Darf ich eine Simson S51N mit einem Autoführerschein fahren?

  • Moin, bin der neue hier 8) . Folgendes Problem: Könnte eine Simme bekommen und hab nur den Autoführerschein, darf ich denn dann damit fahren (legal :D )? Ich hab in der Zulassungstelle bei mir angerufen und der ....Mann meinte, dass ich das Moped nicht fahren dürfte mit dem Autoführerschein. Ich sollte mal in meinen Führerschein nach schauen da steht drin : bis 50ccm³ und 50Km/h. Nun Zitiere ich mal :


    "Die alte Führerscheinklasse 3 und auch die neue Klasse B haben die Lizenz (alt: Klasse 4, neu: Klasse M) zum Führen eines Mopeds mit nicht mehr als 50ccm inklusive. Dazu zählen auch Simson Mopeds, die vor dem 28.2.1992 erstmalig in Verkehr gekommen sind"


    Von diesen Zitat und ähnliches, hätte er noch nie was gehört. Das wiederrum bedeutet doch das ich ne Simme S51 doch fahren darf?
    Den Lappen hab ich 97 gemacht und das Baujahr von der Simme ist 81. Hmm, was stimmt denn nun?! Können mich was die Cops? Oder sehen die da drüberhinweg weil das Moped ja 60Km/h fährt (denk ma nicht:cry: ) Leider hab ich auch keine ABE mehr dafür (wo ich die herbekomme weis ich :wink: ) Steht denn in der ABE dann drin wieviel cm³ und Höchstgeschwindigeit das Moped hat? Wenn da ja 50 bei beiden drin steht dann ist ja klar das ich das Ding fahren darf. Und wenn da nu 60Km/h drin steht, kann ich mich da auf irgendwas berufen(§) was das Zitat angeht? Kann ja schlecht sagen zu den Cops, da hab ich was im Netz drüber gelesen das ich doch so ein Moped fahren darf. :smile: .


    Falls wer schon damit erfahrung gemacht hat, und kann mir weiterhelfen der sollte schnellstmöglich dazu was schreiben.


    THX :cry:

  • ja darfst du fahren


    die simmen sind laut dem einigungsvertag mit der ex DDR und BRD mit dem M schin fahrfähig das heist du kannst mit dem 50ccm³ schein simmen fahren die 50 ccm³ haben und nciht shcneller als 60 BBH haben

  • Thx für die schnelle antwort. Nur wie schon gesagt , ich kann ja schlecht sagen bei einer Kontrolle das ich das fahren darf und das ich das im Netz gelesen habe. Das weis ja bestimmt nicht jeder Grüne ob ich so ein Moped mit Autoführerschein fahren darf. Gibt es da nicht ein Paragraph was ich dann sagen könnte oder zeigen könnte, damit man es mir auch glaubt?

  • Willkommen im Nest, cerxis.


    Bestell dir so schnell wie mögliche deine ABE, wo weißt du ja anscheinend schon. Bei evt. Polizeikontrolle sollte man das Ding dabeihaben. Mit zu der ABE dazu bekomst du vom KBA ein Antwortschreiben und ein A4 Blatt mit Hinweisen zu den nötigen Führerscheinen. Auf letzterem ist der von Dir zitierte Ausschnitt aus dem Einigungsvertrag abgedruckt.
    Mit diesen beiden Blättern und der ABE und deinem Autoführerschein kannst du Dich dann beruhigt auf die Straße wagen. :wink:


    Gruß, thesoph


    Hab nochmal nachgesehen:
    Es handelt sich um den Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21 (Bundesgesetzblatt 1990 II, S.1101)

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