DUO als Krankenfahrstuhl über 35 Km/h anmelden ?

  • Hallo ich habe eine Frage ich muss mein DUO neu anmelden, ich bin 17 Jahre und habe Klasse M, wenn ich das jetzt bei der HUK Cobourg als "Roller" anmelde kostet mich das da unter 23 Jahre alt 67 € im Jahr, kann ich das ganze auch als Krankenfahrstuhl über 35 Km/h anmelden. (das würde nur 50 € kosten).
    Doch geht das ? Also im Fahrzeugschein steht ja auch drin, "Benzingetriebender Krankenfahrstuhl" doch ich bin ja nicht behindert.... also geht das dann trotzdem ?


    Danke schonmal !

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von DIJI05

    Also im Fahrzeugschein steht ja auch drin, "Benzingetriebender Krankenfahrstuhl" doch ich bin ja nicht behindert.... also geht das dann trotzdem ?


    Ein Traktor bleibt ein Traktor, auch wenn kein Bauer aufm Bock sitzt.


    Natürlich musst du das Duo als Krankenfahrstuhl anmelden. Nach Roller sieht es ja wahrlich nicht aus.


    MfG
    Ralf

  • Wobei in (§ 18 (2) Nr. 5 StVZO)
    heißt es ja:


    " motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien aber ohne Fahrer, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h, einer Breite über alles von maximal 110 cm und einer Heckmarkierungstafel nach der ECE-Regelung 69 oben an der Fahrzeugrückseite),"


    Und das ist das DUO ja nicht gerade ;-).


    Bitte hilf mir jemand, welche Vesicherung fürs Duo ? :bounce:

    • Offizieller Beitrag

    Schau mal hier rein: *klick* Irgendwie hab ich übrigens den Verdacht, dass das auch du warst. Solche Nicks denken sich doch nich zwei verschiedene Personen aus.


    [edit]: Wenn man ein bischen im Board stöbert, findet man auch noch das und das. (Und noch einiges mehr, aber das verlink ich jetzt nich alles...)


    MfG
    Ralf

  • Ja das war ich auch, nur leider weiß ich immernoch nicht, als was ich es nun anmelden muss ? Denn die STVZO verbietet ja eigentlich das zulassen als Krankenfahrstuhl weil es ja nicht einsitzig ist. :cry:

  • Zitat von DIJI05

    Ja das war ich auch, nur leider weiß ich immernoch nicht, als was ich es nun anmelden muss ? Denn die STVZO verbietet ja eigentlich das zulassen als Krankenfahrstuhl weil es ja nicht einsitzig ist. :cry:


    Ja und??? Die Simsons dürfen auch fast alle 60 fahren, da giebt es ein MAGISCHES Wort, das nennt sich Bestandschutz!!!!
    Auch zu diesem Begriff ist schon so viel geschrieben hier im Forum, vielleicht verlinkt dir der liebe Prof das ja auch noch! :))


    gruß schwalbenmona

  • kurz und knapp: duo anmelden als krankenfahrstuhl über 35km/h und fahren mit klasse M und glücklich sein :D
    mit meinem duo gab es mit der "krankenfahrstuhl-versicherung" nie probleme

  • Dann mach ich das jetzt so wie du rs2kf1 ;)


    (und wenn die Rennleitung mal Probleme macht dann sag ich einfach du hast mir das erlaubt :smokin: )


    Danke an alle !!!!


    und einen schönen Abend noch.

  • Ich habe ja auch Klasse M/S/L und B/BE (aber weil ich erst 17 bin B und BE nur in Begleitung eines Erwachsenen) Gibt ja in NRW diesen tollen Führerschein ab 17. Und naja also von daher sollte das ja kein Problem darstellen. Die HUK Cobourg hat übrigens auf eine Anmeldung als Kleinkraftrad bis 60 Km/h bestanden (Hatte Glück und habe mit einer Frau telefoniert die selbst aus der ehemaligen DDR kam, und das DUO daher kannte. Krankenfahrstuhl sei angeblich nicht möglich da nur für eine Person zugelassen...wie die Rechtslage jetzt genau ist weiß ich nicht. Aber wenn die HUK das als Kleinkraftrad will ... muss man das eben auch so machen ;) (wobei schon Schade das ist viel teurer.)

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