D-Aufkleber wo anbringen?

  • Moin moin ihr Nestler.
    Ich habe mal eine Frage bezüglich des im Ausland benötigten D-Aufklebers.
    Wo muss man den anbringen? (Also "von hinten gut sichtbar" oder "Scheißegal, hauptsache dran").
    Ich hab an meiner KR51/1 hinten leider nicht genug Platz (siehe Bild) um den irgendwie anzubringen. Gibts (falls der Aufkleber hinten sein muss) irgendwelche Vorschläge eurerseits, wie man ihn am besten befestigt?



    Danke schonmal im vorraus!


    Gruß
    Max

  • Aufkleber auf den Lack sehen Kacke aus. Meiner Meinung nach ich weiß leider nicht ob das D-Schild ne Normgröße haben muß. Ich würde es aber eher an der Auspuffschelle mit nen Blech montieren.

  • Also ich hab meinen immer hinten auf der Gepäckrolle drauf. Evtl kannst du ihn auch hinten auf den Helm kleben, kA ob das wen interessiert, zulässig wird es da wahrscheinlich nicht sein, aber auch nicht so schlimm wie wenn das Versicherungskennzeichen nicht am Fahrzeug fest ist.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Sinnvoll wäre die Befestigung in der Nähe des Kennzeichens.


    Das ist aus Blech. Muss man halt im entsprechenden Baujahr kaufen. Schraube durchgejagt und mit nem Blech anner Schwale befestigt. Geht ja auch an der Schraube von Kennzeichen, allerdings muss man es noch erkennen können ;)

  • Sinnvoll wäre die Befestigung in der Nähe des Kennzeichens.


    Sinnvoll oder Pflicht?


    Das ist aus Blech. Muss man halt im entsprechenden Baujahr kaufen. Schraube durchgejagt und mit nem Blech anner Schwale befestigt. Geht ja auch an der Schraube von Kennzeichen, allerdings muss man es noch erkennen können ;)


    Kannst du mir ein Bild zeigen, oder es aufmalen oder so? Ich kann mir das grad nicht so richtig vorstellen...

  • Die mit der Jahreszahl sind nicht offizielle Länderkennzeichen, und werden unter umständen im Ausland nicht anerkannt, das ist eher was für Oldtimerfans, die auf Austellungen fahren

    Ceterum censeo Confoederationem esse delendam

  • Aus Wikipedia:
    Internationale Unterscheidungskennzeichen dienen der Zuordnung von Kfzs zu ihrem Zulassungsland und müssen bei einer Fahrt ins Ausland außerhalb der EU am Fahrzeugheck links angebracht sein. Sie sagen nichts über die Nationalität des Fahrzeughalters aus. Rechtliche Grundlagen sind das Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 19. September 1949 (Artikel 20 und Anhang 4) und das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (Artikel 37 und Anhang 3).
    In Deutschland galt zudem § 2 Abs. 2 der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntVO): „Ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger müssen […] ein Nationalitätszeichen führen, das Artikel 5 und Anlage C des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 11. Oktober 1909 (RGBl 1910 S 647) oder Artikel 37 und Anhang 3 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (BGBl 1977 II S 809) entsprechen muss“. Aktuell wird derselbe Sachverhalt in § 21 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) normiert: "In einem anderen Staat zugelassene Fahrzeuge müssen außerdem das Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates führen, das Artikel 5 und Anlage C des Internationalen Abkommens vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr oder Artikel 37 in Verbindung mit Anhang 3 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr entsprechen muss."
    In der Europäischen Union[1], in der Schweiz und in Liechtenstein benötigen Fahrzeuge kein Nationalitätszeichen, wenn ein so genanntes Eurokennzeichen mit blauem Rand und integriertem Nationalitätszeichen angebracht ist.
    Nicht jeder Staat hat ein eigenes internationales Unterscheidungszeichen. So gibt es z.B. keines für die Volksrepublik China, die nach der Rechtsauffassung einiger Fachleute das frühere Nationalitätszeichen RC übernommen bzw. niemals abgelegt hat, so dass sie seither dasselbe Kennzeichen wie die Republik China (Taiwan) führt.

    Ceterum censeo Confoederationem esse delendam

  • Die mit der Jahreszahl sind nicht offizielle Länderkennzeichen, und werden unter umständen im Ausland nicht anerkannt, das ist eher was für Oldtimerfans, die auf Austellungen fahren



    Okay, dann bastelt man ebene nen Halter für den Offiziellen Aufkleber ;)
    Bild:


    Die Position wird wohl frei sein, hauptsache es ist gut Ersichtlich :?

  • Dann machs noch nach links,(siehe Text von mir, "Am Fahrzeugheck links") dann ists perfekt, und benutze beide Kennzeichenschrauben, sonst darfst Du alle 2 Kilometer das Ding wieder nach oben drehen.... :D:D:D

    Ceterum censeo Confoederationem esse delendam

  • Der offizielle Aufkleber ist auch schon ein ganz schönes Stück Blech mit seinen 17,5 x 11,5cm.... Das ist wie ein Segel...
    Das zieht bei der Anbringung das Möp nach rechts, also Spur anders einstellen..... :))


    Die Kleinen sind nicht erlaubt, aber das Ding als Magnetfolie wäre auch ne Option.

    Ceterum censeo Confoederationem esse delendam

  • Bin mal gespannt wann es EU-Schilder für Kleinkrafträder gibt?

    Aber mit auf dem Helm pappen ist wohl auch nicht,da ja das Zeichen am Fzg zu sein hat.

    wie gesagt ich würde es an der hinteren Auspuffschelle montieren.

    Abgesehen davon das Magnetschild einfach auf den Panzer,dann ist eins da.

    In der Hoffnung das man eine einsichtige Person antrifft die die kontrolle macht.

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