Darf ich fahren???

  • wenn ich zur schule fahre dann muss ich mich immer entscheiden ob ich die Autostraße fahre oder die Fahrradstraße! meistens fahre ich dann doch die Fahrradstraße entlang weil ich mir eigentlich sicher bin das ich auf der Autostraße nicht fahren darf. ab und zu mach ich es trotzdem :o geht schneller
    meine frage ist nun darf ich eigentlich auf der fahrradstraße fahren? ich habe nämlich gehört das da nur fahrräder und laut beschilderung landwirtschaftliche fahrzeuge langfahren dürfen!

  • Fahrradstraße? Meinst Du vielleicht einen Fahrradweg? Den darfst Du nicht verwenden, nichtmal mit einem Mofa (was gelinde gesagt eine Sauerei ist).


    Eine 50er, und selbst Mofas, müssen die Straße benutzen.


    Gruß Alex

  • Zitat von messerjockel

    ... meistens fahre ich dann doch die Fahrradstraße entlang weil ich mir eigentlich sicher bin das ich auf der Autostraße nicht fahren darf. ..


    du bit einfach geil!!,fahrradstraße, auto straße... :))


    also wenn die "autortraße" zufällig ne autobahn oder kraftfahrstraße ist, dann darfst du da nicht fahren..alles andre darfst du befahren....!


    radweg wie oben hon erwähnt nicht.


    Ti

  • wo soll ich denn dann fahren???
    wenn ich diese wege nich nehmen darf muss ich nen umweg über landstraßen fahren und dann brauch ich ne dreiviertelstunde zur schule!!!!!!! X( so wie ich bis jetz fahre brauch ich nur n viertelstunde
    was soll ich denn nu machen????

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    Ähhhm...Führerschein haste gemacht ?
    Theorie bestanden ?
    Ja ?


    Wie kommst Du dann auf die Idee, das Du mit'm Möp auf'm Fahrradweg (="Fahrradstraße"?) oder auf einer Kraftfahrstraße fahren darfst ?


    Und wenn der Umweg 3 Stunden dauert, darfst Du da nicht 'rauf... :shock:


    Man, man.....


    Gruß aus Braunschweig

  • das is ja voll die scheiße!!!!:cry:
    aber in meiner region fahrn viele mit simmi und die fahrn alle fahrradstraße!!!!!! :D:D:D:roll:
    weiß wirklich keiner ob es nich n andere lösung gibt???


    P.S. Lappen hab ich schon seit 3 Jahren

  • Zitat von messerjockel


    weiß wirklich keiner ob es nich n andere lösung gibt???


    Radfahren, macht nebenbei auch schlank und fit! :))


    Evtl. ist der Fahrradweg auch für Mofas freigegeben. Das kann man an den kleinen Zusatzschildern erkennen. Ist das der Fall, darf man dort aber auch nur mit einem Mofa fahren.


    Gruß
    Al

  • ist des jetzt a fahrradWEG oder a fahrradSTRAßE
    des sind nämlich 2 verschiedene sachen!!


    Tempolimit


    Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe gilt für Pkw auf Fahrradstraßen ein Tempolimit von 30 Kilometer pro Stunde.


    Radweg:



    wie aufn fahrrad weg aussieht steht unter wikipedia net ^^''
    und google sagt mir jetzt auch nichts
    klar is es verboten, aber ich hab auch schon mal ne abkürzung genommen und ne baustelle so umfahren
    was mich jetzt mal interresiert ist der strafkatalog dafür?
    darf man auf den radweg wenn man net schneller als 30 ist? siehe fahrradstraße?

  • Zitat von messerjockel

    so wie ich bis jetz fahre brauch ich nur n viertelstunde


    Da du bisher aber von der 30 km/h-Regelung nichts wusstest, wird es wohl in Zukunft mehr als 'ne Viertelstunde sein ... :smokin:


    :D

  • hast du glück!!!
    is voll scheiße das ich da nur mit dreißig langzuckeln darf aber naja!!!
    So is halt deutschland mit den gesetzen und außerdem kann ich ja so die fahrt mit [umeiner[/u] S 51 genießen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :wink:

  • mach ich auch nur wenn mir danach is!!!!!!!! :wink:
    wenn ich viel zeit hab dann fahr ich manchmal auch mit 20 km/h rum einfach so aus spaß!!!!!
    dann komm meisten die plastebomber un versuchen mich zu überholen :)):)):)):))
    einmal gas gegeben und schon verschwinden sie inner abgaswolke :D:D:D:D:D:D
    aber ansonsten mach ich da auch mit 65 km/h lang!!!!!!!!!!
    warum auch nich????

  • Ähm...ich habe mich weiter oben schwer geirrt:


    Eine Fahrradstraße im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eine Straße, auf der grundsätzlich nur Radfahrer zugelassen sind. Andere Fahrzeuge, also z.B. Anlieger müssen durch Zusatzbeschilderung explizit erlaubt werden. Auf Fahrradstraßen dürfen Fahrzeuge nur mit mäßiger Geschwindigkeit (ca. 25 − 30 km/h) fahren. Radfahrer dürfen hier ausdrücklich auch nebeneinander fahren.


    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradstra%C3%9Fe


    Ohne Zusatzbeschilderung dürfen keine anderen Fahrzeuge als Fahrräder durch diese Straße fahren. :rolleyes:


    Gruß
    Al

  • fahr einfach net schneller als 40 da durch wenn dich die polizei anhält tuste mal auf unwissend
    fahrradstraße 30km/h, ungenauer tacho usw.
    wende schön freundlich bist werden die dich evtl nur drauf hinweisen das es verboten ist
    nur mit glück


    ansonsten wie Alfred schon sagte:
    "Was Du da nun draus machst, ist alleine Deine Sache. "

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