Darf ich ohne Kennzeichen fahren???

  • Also heute habe ich wie jedes Jahr meine Kennzeichen goholt. Dabei ist mir auf der Versicherungsbescheinigung der HuK folgender Satz aufgefallen.


    Und zwar steht da in der Mitte vom Formular:


    Die Versicherung bezieht sich auf das oben bezeichnete Kraftfahrzeug mit Versicherungskennzeichen.
    1. .........
    2. Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor i. S. d. bisherigen Bestimmungen der DDR bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h brauchen keine amtlichen Kennzeichen zu führen, wenn diese bis zum 29.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
    3. .....



    Ich habe natürlich meinen Versicherungsmenschem gleich angesprochen und nachgehackt. Der wusste aber auch nicht so recht bescheid und meinte, dass er das genauso wie ich verstehen würde. Er will sich erkundigen.


    Solange mag ich aber nicht warten.


    Wer Von den Schlauen Leuten Hier Kann Auskunft Geben? Wer Weiss Bescheid?


    :smokin:

  • Das heisst, du musst kein Kuchenblech wie die "Grossen" fahren. Da das Versicherungsschild kein amtliches Kennzeichen ist....
    Also Versicherungsschild muss dran.


    Gruss
    Nina

  • nein nein... der ist schon in Ordnung. er macht das halt nur so nebenher ind seiner Privatwohnnung. Wohnt gleich gegenüber von mir.


    Ich denke so viele Schwalben wird er noch nicht bearbeitet haben. Es hat nicht sooo viele von den Dinger hier in der ländlcihen gegend um Augsburg herum ;(( Leider



    -Danke für die schnelle Antwort @ Kermit :bounce:

  • Zitat von Thomas

    Danke für die schnelle Antwort @ Kermit :bounce:


    Naja, ich bin ja nicht Kermit sondern Moe ist Kermit... Aber das ist ne zu lange und viiiel zu komplizierte Geschichte.... :wink: :D


    Gruss
    Nina

  • Moin,


    Zitat von Thomas

    nein nein... der ist schon in Ordnung. er macht das halt nur so nebenher ind seiner Privatwohnnung. Wohnt gleich gegenüber von mir.


    Ich denke so viele Schwalben wird er noch nicht bearbeitet haben. Es hat nicht sooo viele von den Dinger hier in der ländlcihen gegend um Augsburg herum ;(( Leider


    That's not the point here. Dein Versicherungsvertreter kennt einfach nicht den Unterschied zwischen einem amtlichen und einem Versicherungs-kennzeichen. Das hat ueberhaupt nichts mit den Schwalben zu tun. Auch ein Plastebomber benoetigt kein amtliches Kennzeichen (und somit auch keine Zulassung), sofern er nicht mehr als 50ccm und nicht schneller als 50 (45) faehrt. Das Versicherungskennzeichen ist lediglich ein Nachweis dafuer, dass dein Mopped versichert ist. Ein amtliches Kennzeichen ist eine Urkunde fuer die Zulassung des Fahrzeugs und zeigt auch je nach Fahrzeugtyp und -alter an, ob du ne gueltige HU/AU hast und dass du dafuer Steuern zahlst.


    Adrian

  • aus eigener erfahrung kann ich dur nur raten: sofort anschrauben!
    40€ plus gebühren und ein punkt.
    war im letzten jahr mein preis. (ich hatte das teil im rucksack; nicht angeschraubt)


    gute fahrt wünscht kaskopelle

  • Zitat von kaskopelle

    ...ich hatte das teil im rucksack; nicht angeschraubt...

    ... und das war dein Glück.
    Wenn du gar keinen Versicherungsvertrag gehabt hättest, dann wär das nämlich sogar als Straftat von der Staatsanwaltschaft und dem Gericht geahndet worden, und dann wärst du auch schon mal mit 300,- Euro dabei gewesen. So war es "nur" eine Ordnungswidrigkeit, weil du das Schild nicht angebracht hattest.


    Ich kenn mich aus! :smokin:

  • Was ja andererseits auch richtig ist. Gestern ist wieder ein Plastebomber haarscharf an meinem Auto vorbeigeheizt (jaja, war da nicht mal ein Thread wg. Vorbeischlängeln und Co?) - wenn der mir ne Beule oder so reingefahren hätte und er hätte kein Kennzeichen gehabt, wäre ich aufgeschmissen gewesen (sofern ich die Nummer so schnell noch hätte aufschreiben können). Somit, richtig, wenn man das Schild hat, sollte es auch dran, alles andere ergibt letztlich keinen Sinn. :?

    Nur, weil Du nicht paranoid bist, heißt das nicht, dass Sie nicht hinter Dir her sind ...

  • Zitat von unleash

    wenn der mir ne Beule oder so reingefahren hätte und er hätte kein Kennzeichen gehabt, wäre ich aufgeschmissen gewesen (sofern ich die Nummer so schnell noch hätte aufschreiben können). :?


    wo ist der sinn...?


    hätt er kein schild gehabt, hättest du auch keine nummer aufschreiben können :))


    nee scherz, ich weiß wie du meinst, du hättest es nicht aufschreiben können wenn er eins gehabt hätte! :)

    • Offizieller Beitrag

    kaskopelle


    Die 40€ plus Punkt halte ich für nicht gerechtfertigt. Dieser Tatbestand bezieht sich nur auf amtliche Kennzeichen und das ist das Versicherungskennzeichen nunmal nicht. Da hätte möglicherweise ein Einspruch gelohnt. (Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte 40,- EUR; 1 Punkt )


    Bei vorhandenem aber nicht angeschraubten Kennzeichen dürften normalerweise nur 10€ fällig werden. (Vorgeschriebenes Ausweispapier, vorgeschriebene Urkunde über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 10,- EUR ). Das zahlst du nämlich auch, wenn du deinen Versicherungsschein nicht mit hast.

  • Hallo,


    Kosten laut Bußgeldkatalog:
    318106 Sie setzten das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in Betrieb, obwohl es kein gültiges Versicherungskennzeichen führte.
    § 18 Abs. 4, § 69a StVZO; § 24 StVG; 180 BKat
    5,00 €
    eventuell kommt noch dazu:
    329130 Sie führten für das Fahrzeug keine Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen mit bzw. händigten diese auf Verlangen nicht aus.
    § 29e Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 168 BKat
    10,00 €


    mfg Gert

    • Offizieller Beitrag

    Den ersten Punkt kannte ich noch gar nicht, dann sinds ja sogar nur 5,-€. :bounce: Der andere Preis mit 10,-€ ist schon immer so. Vor Jahren war ich mal mit nem geborgten Moped unterwegs, da hats auch schon 20,-DM gekostet.


    Leider kann man wohl gegen den Bußgeldbescheid nun nach Rechtskraft nix mehr machen. Einziger Versuch wäre ein Antrag auf "Wiedereinsetzen in den vorherigen Stand". Da kommts aber auf die Behörde drauf an, ob die ihren Fehler einsieht und das Spiel mitgeht. Alles andere lohnt wegen 30-35€ und einem Punkt nicht. Da würde dann nur helfen, die zwei Jahre halt auszusitzen. Mehr passiert ja zum Glück nicht.

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