Ich hatte vor ca. 10 Wochen einen Unfall mit meiner Schwalbe. Bin in einer Kurve einem Hindernis ausgewichen und dadurch mit dem Gegenverkehr frontal zusammengekracht. Fremdschaden: ca. 2000 Eur.
Nun ist Vorgestern ein Schreiben vom Polizeiverwaltungsamt bei mir eingetrudelt mit einem Bußgeldbescheid über 72 EUR. Tatbestand:
Auf die linke Fahrbahnseite geraten udn mit dem entgegenkommenden Omnibus zusammengestoßen.
Wusste gar nicht, dass man für einen Unfall auch noch bestraft werden kann! Gut, wenn man besoffen gefahren ist, einen Unfall dadurch verursacht und andere verletzt hat, ist es logisch, dass man für dieses grob fahrlässige Verhalten bestraft wird. Aber wegen einem Fahrfehler??
Ich überlege Widerspruch einzulegen.