Ich habe noch mal eine Frage , wenn in der Abe keine Kmh >Angaben sind und in dem Versicherungsschein
45 Km eingetragen ist , was kann da als Strafe bzw. Bussgeld herauskommen .
Die Polizei hat in mit ca. 55Kmh gemessen .
Eigentlich doch Nichts ?
Ich habe noch mal eine Frage , wenn in der Abe keine Kmh >Angaben sind und in dem Versicherungsschein
45 Km eingetragen ist , was kann da als Strafe bzw. Bussgeld herauskommen .
Die Polizei hat in mit ca. 55Kmh gemessen .
Eigentlich doch Nichts ?
Immer schön den Auspuff freihalten
| y |
womit gemessen? tacho?
dsa ja ncihtmal nen geichtes messintrument.
nein da passiert nix
Meine S51 hat ne eigene Telefonnummer
Man versichert ein Kfz nicht nach Geschwindigkeit und verliert die Versicherung, sobald eine falsche Geschwindigkeit da eingetragen wurde. Entweder man hat eine Versicherung oder nicht. Ähnlich ist es z.B. wie bei der HUK, wenn man da angibt, dass alle Fahrer über 23 sind, und dann einer unter 23 fährt. Das interessiert das Strafgesetzbuch wenig.
Warum die Versicherungen diese Km/H-angaben haben, weiß ich ehrlich gesagt auch nicht. Ich dachte anfangs, dass es da unterschiedliche Tarife gibt, bei all meinen Recherchen hab ich aber noch keine Unterschiede dabei gesehen.
Und mit Regreßforderungen kann die Versicherung auch nicht kommen, solang du nichts leistungssteigerndes verändert hast. Hier wurde ja von der Versicherung ein falscher Wert eingetragen.
Das ist aber auch der einzigste Aufhänger, der noch Diskussionswürdig ist, bzw. am nächsten kommt.
Wer da an einen falschen Polizisten gerät, hat erstmal spass.
Ob in der ABE 45 oder 50 oder 60km/h angekreuzt ist, ist erstmal für die strafrechtliche Sache egal, die Versicherung gilt m. M. nach. Allerdings weiss ich nicht wie die Versicherung das im Schadensfall mit Regress sieht, weil wenn DU das online Formular für die Versicherung selber ausfüllst....
Aber... kann man, wenn das Duo ein KKR dreirädrig nach Vorschriften der DDR ist, das als Krankenfahrstuhl versichern? DIE Versicherung ist nämlich billiger als ein KKR....
MfG
Tobias
@Rossi, jo- kann man. Wenn "Krankenfahrstuhl" drin steht, kriegste den passenden Tarif.
Man sollte nur aufpassen, dass die nette Dame/Herr auch in die Police "Krankenfahrstuhl über 30km/h" einträgt.
Hat sie bei mir vergeigt. Aber dann auf Hinweis gleich korrigiert.
Da "Krankenfahrstuh" sich ja nur auf das Fahrzeug bezieht und nicht auf einen Ausweis, finde ich es legitim, den günstigen Tarif in Anspruch zu nehmen. Sponsort den Erhalt/Unterhalt dieses charmant-skurilen Oldtimers.
MfG Roland
| y |
Dann solltet ihr aber darauf hinweisen, dass in der BE KKR steht, denn danach geht das eigentlich.
ich steige da auch nicht mehr durch
Ich habe mal zur Hilfe aus den Versicherungsscheinen folgendes ausgeschnitten.
Im ersten Bild sind alle Versicherungsklassen
die 12 z.B ist füt meinen Albatros
Duo 01.jpg
und hier sind die in Klammern gesetzten Erklärungen
Duo2.jpg
Edit leider kaum Lesbar, versuche mal neue zu machen
Geändert von Harzer (23.01.2012 um 19:01 Uhr) Grund: kaum Lesbar
....die Dame kannte das Duo. Hat mich auf den Tarif selbst hingewiesen. Das Duo ist ein KKR, das als Krankenfahrstuhl gedacht war. Wenn das die Tarifbedingungen erfüllt, bitte, waum nicht.
Da man aber das Duo auch "Unbehindert" fahren darf.....
MfG, Roland
| y |
Für die Versicherungen sind die Mopedschilder nur ein Nebengeschäft, erfahrungsgemäß kennen sich daher die Makler auch oft nicht wirklich aus. Da mag es schön sein, dass die Dame das Duo kennt, aber deshalb muss ihre Auskunft nicht zwangsläufig stimmen. Das ist wie deine Annahme bezüglich der Anhängerkupplungen. Nur, weil irgendwer meint, dass das so richtig wäre, muss es das noch längst nicht sein. Halbwissen regiert die Welt und wirklich belastbar ist am Ende nur das, was in Gesetzen und Verordnungen geschrieben steht.
Disclaimer: Beiträge können Ironie und unsichtbare Smileys enthalten.
...diese ermüdenden Paragraphendiskusionen erübrigen sich, für Möps über 30 Jahre gibt's nur auch als Einzelfahrzeug günstige Tarife. Grade hier im Forum gelesen. 25 €, wenn ich richtig gelesen habe.
Gott sei Dank ist damit das Thema für mich gegessen.
Und wenn ich eine >Befestigung< für eine AHK am Duo eingetragen bekomme, wird es mir eine Freude sein, sie den Bedenkenträgern zu präsentieren,
MfG Roland
PS: liegt es nicht bei den Versicherungen, welchen Tarif sie mir anbieten?!
siehe Einzelfahrer, Garage, über 30, etc..... sag jetzt nicht einer wieder: ja, aber...
@hallo-stege,
danke für den Tipp, ja - Ulf kenne ich. Und sein gelbes Duo. Waren zusammen letztes Jahr in Suhl.
Seine AHK ist solide unten am Rahmen befestigt. Daran kann man das Duo sogar anheben. Und was wichtig für die Aufliegelast ist, sich drauf stellen.
Hat er alles selbst entwickelt.
Schöne Grüße,
Roland
Geändert von roli4520 (24.01.2012 um 09:56 Uhr)
| y |
So hab ich´s auch getan, hier mal ein gaaaanz schlechtes Bild davon
Duo AHK.jpg
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