Bußgeld nach Unfall

  • Ich hatte vor ca. 10 Wochen einen Unfall mit meiner Schwalbe. Bin in einer Kurve einem Hindernis ausgewichen und dadurch mit dem Gegenverkehr frontal zusammengekracht. Fremdschaden: ca. 2000 Eur.


    Nun ist Vorgestern ein Schreiben vom Polizeiverwaltungsamt bei mir eingetrudelt mit einem Bußgeldbescheid über 72 EUR. Tatbestand:


    Auf die linke Fahrbahnseite geraten udn mit dem entgegenkommenden Omnibus zusammengestoßen.


    Wusste gar nicht, dass man für einen Unfall auch noch bestraft werden kann! Gut, wenn man besoffen gefahren ist, einen Unfall dadurch verursacht und andere verletzt hat, ist es logisch, dass man für dieses grob fahrlässige Verhalten bestraft wird. Aber wegen einem Fahrfehler??


    Ich überlege Widerspruch einzulegen.

    • Offizieller Beitrag

    Die sind ja teuer geworden... Ich hatte vor knapp fünf Jahren nen Unfall mit dem Auto (jemandem hinten raufgerauscht), der Spaß kostete 35€ (an die Herren in Grün, weitere Kosten jetzt mal außen vor). Den genauen Tatbestand weiß ich nicht mehr; jedoch halt ich das Bußgeld für plausibel, da das Verursachen eines Unfalles ja auch ein Verstoß gegen die StVO ist.


    In deinem Fall (ich erinner mich dunkel an deinen Thread von damals) würd ich einem Widerspruch schon Chancen einräumen, wenn du plausibel darlegen kannst, warum du gezwungen warst, auf die Gegenfahrbahn auszuweichen. Kann natürlich immer noch sein, dass das mit dem Argument "vorausschauend fahren und Geschwindigkeit dem erwarteten Bremsweg anpassen" abgewiesen wird. Aber nen Versuch ist es sicher Wert.


    MfG
    Ralf

  • Ich denke auch, dass die Chancen nicht so schlecht stehen.


    1.) Musste ich dem Auto ausweichen, das so aussah, als würde es aus der Ausfahrt rausfahren und mir die Vorfahrt nehmen wollte.


    2.) Ist das eine sehr enge Stelle ohne Fahrbahnmarkierungen und der Bus so breit, dass er über die Hälfte der Straße benötigte.


    Leider habe ich keine Zeugen. Bei der Polizei gab ich das alles damals mit an, aber die Herren scheinen die beiden Punkte einfach in Ihrem Bericht unterschlagen zu haben.

    • Offizieller Beitrag

    STORM,


    ich denke mal, daß derHauptanteil der 72€ wohl Gebühren (also nicht Bußgeld) sein werden. Im "Normalfall" kassiert die Pozilei ihre 35€ (immer noch) sofort ab. Wenn Du das nicht gleich bezahlen kannst/willst kommt eigentlich der Hinweis, daß es durch die Gebühren teurer wird. So zumindest bei meinem Unfall am "Schwalbenbreipass :D:D:D " passiert. Also hab ich sofort gelöhnt.


    Qdä

  • Zitat von QuacksDerÄltere

    STORM,


    ich denke mal, daß derHauptanteil der 72€ wohl Gebühren (also nicht Bußgeld) sein werden. Im "Normalfall" kassiert die Pozilei ihre 35€ (immer noch) sofort ab. Wenn Du das nicht gleich bezahlen kannst/willst kommt eigentlich der Hinweis, daß es durch die Gebühren teurer wird. So zumindest bei meinem Unfall am "Schwalbenbreipass :D:D:D " passiert. Also hab ich sofort gelöhnt.


    Qdä


    Da kommen Erinnerungen und Schmerzen wieder hoch, wie... :D:)):D

  • Hallo,


    Die 75 Ocken dürften laaut Bußgeldkatalog das sein:
    TbNr. 102625
    Sie verstießen bei Gegenverkehr gegen das Rechtsfahrgebot.
    Es kam zum Unfall
    § 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 4.1 BKat;
    § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

    50,00 € zzgl.: 25,00 €Bearbeitungsgebühren


    mfg Gert

  • Und ich gehe richtig in der Annahme, dass der herauskommende Fahrer mit seinem Auto als Zeuge auf Nimmerwiedersehen verschwunden ist ? Wenn ja, erstatte eine Strafanzeige gegen den (natürlich Unbekannt) wegen Unfallflucht. Das dürfte die Chancen erhöhen.

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • Hallo,


    Jetzt müßte man nur noch wissen, ob das Auto tatsächlich rausfuhr oder wie STORM schrieb " ...das so aussah, als würde es aus der Ausfahrt rausfahren..."
    Wenn es nur so aussah war das Auto kein Unfallbeteiligter und kann somit auch nicht vom entfliehen, mal davon abgesehen das der Autofahrer wenn er den Unfall bemerkt erste Hilfe leisten müßte.


    mfg Gert

    • Offizieller Beitrag

    STORM


    Es ist ziemlich egal, warum du auf die linke Fahrbahnseite geraten bist, alleine die Tatsache bringt dir das Bußgeld ein. Und da der mutmaßliche Verursacher zwar von dir benannt werden könnte, du das als Alibi aber keinesfalls beweisen kannst, bleibts bei dem Tatbestand mit der linken Spur. Und das kostet nun mal leider Bußgeld.

  • Ich kann leider gar nichts beweisen. Das ging alles so schnell und als der Unfall passiert ist, hat mich anfangs nur der Schmerz interessiert..


    Das Auto stand fahrbereit an der Ausfahrt. Die Schnauze ragte vielleicht 20 cm in die Fahrbahn hinein. Es sah für mich nur so aus, als würde die Karre rausfahren wollen.


    Ihr alle wisst, wie es ist, wenn einem bei voller Fahrt die Vorfahrt genommen wird. So eine kleine Simson wird halt einfach gerne unterschätzt oder übersehen. Man muss als Mopedfahrer für andere mitdenken. Wäre der Arsch wirklich rausgefahren, wäre ich jetzt tot!


    Es hat keiner auf den Kombi geachtet. Der ist spurlos verschwunden.


    Auf der linken Spur war ich beim Zusammenstoß gar nicht. Wie gesagt, die Fahrbahn hat keine Markierungen. Der Punkt, an dem ich mit dem Bus zusammengestoßen bin, dürfte genau die Mitte der Fahrbahn sein. Die Stelle ist so eng, dass zwei Busse unmöglich aneinander vorbeikommen können.


    Ich habe den Bus genau am Eck von der Fahrerseite getroffen. Es war haarscharf.


    Aber wahrscheinlich habt ihr Recht. Ich kann nichts beweisen, keiner hat das Auto gesehen, ich bin dadurch der Unfallverursacher, also muss ich blechen. Die 72 Eur sind zu verschmerzen, aber unfair finde ich´s halt einfach.

  • Ist aber eigentlich auch egal.


    Wenn der andere Fahrer bekannt wäre und Mitschuld bekommen hätte wäre bei dir trotzdem das Bußgeld hängen geblieben.


    Du bist nunmal links ausgewichen also zu schnell gefahren. Klingt doof ist aber so dass du dein Fahrzeug jederzeit unter Kontrolle haben mußt auch wenn einer doof aus der Einfahrt rausfährt

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