Bringt Vergasertausch was?

  • Nachdem das KBA mir für meinen 1993er SR 50/1 CE eine Betriebserlaubnis ohne Baujahr, sondern nur mit Fahrgestellnummer aber 60 km/h Höchstgeschwindigkeit zugeschickt hat, mein Versichersicherungsschein auch auf 60 km/h lautet, stellt sich mir folgende Frage:
    Bringt es etwas, wenn ich den verbauten Bing-Vergaser 17/15/1106 durch den Bing-Vergaser 17/15/1104 ersetze. Denn, wenn es schon in allen Papieren steht, möchte ich auch gerne 60 km/h fahren können.

  • Die FIN besteht nur aus Zahlen, Vergasertyp steht nicht drin, als Motor ist M 542 EFS eingetragen. Das zur "neuen" Betriebserlaubnis vom KBA. In der Betriebsanleitung (allerdings von 1995) steht als Vergaser für die 50 km/h-Variante der 17/15/1106 und für die 60 km/h-(Export-)Variante der 17/15/1004.

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    irgendwas stimmt da nicht. Die Fin fängt bei allen 50km/h Rahmen mit WSUxxxx an. Was steht denn auf dem Typenschild? VEB oder schon Simson Suhl GmbH?
    Baujahr 1993?


    Poste mal die FIN bis auf die letzen Beiden Stellen.


    Eigentlich wurde der letzte SR50/1CE 1990 gebaut. Danach kamen erst die X-Modelle mit der Plasteverkleidung. Dazwischen wurde soweit ich weiss kein SR50 gebaut.


    MfG


    Tobias

  • Also, FIN ist 82260XX, Hersteller lt. Typenschild Suhler Fahrzeugwerk, Hersteller lt. "neuer" Betriebserlaubnis "VEB FAJAS Suhl" bzw. "Simson Fahrzeug GmbH, Suhl".

  • "1992 - 822546X bis 822599x - SR50 (erste Nummer: EZ: 10.1992)
    1993 - 821390 - SR50/1
    1994 - 82301XX bis 823041x - SR50/1
    1995 - WSU2R00V1SS00308x - SR50/1 XCE"


    etwas verwunderlich

    KR51/1S 75´/ S51 B2-4 81´/ S70C 86´/ S70C 87´ / Star 69´

  • Aber nach der beim Verkäufer nach Beantragung einer "neuen" Betriebserlaubnis beim KBA "wiederaufgetauchten" Original-Betriebserlaubnis stimmen die Angaben zur FIN und die ist auch eingeschlagen. Und auf dem Typenschild steht ohne Zweifel 1993. Ist natürlich offiziell ein "Roller bis 50 km/h"

  • Die Frage ist, ob es ein SR50/1 CE ist.
    Motor würde passen Motor M542 EFS, die Frage was genau für einer verbaut ist.


    Hast du noch :


    Elektrostarter
    12V-Elektrik,
    Elektronikzündung
    Scheinwerfer 35/35 W HS1/4
    strukturierter Sitzbank
    5-fach verstellbaren Federbeinen
    zwei Rückspiegel 120mm Durchmesser

    KR51/1S 75´/ S51 B2-4 81´/ S70C 86´/ S70C 87´ / Star 69´

  • Ja, die Frage, ob man fahren darf, stellt sich mir aber erst, wenn ich fahren kann. Und was will die "Trachtentruppe" sagen, wenn ich die neuen Papiere vorweise, in denen 60 km/h, aber kein Baujahr steht.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von tagchen

    Tja, gute Frage nun, ob man das Teil nun mit 60 fahren darf oder nicht.
    Verändert war glaube Krümmer und Vergaser um die 50 zu erreichen.


    Was fürn Krümmer ist denn verbaut? Was fürn Auspuff? Der Kompaktauspuff und der lange Krümmer?


    Verkleidung der X-Modelle?


    Was hast du für ein Baujahr bei der Beantragung der ABE angegeben?


    Der Nachwende SR50 ist gedrosselt mit:
    -Zylinder mit geänderten Steuerzeiten und abgedrehten Fuss
    -Vergaser
    -langer Krümmer und Kompaktauspuff


    Also die FIN deutet eindeutig auf Baujahr 1993 hin und der Stichtag ist der 28.2.19992 für die 60km/h Zulassung.
    Ich denke damit ist da ein Fehler in der ABE vom KBA.


    Gerade die Nachwendezeit ist bei Simson sehr chaotisch.



    MfG


    Tobias

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von roburtal

    Ja, die Frage, ob man fahren darf, stellt sich mir aber erst, wenn ich fahren kann. Und was will die "Trachtentruppe" sagen, wenn ich die neuen Papiere vorweise, in denen 60 km/h, aber kein Baujahr steht.


    Die kennen auch die Grenze vom 28.2.1992.


    Wäre es auch ein 92er Rahmen könnte man ja noch diskutieren.


    MfG


    Tobias

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