darf ich die überhaupt fahrn???

  • moins
    wollte mal fragen ob ich mit einem M (roller)oda T(trecker) Schein überhaupt eine schwalbe mit ich glaube 65 kmh fahrn darf,
    weil man damit ja glaube nur 45 fahrn darf
    mfg brisse

  • moin,
    simson's fahren 60km/h, und durfen auch mit dem M schein heute noch gefahren werden. da gibts ne ausnahmeregelung!


    mfg
    lebowski

    "Scheuen Sie nicht die kleine Mühe und schmutzige Hände, es lohnt sich immer!"

  • übrigens war ich gestern bei den grünen bei mir in der Nähe und habe dort mal gefragt ob es möglich ist mit der Führerscheinklasse B in der ja auch die Führerscheinklasse M enthalten ist, eine Schwalbe zu fahren. Ich habe ihm erklärt, dass sie original ist und 49,? cm³ mit 60 km/h eingetragen ist. Er meinte darauf zu mir, dass es nicht legal sei, da man aktuell mit der Führerscheinklasse M nur 45 km/h fahren dürfte. Das hat mich aber absolut kalt gelassen, da ich weiß das im FeV §76 8. § 6 Abs. 1 zu Klasse M drin steht, dass es eine Einigung gibt. Das hab ich auch versucht ihm zu erklären, aber der war stur und behauptet warscheinlich heute noch, dass er recht hat.


    Jetzt hab ich mal einen Anwalt gefragt, ob der sich nichmal erkundigen kann und hab ihm gleich den Paragraphen gesagt in dem das drin steht. Ich hoffe ja das ich es nochmals vom Anwalt schriftlich bekomme. Eigentlich hätte ich den Anwalt nicht fragen brauchen, da die Sachlage klar ist, aber sicher ist sicher und der will dafür auch kein Geld haben, weil es ihn selber interessiert.


    Für den den es interessiert habe ich hier den Link. Dann müsst ihr bloß noch 8. suchen.

    • Offizieller Beitrag

    Ahoi!


    Zitat von Harlekin

    nur weil die ganz tolle laute autos haben und grüne oder schwarze sachen anhaben sind se nicht allwissend wie sie auch immer meinen


    @ Harlekin, Mensch, endlich mal wieder ein Post von Dir den man lesen und sofort verstehen kann.... :D :wink: . Aber die Jungs hab ich in schwarz noch nie gesehen, eher so in dunkelblau... Ja, das sind Polizisten, nein, das sind keine Hilfssheriff´s vom Ordnungsamt....mit nem dicken Knüppel inner Hand...... :)) .


    Allzeits gute Fahrt!


    Gruss Moe :smokin:

  • Dat sind die sogenannten "Blaumiesen" aus dem Film "Sgt. Peppers Lonely Hearts Club Band" :)):)):)) Is schon was her,... ich mein ja nur,.... :D

  • hab mal einne Frage. Habe einen belgischen Führerschein fürs Auto...aber zur A3 Klasse steht noch was dazu drauf : (siehe Bild)... Als ich meinen Führerschein abgeholt habe, habe ich auch nachgefragt, ob ich mit meiner Schwalbe fahren darf. Da hat die nach geguckt und meinte das man nur max. 45 km/h und max 50 ccm.. bla bla bla...
    was meint ihr dazu??
    Natürlich fahre ich meine Schwalbe :D Fahre damit jeden Tag zur Schule in Deutschland, und habe die da auch Versichert...
    Was können mir die Bullen anhängen, wenn die mich mal kontrollieren, außer dass ich schnell bin :D




    Ein Bekannter von mir ist mal auf einer S51 in Belgien erwischt worden... er hatte keine Versicherung, kein Führerschein, hatte einen hinten drauf, war zu schnell etc... eigentlich alles Verkehrte was man machen kann...ist dann zu einer Gerichtverhandlung gekommen, da ging die S51 dann als Mofa durch... im Endeffekt musste der nur 150 € Gerichtskosten zahlen, weiter nichts :D das wollte ich mal zu Belgien sagen... :))



    Mfg

  • ich bin langsam etwas verunsichert, was diese ganze fuehrerscheinfrage angeht. habe eine simson sr50.
    in der betriebserlaubns steht
    SR50/1
    Fahrzeugart: Kleinkraftrad, Roller bis 50 km/h
    Hoechstgeschwindigkeit 50 km/h
    und Hubraum 49 qcm.
    Erstzulassung ist 06.10.1995.
    Die Betriebserlaubnis liegt einem Gutachten vom 22.04.1994 zugrunde.
    Heisst das, dass ich mit meinem Fuehrerschein Klasse B diesen Roller nicht fahren darf? :shock:


    Gruesse,


    Tobias

  • Doch, darfst Du.


    Mokicks/Roller die allgemein vor 2002 zugelassen wurden dürfen 50 fahren.
    Mokicks/Roller die auf dem Gebiet der DDR bis 28.2.1992 zugelassen wurden dürfen 60 km/h fahren.


    MOD: ich bin dafür, daß man mal ein Popup auf die Seite macht, wo dick und fett steht: "Ja, Ihr dürft Simson-Mopeds mit 60 km/h fahren!" und drunter den entsprechenden Text ausm Einigungsvertrag...


    Gruß Alex

  • puh, irgendwie hate ich gerade nen ganz schoenen schrecken. fahr mit der karre ja nun auch schon 2 wochen rum.


    Das Problem ist/war die 2002er Regelung. Die kannte ich noch nicht. Das mit den DDR-Motorraedern vor 1992 zugelassen und 60 km/h hab ich ja auch schon zuhauf gelesen.

  • Der Hintergrund ist einfach der, daß ein Fahrzeug, welches erstmalig in den Verkehr kommt, da natürlich völlig den Gesetzen entspricht.


    Ändert man die Gesetze (was ja alle paar Jahre passiert...), müßte man ja, damit alle diese neuen Gesetze erfüllen, jedesmal millionen Fahrzeuge aus dem Verkehr ziehen oder erst teuer umbauen.


    Ist natürlich Quark.


    Deswegen gilt für ein Fahrzeug, daß es den Bestimmungen entsprechen muß die dann gültig waren, als das Fahrzeug erstmalig über den Ladentisch rollte.


    Bei den DDR-Mopeds waren die DDR-Gesetze gültig und sind es insofern noch heute, und bei den 50-km/h-Mopeds die BRD-Gesetze von vor 2002.


    Gruß Alex

  • NEin. Das gilt für die technische Sicht der Fahrzeuge.


    DIe Führerscheine um die Fahrzeuge zu machen haben keinen Bestandsschutz.


    So könnte mein Vater mit M offene 50iger Fahren ( bis 90 km/h waren die Teile schnell hauptsahce 50 ccm )


    Heutzutage darf mit M nur das gefahren werden was in der FeV drinne steht.


    Einigungsvertrag hin oder her.


    Und in der Fev steht immernoch drinne


    dass man Mopeds mit 60 / 50 und 45 fahren darf


    ----------------------------


    Wird die FeV geändert dass M nur noch 45 im Schein hat so darf ab dann jeder Führerscheinneuling nur noch 45 fahren und keine Simson mehr.


    Dafür würde dann aber ja die Simson in eine andere Klasse fallen die alle bekommen die noch den Führerschein nach der alten FeV gemacht haben ( hoffentlich)


    So darf man Vater wenn er seinen Führerschein eintauscht nicht nur M und B usw fahren sondern auch A1 als Ersatz für die offenen 50iger Klasse die weggefallen ist

  • Wollte zum Einigungsvertrag nur eben anmerken, das das KBA bei Neuausstellung der ABE für Ostfahrzeuge einen Auszug aus dem Einigungsvertrag mitschickt. Die wollen damit mögliche offenen Fragen entgegen kommen. Sehr freundlich von denen - und nen passenden Ausdruck für die Grünen habe ich somit auch schon parat, falls die mal wieder schlauer sein wollen.

  • Nur leider wird der Einigungsvertrag imho nicht viel bringen.


    Der sagt nämlich nur das zu Wiedervereinigung SImsons Mopeds gleichgestellt wurden.


    Dass man jetzt mit nem Mopedschein immer noch Simson fahren kann liegt an den Ausnahmen in der Fahrerlaubnisverordnung wo extra die Simson mit 60 km/h dem M Führercshein mitzugeordnet wird

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