Habe für 'nen schmalen Taler einen Duo Krause in Aussicht.
Nun stellt sich mir aber die Frage wie ich das Teil legal nutzen darf.
Denn an sich ist die Nutzung eines Krankenfahrstuhl nur gehbehinderten Personen vorbehalten.
Siehe § 2 Abs. 13 FZV
Die DDR ABE als Krankenfahrtsuhl wäre mit dazu.
Wie versichert ihr das Teil - als Krankenfahrtstuhl wären ja nur 29 € fällig.
Umschlüsseln - neue ABE aus FL anfordern - oder haben die im Abdruck auch Krankenfahrstuhl zu stehen?
Danke für Hinweise.
Wenn ihr dazu noch 'ne Frage habt - bin noch online.