Darf ich asbesthaltige Bremsbeläge verkaufen?

  • Hallo,


    ich habe noch ein altes Rad im Schuppen gefunden, noch mit Pneumatreifen und komplett mit Bremsschild und Ritzel. Eigentlich wollte ich es bei ebay verticken, für den Wertstoffhof ist es trotz flugrost noch zu gut. Allerdings weiß ich nicht, welche Bremsbeläge da drin sind. Da noch ein Pneumat drauf ist, halte ich es für gar nicht unmöglich, dass da auch noch Asbestbeläge drin schlummern. Ich kann das natürlich nicht testen (oder woran erkennt man asbest?)


    Jetzt ist in der Chemikalienverbotsverordnung drin, man dürfe Asbest nicht in Verkehr bringen, ergo nicht verkaufen. Aber es gibt Ausnahmen. Unter anderem auch für alte Fahrzeuge, sofern die vor dem Asbestverbot gefertigt wurden. Nun ist ein einzelnes Rad ja kein Fahrzeug, darf ich es trotzdem guten Gewissens verkaufen?
    Ich weiß, dass es eine Option wäre, die Beläge einfach auszubauen und ohne zu verkaufen, aber ehrlich gesagt möchte ich das Ding einfach loshaben und nich dran rumbasteln.

    Es ist das Einfache, das schwer zu machen ist.

  • In Verkehr bringen heißt aber Herstellen.



    Das glaube ich nicht: Ich weiß zwar ehrlichgesagt nicht, wie das bei der ChemVerbotsV definiert wird, aber Herstellen (z.B. für den Eigenbedarf) ist i.d.R. gerade nicht Inverkehrbringen (ist z.B. beim ElektroG so).


    In deinem Schuppen ist es schon im Verkehr.


    Im Verkehr ist der Bremsbelag auf jeden Fall schon. Ich frage mich aber, ob die ChemVerbotsV nur das erstmalige Inverkehrbringen oder auch jeden weiteren Vertrieb verbietet.


    § 4 verbietet das Inverkehrbringen durch Automaten, da dürfte die Ware aber durch Zwischenhändler schon längst erstmalig in den Verkehr begracht worden sein. Die Ausnahme für alte Fahrzeuge erlaubt das "erneute" Inverkehrbringen, also muss das ansonsten auch erfasst sein. Ich tippe also mal auf ein Verbot auch jeden weiteren Verkaufes (wenn keine Ausnahme greift).


    Ob sich beim Verkauf eines alten Rades jemand darum kümmert, wäre eine andere Frage...

  • In Verkehr bringen heißt aber Herstellen.


    In deinem Schuppen ist es schon im Verkehr.



    Falsch!
    Nur alleine die Herstellung ist doch noch lange kein "in den Verkehr bringen".
    Ich habe vor 2-3 Wochen einen DDR-Katalytofen verkaufen wollen (über eBay).
    Als ich das Angebot starten wollte, kam auch der Hinweis, das ich evtl. gegen die Chemikalienverbotsverordnung verstoße.
    Ich habe das Angebot trotzdem gestartet und ließ das erstmal so laufen. Nach zweieinhalb Tagen wurde das Angebot von eBay gesperrt und ich bekam Post von Ordnungsamt meines Wohnortes.
    In Verkehr bringen heißt für mich: es auf dem freinen Markt zum Verkauf anbieten. Das dies bei Asbest verboten ist, leuchtet mir sogar ein kleinwenig ein.


    Zum Threadersteller:
    Solange im Angebot nichts vom Asbest zu lesen ist, wird dir da auch kein Strich durch die Rechnung gemacht.
    Manches, wie z.B. Katalyt-Ofen sind allgemein dafür bekannt, Asbest zu beinhalten.
    Wenn du aber Bremsbacken anbietest, sollte nicht von vornherein der Verdacht bestehen, das du asbesthaltige Gerätschaften vertrieben willst.

  • Danke für die erhellende Antwort, Gonzzo. Ich bin durch selbigen Hinweis von Ebay darauf aufmerksam geworden. Ob ich es einfach als altes Rad anbiete, habe ich mir schon überlegt, allerdings bin ich eine ehliche Haut, so ehrlich, dass ich es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren könnte, jemandem Asbest zu verticken, ohne diesen explizit drauf hinzuweisen. Erstens wäre es mir unangenehm, selbst nicht genau zu wissen, was ich da kaufe und zweitens will ich auch niemandem etwas andrehen. Wer sagt mir schon, dass jeder, der das Ding kauft, sich auch über Asbest in alten Belägen bewußt ist,,, Nur man für den Fall, dass ich mich doch zum Verkauf durchringe, was wollte denn das Ordnungsamt von dir? Im ChemVerbG steht ja nur so vielsagend Geldstrafe bis 2 Jahre Haft... eine sehr diffuse Strafandrohung.


    Wahrscheinlich bring ich es doch zum Recyclinghof, sollen die sich drum kümmern. Oder kann ich irgendwie feststellen, welche Bremsbacken da verbaut sind? haben die Asbestbeläge vjelleicht eine besoindere Farbe oder steht was besonderes drauf?!

    Es ist das Einfache, das schwer zu machen ist.

  • Das mit dem Asbest bzw. Abfall, und der Verordnung über asbesthaltige Stoffe ist eigentlich ganz einfach.


    Definition:
    1. Es muss eine bewegliche Sache sein
    2. Es muss im Anhang zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz gelistet sein.
    3. Es erfüllt nicht mehr seine ursprüngliche Bestimmung


    Beispiel: Ein Bäcker hat zu viele Brötchen gebacken. Diesen Überschuss darf er ohne Genehmigung nicht dem befreundeten Bauern übergeben, der das Zeug an die Schweine verfüttert.


    Beim Asbest ist aber noch mehr zu beachten. Das Zeug ist ein "Besonders überwachungsbedürftige Abfall".
    Beispiel:
    Eine mit Asbestplatten bedeckte Scheune (Altbestand) ist so lange zulässig, bis die Platten eine bewegliche Sache werden.


    Beispiel: Der Bauer spendiert seinen Kühen ne SAT-Schüssel :-). Dazu muss er auf dem Dach eine der Platten abnehmen um die SAT-Anlage auf dem Dach zu montieren. In dem Moment in dem die letzte Schraube der Platte entfernt wurde ist das Teil Abfall, da es nun eine bewegliche Sache ist und nach dem Asbestgesetz nicht weiter verwendet werden darf.


    Nun zu deinen Bremsbelägen. Genau genommen darf man die Dingen im eingebauten Zustand heute noch fahren bis die Trommel glüht. Da das Teil nun ausgebaut ist (siehe vorherigen Absatz) ist es nun eine bewegliche Sache und damit Abfall aber nur weil halt evtl. Asbest enthalten ist.


    Ich würd mir da aber Kopf drum machen. Wie du schon sagtes, kann man es den Belägen ja nicht ansehen.

  • Ob man die Beläge optisch unterscheiden kann weis ich nicht.
    Das OA wollte nur wissen, wie ich weiter mit dem Katalytofen verfahren will und hat zur Klärung einen Termin vorgeschlagen.
    Per Telefon habe ich dem Kerl klar gemacht, das ich den Ofen behalten werde, was auch legal ist.
    Am Ende des zweiseitigen Briefes standen noch 2 (oder 3?) Entsorgungsfirmen hier in der Nähe, um den Ofen, falls gewünscht, entsorgen zu lassen.
    Der Brief sollte mir auch erklären, wieso das Gebot beendet wurde und um welche Art vom Asbest es sich im betreffenden Ofen handelt. Habe den Brief aber leider schon geschreddert, sonst hätt ich ihn mal hochgeladen, aber viel mehr als das geschilderte stand auch nicht drin.

  • Hallo Gert,


    genau das wollte ich eigentlich vermeiden. Ich habe keine Feinstaubmaske (nur so windige FFP1-Lappen), weswegen ich mich von Asbest fernhalten möchte. Ich hab mal im Baumarkt (Hornbach) geschaut, die wollen 12€ für eine FFP3 haben, das steht in keinem Verhältnis mehr zu dem Wert des Rades...

    Es ist das Einfache, das schwer zu machen ist.

    • Offizieller Beitrag

    Das klingt jetzt vielleicht etwas hart aber: Man kanns auch übertreiben!


    Danke, wollte ich auch grad schreiben. Er soll die Bremse doch nur rausnehmen und nicht mit der Feile bearbeiten... :roll:


    Lustigerweise wissen wir nicht einmal, ob das nun überhaupt asbesthaltige Beläge sind.

    Disclaimer: Beiträge können Ironie und unsichtbare Smileys enthalten.

  • Wenn man das so liest könnte man meinen man hätte n illegales Chemielabor im Keler stehen.
    Obwohl ich mich jetzt natürlich auch frage, ob ich mal zu tief ins Astbest geatmet habe :-p

    ...Verwechslungen mit fiktiven oder lebenden Personen sind ausgeschlossen!

  • Wenns alte DDRbremsen sind für S51 oder ähnliche Modelle behalte sie, sie habn ne bessere Wirkleistung als neue 1.Wahl ! Ich hatte Vorderrad und Hinterrad neu bestückt jedoch hat die Bremsleistung nich mehr dem wahren Fachmann gefallen obwohl alles neu waren ... für neue haben sie ja auch entsprechend gebremst aber die alten sind besser einfach ...da stand die Simme eher als mit nem Satz neuen ... nur noch paar stärkere Belche im 1,5 bzw. 2 mm draufgebastelt und eingebaut und frohe fahrt !

  • das stimmt, die alten Asbest bremsen sind noch am besten ... meistens erkennt man sie das sie gräulich weißlich sind. zu ausbau kann ich sagen.. haltet die beläge einfach feucht, der staub wird gebunden und es kann nix passieren.

  • Wie ist denn der Zustand des Rades?
    Eventuell hab ich Interesse dran, schick mir doch mal eine PM


    PS: Die Bremsbeläge sind mir egal, ich weis ja noch nicht mal ,was jetzt bei mir verbaut ist.
    PPS: Einfach das ganze Rad in eine Plastiktüte packen und nicht weiter über den Inhalt nachdenken

  • Wenn du die ausbauen willst, mach das draussen, wenn es etwas windig ist, und dann setz dich so, dass der Wind von dir weg geht. So schlimm sind die Beläge nun auch nicht.


    Alternative: Lass beim Ausbau ordentlch Wasser aus dem Gartenschlauch drüberlaufen, das bindet den Staub (ist aber mit Sicherheit genausowenig erlaubt).

  • Also ich würde das Asbest-Zeug schon einfach deshalb wegmachen, weil ich denke bei einem Bremsbelag nutzt es sich schon schneller ab und versprüht in der Gegend - und DA entsteht die Krebsgefahr. Aber das steht ja auch nicht zur Debatte, sondern das wie: Und da würde ich mir eine Atemmaske besorgen und das Ding rausmontieren. Alles was da sonst irgendwie helfen kann, die Gefahr zu mindern, also Wasser, Wind usw. auch. Nur nicht so eine übertriebene Aktion wegen der paar Asbestklümpchen. Und wenn du das dann soweit hast, schau wo du es sicher verpackt abgeben kannst (Giftmülldeponie?) damit es sicher entsorgt wird.

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