch am Knochen sein. Dass sich das Abgasverhalten verschlechtert glaub ich auch deshalb kaum, weil es ja bei den meisten Fzg kein Problem ist, die Dinger einzutragen. Bei nem größeren Gaser/Auspuff alles schön und gut, aber hier sehe ich das irgendwie nicht so, zumal die Konsequenz, also Erlöschen der BE, hier ja echt erheblich ist, somit müsste auch die Hürde hierzu erheblicher sein. Sonst könnte man sich ja als nächstes darüber unterhalten, was passiert, wenn ich beim BVF mal ein bisschen an der Leerluftschraube drehe...


    Ich bin mal gespannt, was Hallo_Stege dazu sagt.

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