Ebay-Bashing-Fred

  • Da hat doch wieder wer den Ebay-Bashing-Fred weggeflext, nenene...
    Schämt Euch mal 'ne Runde!
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    Gerichte und das Internet sind ja gerade in Deutschland so zwei Instanzen, die sich gegenseitig eher nicht verstehen. Die meisten werden sich an das Urteil zum Thema Forenhaftung aus Hamburg erinnern, das nun nicht gerade ein Meilenstein juristischer Glanzleistungen aus deutschen Landen ist und in denen der oder die Richter auch eher deutlich zu Schau stellen, dass sie von der Materie eher so rein gar keine Ahnung haben. Entsprechend wird es nicht überraschen, wie das OLG Frankfurt jetzt geurteilt hat.


    Jenes Gericht entschied nämlich, dass jeder automatisch zum Gewerbetreibenden wird, wer regelmäßig auf ebay Zeugs verkloppt. Dabei ist es völlig Latte, woher das Gerampel stammt. Die Vorstellung, dass eine Einkaufhandlung zum Zwecke des Verkaufs stattfinden müsste, ist nach Ansicht dieses Gerichtes in erster Linie eins, nämlich falsch. Es ist auch völlig unerheblich, woher die Sachen so stammen, die man da so verkauft. Es ist egal, ob das Zeug vom Sperrmüll oder aus dem eigenen Privatbesitz stammen. Einzig und allein ausschlaggebend für das Merkmal "Gewerbetreibend" eine "auf Dauer angelegte wirtschaftliche Betätigung". Und die wiederum ist erfüllt, wenn man regelmäßig auf ebay irgendetwas verkauft (Az.: 6 W 27/07).


    Wer regelmäßig - natürlich bleibt völlig offen, was unter "regelmäßig" zu verstehen ist, aber im Fall des verurteilten Verkäufers war es jedenfalls "mehr als ein Jahr lang kontinuierlich" - irgendetwas auf ebay verkauft, der muss sich deshalb an die Regeln des geltenden Wettbewerbsrechts halten. Deshalb muss man sich dann bei seinen Geschäften an die Regeln des Wettbewerbsrechts sowie die nach dem Zivilrecht für Unternehmer geltenden Belehrungs- und Informationspflichten halten. Naja, und Umsatzsteuer und so wird dann wohl auch fällig.


    Nicht vergessen die Nebentätigkeit anzumelden!


    Quelle: tapirherde

  • Andi


    Häh ?? Is' doch schon ewig so das sogenannte "Powerseller" bei Eboy vom Finanzamt angeschrieben und überprüft werden.


    Die bei Privatverkäufern sogenannte "Regelmäßigkeit" ist natürlich schwer zu definieren.

    Simson Star SR4-2/1(*verkauft*) mit KR51/1 Handschaltung

  • Zitat von robberer

    Die bei Privatverkäufern sogenannte "Regelmäßigkeit" ist natürlich schwer zu definieren.

    Klar. Aber das wird das Finanzamt schon schaffen. Falls nicht, wird "Regelmäßigkeit" einfach mal unterstellt und fertig ist die Umsatzsteuerpflicht. Das wird so einige Hobbydealer gar nicht freuen, nehme ich mal an. Um die Powerseller geht's dabei gar nicht.

  • Ich denke man könnte das über eine 1 Jahres-Statistik gesetzlich machen. Wer z.B. 12 Monate am Stück, pro Monat soviel verdient "das er von leben kann ( ist ja schon per Gesetz definiert :-)) )" der betreibt ein "Gewerbe oder einen Vertrieb ( jetz nich Prostitution oder Menschenhandel, das darfste ja bei Eboy nich )", oder so ähnlich.


    MfG

    Simson Star SR4-2/1(*verkauft*) mit KR51/1 Handschaltung

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