• Moin,


    jetzt habe ich meinen ganzen Motor regenerieren lassen und ich habe einen neuen Zylinder und einen neuen Kolben (alles Original und 50ccm³) und ein 5 Gang Getriebe. Meine erste frage ist, ist das 5 Gang getriebe legal? und meine 2. frage ist, woran kann das liegen das der Zylinder im 5. Gang pfeifft? Bin schon 120km gefahren mit 1:25 Mischung und mit keiner höheren Drehzahl als 5000 Umdrehung. Heut hatte ich mal kurz 5500 Umdrehung. Für alle die keinen DZM haben, da fahre ich ca 45km/h(im 4.Gang). Ist das so ok mit dem einfahren? Und das muss ich ja die ersten 500km machen oda?? Bitte um schnelle Antworten.


    MFG aus Denkte

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von SimsonS51Lübke

    Moin,


    jetzt habe ich meinen ganzen Motor regenerieren lassen und ich habe einen neuen Zylinder und einen neuen Kolben (alles Original und 50ccm³) und ein 5 Gang Getriebe. Meine erste frage ist, ist das 5 Gang getriebe legal? und meine 2. frage ist, woran kann das liegen das der Zylinder im 5. Gang pfeifft? Bin schon 120km gefahren mit 1:25 Mischung und mit keiner höheren Drehzahl als 5000 Umdrehung. Heut hatte ich mal kurz 5500 Umdrehung. Für alle die keinen DZM haben, da fahre ich ca 45km/h(im 4.Gang). Ist das so ok mit dem einfahren? Und das muss ich ja die ersten 500km machen oda?? Bitte um schnelle Antworten.


    MFG aus Denkte


    Soweit ich weiss ist das 5. Gang Getriebe nicht legal... auch wenn die Endgeschwindigkeit gleich bleibt. Es ist mindestens eintragugspflichtig meiner meinung nach, weil es das so nie original von simson gegeben hat und damit kein Ost-Umbau ist.


    MfG


    Tobias

  • Nicht bei jedem Pups erlischt die ABE, grundsätzlich aber dann wenn:


    a.) die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart verändert wird,
    b ) eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    c ) das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


    mfg Gert

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von experimentator

    Nicht bei jedem Pups erlischt die ABE, grundsätzlich aber dann wenn:


    a.) die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart verändert wird,
    b ) eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    c ) das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


    mfg Gert


    Damit ist es klar. Wenn du mit dem 5-Gang schneller wie 60km/h fährst ist die ABE futsch. Beim Abgas- oder Geräuschverhalten müsste die ABE auch wech sein, weil das Getriebe ja das Abgasverhalten und Geräuschverhalten beieinflusst. (andere Drehzahlen bei anderer Geschwindigkeit=> ggf. Lauter und eventuell anderer Schadstoffausstoss)



    MfG


    Tobias

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Das kurze 5-Gang wäre demnach legal.


    es wäre zwar nicht legal, es wäre aber sicher ohne probleme eintragungsfähig.


    aber bei gleicher endübersetzung machen doch 5 gänge gar keinen sinn...


    ey mann, langes 5 gang-getriebe, s70er primärtrieb und nen 115ccm wassergekühlen husquanazylinder... das is n setup... irgendwann lass ich mir sowas nochmal für meine schwalbe eintragen :wink:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von totoking


    es wäre zwar nicht legal, es wäre aber sicher ohne probleme eintragungsfähig.


    aber bei gleicher endübersetzung machen doch 5 gänge gar keinen sinn...


    ey mann, langes 5 gang-getriebe, s70er primärtrieb und nen 115ccm wassergekühlen husquanazylinder... das is n setup... irgendwann lass ich mir sowas nochmal für meine schwalbe eintragen :wink:


    Das ist aber Tuning... und das wollen wir hier nicht disktutieren... *G*


    Ich weiss auch nicht wozu 5-Gänge sein müssen, reichen 4 nicht beim 50ccm?


    MfG


    Tobias

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