DDR ELBA lastunabhängig Blinken lassen, inklusive originaler Schaltpläne und Unterlagen

  • Moin, Moin!
    Nach langer Recherche von gut einem Tag und nach kurzem Löten ist es geschafft.
    Das DDR ELBA Relais kann auch an Schwalbe und Konsorten betrieben werden und das unabhängig von der Leistung der Leuchtmittel! (Wobei die maximal angegebenen Watt für die Leuchtmittel noch gelten!)


    Auch LED Leuchtmittel könnten damit betrieben werden!


    Bei einseitigem Blinker muss nicht mit Ersatzwiderstand oder Änderung der Leuchtmittelleistung hantiert werden.


    Alles was man braucht ist einen dünnen Lötkolben, Lötzinn, eine kleine Ader/Draht im Isomantel, einen Schraubendreher und ein wenig Geduld und Fingerfertigkeit.


    1. Die zwei Schlitzschrauben lösen, die die Platine samt Rückwand am Plastegehäuse halten. Platine herausnehmen.


    2. Das Beinchen von großen Elko ablöten und den Elko so zurückbiegen, dass man den IC 310 D sehen kann. (3. Bild)


    3. Am Bein 13 wird nun auf der Bestückungsseite das eine Drahtende angelötet. Pin 13 war im meinem Fall NICHT durch die Platine durchgesteckt sondern lag auf der Oberseite auf! (kann bei anderen Layouts vielleicht anders sein - man weiß ja nie)


    4. Der Draht wird in einem Schritt mit dem Beinchen vom ELKO angelötet.


    5. Alles zusammenbauen.


    Was haben wir gemacht?
    Auf Pin 13 vom IC liegt nun Spannung an - damit
    ist die Dopplung der Frequenz vom IC 310 D ausgeschaltet! Diese bewirkt normalerweise, dass bei fehlender Last die Frequenz, mit der das Relais angesteuert wird, hochgesetzt wird. Normalerweise ist das die Signalisierung, dass eins der Leuchtmittel defekt ist.


    Siehe dazu die Unterlagen unter https://www.tu-chemnitz.de/etit/zentral/ddr/E310.pdf


    Dort ist auch ein originaler (!) Anwendungsschaltplan als auch ein Schaltplan für den IC an sich zu finden!


    Dieser IC ist bei (ich mag mal behaupten) allen elektronischen Blinkgeber der ehemaligen DDR im Einsatz.


    Grüße,
    Till | Hüllebrülle


    Edit: Jemand mit 6V Elba könnte ja mal nachgucken, ob das dort genau so ist. Getestet habe ich es nur mit dem 12V Elba - Eventuelle kann man das im Titel noch ergänzen?
    Falls ein Mod oder Admin das sieht würde ich ihn bitte doch meinen blöden Schreibfehler im Titel zu ändern. Blinken bitte klein :)

  • Das ist schon altbekannt. Im Wartburg-Forum wurden schon Schaltungen veröffentlicht. Ich selber hatte es 2014 bei einer (leider gestohlenen) Schwalbe so gemacht.


    PIN 13 ist generell nicht durchgeführt, mit einer Lötnadel kann ein CuL-Draht direkt am Schaltkreis gelötet werden.


    Es gibt auch Schaltpläne für die beiden ELBA's und dem EWR im Netz. Geschossen werden kann die ELBA durch vertauschen von 49 mit 59, aber nicht durch verpolen. Eine Reparatur ist übrigens möglich...

  • Das ist schon altbekannt. Im Wartburg-Forum wurden schon Schaltungen veröffentlicht. Ich selber hatte es 2014 bei einer (leider gestohlenen) Schwalbe so gemacht.


    PIN 13 ist generell nicht durchgeführt, mit einer Lötnadel kann ein CuL-Draht direkt am Schaltkreis gelötet werden.


    Es gibt auch Schaltpläne für die beiden ELBA's und dem EWR im Netz. Geschossen werden kann die ELBA durch vertauschen von 49 mit 59, aber nicht durch verpolen. Eine Reparatur ist übrigens möglich...


    Ok, ja mag sein, dass im Wartburgforum schon mal was war. Das ist nicht mein Gebiet.
    So etwas ist dann aber nicht mehr so einfach per Googlesuche zu finden. Und ich hab mich auch auf die Simsonsforen begrenzt.
    Dementsprechend für unsere Szene eben nicht altbekannt sondern eben wissenswert.

  • Stimmt durchaus, nur erfunden hast du es nicht. Nichtsdestotrotz gefällt mir dein Post! Die Elektrik vieler Simsons ist an einigen Stellen durchaus mit Hausmitteln optimierbar.


    Aber: Durch so einen Umbau erlischt die Zulassung des Blinkgebers, genau genommen auch die des Mopeds. Über den Sinn mag man streiten, die Rechtslage ist aber m.E. so.


    Wer ganz auf der sicheren Seite sein will, kauft sich ein lastunabhängiges Blinkrelais mit E-Prüfzeichen, und wenn dann noch die LED-Blinker mit E-Prüfzeichen sind und in der Lage korrekt angebracht sind(!), dann ist alles 100%ig legal.

  • Wo hab ich denn behauptet, dass ich es erfunden hätte?
    Außerdem wenn hätte ich nichts erfunden - ich hab nur die Unterlagen zum IC gefunden und damit dann den Umbau entwickelt, angewendet und kurz dokumentiert. Wenn jemand vor mir irgendwo schon mal diesen Umbau vorgenommen hat, kann ich es ja nicht ahnen - ich hab ja ausgiebig danach gesucht aber nichts gefunden.


    Ich wollte es nur hier in den Foren verbreiten, damit man es besser findet.


    Ich hab mal aus Interesse auf den Blinkgeber der Vape (Plitz) und auf die ELBA geschaut. Da ist kein E-Prüfzeichen drauf. Deswegen bezweifele ich, dass alle zu erwerbenden Relais ein Prüfzeichen haben.


    Bei Streuscheiben oder Leuchtmitteln kann ich deinen Einwand verstehen und unterstütze die gleiche Meinung.

  • Warum denn so gereizt? Ich schrieb doch, dass mir der Post gefällt.


    Bevor das e-Prüfzeichen kam, gabs die "Tilde" (Wellensymbol). Findet sich das auch nicht auf der ELBA? Wobei das wahrsch. im Fall der Modifikation wurscht wäre, denn wenn du die Elba heute veränderst, müsstest du sie heute nach heutigem Recht prüfen lassen um legal damit zu fahren. Das macht natürlich (fast) niemand, da es Fünfstelliges kostet.

    Wenn der Vapeblinkgeber kein Prüfzeichen hat, dann ist er auch nicht im Bereich der StVO zugelassen.

  • Ich würde Deine Ausführungen natürlich niemals anzweifeln, aber steht die Notwendigkeit des zugelassenen Blinkgebers auch irgendwo niedergeschrieben? Es würde mich nur offtopic mal interessieren.
    Zumindest in §22a und §54 StVZO, die ich auf den ersten Blick als relevant erachte, kann ich nichts in der Richtung interpretieren. Aber ich habe auch keine Ahnung von sowas, wäre aber gerne auf dem Laufenden (also real existierende Gesetzgebung, kein Foren-FUD)

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  • wurde doch letztens hier irgndwo gepostet.Was alles geprüft werden muß. Streuscheiben ja.Aber der Blinkgeber muß halt nur die richtige Taktung haben.(Auch zu prüfen??? )
    Man weiß es halt nicht.Aber solange Vw,Mercedes usw ohne zulässige (da manipulativ verändert) Typprüfung durch die Gegend fahren dürfen......

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • "Lichttechnische Einrichtungen" dürften den Blinkgeber einschließen. Ich bin auch kein Verwaltungsjurist, aber aus Jux und Dollerei werden namhafte Hersteller die Prüfprozedur für eine e-Kennzeichnung sicher nicht machen. Ein Bekannter bereitet beruflich solche Genehmigungen für Kfz-Ersatzteile vor. Das ist immens viel Aufwand.

  • Ja das vermutete ich auch, Broschüren die Lichttechnische Einrichtungen genauer erläutern beziehen sich allerdings nur auf alles was irgendwie außen am Fahrzeug hängt und aktiv oder passiv reflektierend leuchtet (z.B. hhttp://www.meyhoff-rueder.de/uploads/broschuere_lte.pdf )
    Selbst hatte ich aufm original Blinkrelais vom Golf schon mal nach einer EU Kennzeichnung gesucht und nix gefunden, sah so aus wie die bei Wikipedia -> https://upload.wikimedia.org/w…4px-Elektr.Blinkgeber.JPG


    Aber da gibts bestimmt irgendeinen Totschlagparagraphen, den nur keiner nennen kann. Wär das nur mal nicht alles so wage verworren zu interpretieren :?


    Bei 4 rädrigen KFZ kann ich die Zulassung ja noch anhand der Sache mit der elektromagnetischen Verträglichkeit nachvollziehen, aber mein Moped gehört ja nicht zu den "Personenkraftwagen, Kraftomnibusse, Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit mindestens vier Rädern und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h..." bei denen das wohl nötig ist.

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  • Warum denn so gereizt? Ich schrieb doch, dass mir der Post gefällt.


    Sorry, sollte nicht so rüberkommen ;) Wollte nur klarstellen, dass ich es nicht so darstellen wollte als ob ich es erfunden hätte.
    Wenn auf den ELBA der DDR kein Prüfzeichen drauf sind, dann dürfte ich diese doch sowieso nicht bei einem nachträglichen Umbau nutzen. Von daher...
    Mich würde es jetzt auch mal reizen, eine vernünftige Aussage zu dem Thema des Prüfzeichens zu bekommen.

  • Die habe ich gerade bekommen von oben besagtem Bekannten: Blinkgeber (wie auch alle anderen elektronischen Komponenten an Kfz) müssen nach ECE-R10 auf EMV-Verträglichkeit geprüft werden. Dadurch erlangen sie das e-Prüfzeichen. Seit wann das so ist, weiß ich leider nicht. Und warum man nun kein e-Zeichen an den Blinkgebern in Autos findet, kann ich auch nicht sagen.

  • Ich glaube hier unterscheidet man die Betriebserlaubnis durch nationale Typengenehmigung wie bei Simson nach StVZO sowie der neueren europäischen Typgenehmigung ETG, welche dann die ECE Regelungen zwingend erfordert (Wikipedia - Betriebserlaubnis und ECE-Homologation )
    Bei der Betriebserlaubnis nach StVZO wäre nur die EMV nach deren §55a zu beachten, oder nicht?


    Würde zumindest die Existenz fast nur ungekennzeichneter Blinkgeber z.B. in Vespashops
    erklären.
    §21a StVZO wiederum regelt dann, dass man bei Fahrzeugen mit BE nach StVZO auch Teile mit E Prüfzeichen verwenden KANN aber nicht MUSS.


    Diese Vermischung mit EU Richtlinien ist beim Versuch, da nur durch die Basics zu steigen wie seinen Namen schreiben während man den linken Fuß im Kreis dreht und mit der anderen Hand ne Apfelsine pellt :?


    So, Geschenke einpacken!

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