Hallo,
bin auf eine unklare Verkehrslage gestoßen. Irgendwie lernt man nie aus, oder Alzheimer setzt schon ein. Wann enden Verbotsschilder, die ein Verkehrsverbot anordnen? Es geht speziell um die Zeichen 250 und 260, und um folgende Situation: Auf einer Straße steht erst (provisorisch aufgestellt, zwecks einer Veranstaltung) Zeichen 250. Normalerweise darf man sonst dort fahren. Später folgt dann (fest installiert) Zeichen 260, aber nur durch eine beruhigte Tunnelpassage. Ich habe mein Moped durch die ganze plötzlich lahmgelegte Strecke mit anschließender Tunnelpassage geschoben. Danach bin ich wieder aufgestiegen und weitergefahren, bis ich plötzlich ziemlich erschrocken bin, denn von der Gegenrichtung hatte man wieder Zeichen 250 aufgestellt. Ist nix passiert bei der Aktion, aber daraus entstanden für mich so einige Fragen:
1.) Wann enden die Verbote überhaupt? Z.B. an der nächsten Einmündung? Das würde ich jedenfalls denken. Nach den absolut unklaren Regeln für die Streckenverbote bin ich mir aber gar nicht mehr so sicher. Die StVO gibt nichts dazu her, jedenfalls finde ich nichts.
2.) Heben die sich gegenseitig auf? Also endet Zeichen 250 z.B. duch Zeichen 260?
3.) Kann, weitergedacht, nach Ende von Zeichen 260 Zeichen 250 wieder aufleben? Nee, oder? Das halte ich für völlig absurd.
4.) Gelten die prinzipiell immer auch in der Gegenrichtung? Also kann bspw. ein Zeichen 250 oder 260 nur in einer Richtung aufgestellt werden? Glaube nicht, oder? Bilde mir aber ein, das bei Zeichen 250 schon gesehen zu haben.
5.) Wie ist die Verkehrslage, wenn Zeichen 260 über einen Streckenabschnitt nur einmal von beiden Seiten aufgestellt wurde, aber am Ende der Strecke in beiden Richtungen kein Aufhebungszeichen folgt? Gilt das Verbot dann einfach weiter? Kann irgendwie nicht sein, weil man dann jeweils (leider erst) mit einem Blick aus der Gegenrichtung sieht, dass das Verbot nicht mehr gelten soll. Ich meine, die Beschilderung ist dann einfach unklar, und es können hieraus zumindest keine Konsequenzen (Bußgelder drohen).
MfG, Matthias