Also heute habe ich wie jedes Jahr meine Kennzeichen goholt. Dabei ist mir auf der Versicherungsbescheinigung der HuK folgender Satz aufgefallen.
Und zwar steht da in der Mitte vom Formular:
Die Versicherung bezieht sich auf das oben bezeichnete Kraftfahrzeug mit Versicherungskennzeichen.
1. .........
2. Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor i. S. d. bisherigen Bestimmungen der DDR bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h brauchen keine amtlichen Kennzeichen zu führen, wenn diese bis zum 29.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
3. .....
Ich habe natürlich meinen Versicherungsmenschem gleich angesprochen und nachgehackt. Der wusste aber auch nicht so recht bescheid und meinte, dass er das genauso wie ich verstehen würde. Er will sich erkundigen.
Solange mag ich aber nicht warten.
Wer Von den Schlauen Leuten Hier Kann Auskunft Geben? Wer Weiss Bescheid?