Wann enden Verkehrsverbote?

  • Hallo,


    bin auf eine unklare Verkehrslage gestoßen. Irgendwie lernt man nie aus, oder Alzheimer setzt schon ein. Wann enden Verbotsschilder, die ein Verkehrsverbot anordnen? Es geht speziell um die Zeichen 250 und 260, und um folgende Situation: Auf einer Straße steht erst (provisorisch aufgestellt, zwecks einer Veranstaltung) Zeichen 250. Normalerweise darf man sonst dort fahren. Später folgt dann (fest installiert) Zeichen 260, aber nur durch eine beruhigte Tunnelpassage. Ich habe mein Moped durch die ganze plötzlich lahmgelegte Strecke mit anschließender Tunnelpassage geschoben. Danach bin ich wieder aufgestiegen und weitergefahren, bis ich plötzlich ziemlich erschrocken bin, denn von der Gegenrichtung hatte man wieder Zeichen 250 aufgestellt. Ist nix passiert bei der Aktion, aber daraus entstanden für mich so einige Fragen:


    1.) Wann enden die Verbote überhaupt? Z.B. an der nächsten Einmündung? Das würde ich jedenfalls denken. Nach den absolut unklaren Regeln für die Streckenverbote bin ich mir aber gar nicht mehr so sicher. Die StVO gibt nichts dazu her, jedenfalls finde ich nichts.
    2.) Heben die sich gegenseitig auf? Also endet Zeichen 250 z.B. duch Zeichen 260?
    3.) Kann, weitergedacht, nach Ende von Zeichen 260 Zeichen 250 wieder aufleben? Nee, oder? Das halte ich für völlig absurd.
    4.) Gelten die prinzipiell immer auch in der Gegenrichtung? Also kann bspw. ein Zeichen 250 oder 260 nur in einer Richtung aufgestellt werden? Glaube nicht, oder? Bilde mir aber ein, das bei Zeichen 250 schon gesehen zu haben.
    5.) Wie ist die Verkehrslage, wenn Zeichen 260 über einen Streckenabschnitt nur einmal von beiden Seiten aufgestellt wurde, aber am Ende der Strecke in beiden Richtungen kein Aufhebungszeichen folgt? Gilt das Verbot dann einfach weiter? Kann irgendwie nicht sein, weil man dann jeweils (leider erst) mit einem Blick aus der Gegenrichtung sieht, dass das Verbot nicht mehr gelten soll. Ich meine, die Beschilderung ist dann einfach unklar, und es können hieraus zumindest keine Konsequenzen (Bußgelder drohen).



    MfG, Matthias

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • So wie ich es kenne, heben sich Schilder durch nachfolgende auf und gelten dann auch nicht irgendwann mal weiter. Wenn du z.B. auf einer Landstraße unterwegs bist und hast ein 70 Schild stehen, dann endet das bei der nächsten Einmündung. Und dann gibts ja noch die Schilder mit den direkten Aufhebungen, wie z.B Überholverbot, Geschwindigkeitsbegrenzung usw.

    Schwalbe KR51/2L VAPE ,Bj. 80, Ultramarinblau,M541/1 KFR,H4 55W/60W

  • Also durch irgendein nachfolgendes enden sie schon mal nicht, das macht ja die Sache schon mal schwierig. Es muss dann schon ein sinnverwandtes aus der gleichen Kategorie sein. Genau das mit den 70 und der nächsten Einmündung stimmt eben nicht generell. Und die Unklarheiten entstehen eben dann, wenn gerade kein ausdrückliches Aufhebungsschild kommt.
    Besonders ärgerlich ist es, wenn solche Verstöße auch noch mit Bußgelder geanhndet werden, obwohl die StVO praktisch keine Aussage zur Geltungsdauer trifft. Unklare Rechtslage und dann Strafe - das geht überhaupt nicht im Rechtsstaat.


    MfG

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • Ja das ist ein schwieriges Thema. Mich hatten sie mal geblitzt und ich hatte mich auch auf diese Einmündungsgeschichte berufen und es war auch nicht akzeptiert worden. Der Polizist konnte es mir auch nicht erklären. Scheinbar zählt das nicht bei Feldwegen, Grundstückseinfahrten und so weiter, also nur bei richtigen Straßen.


    Sinnverwandt müssen die Schilder schon sein. Also du wirst vermutlich nie auf einer Hauptstraße ein Vorfahrt beachten Schild stehen haben und danach geht die Hauptstraße weiter.

    Schwalbe KR51/2L VAPE ,Bj. 80, Ultramarinblau,M541/1 KFR,H4 55W/60W

  • Die Geschwindigkeitsbeschränkung endet nicht mit der nächsten Einmündung (anders als Halte oder Parkverbote)


    Dazu gibt es auch ein Urteil des BGH:
    Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beginnt am Verkehrszeichen (wenn nicht durch Zusatzzeichen ein anderer Beginn angezeigt wird) und endet mit deren Aufhebung oder durch ein neues Zeichen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit. Es ist ein Streckenverbot und gilt nicht mehr, wenn die Strecke verlassen wird. Bei Kombination mit einem Gefahrzeichen gilt es solange, bis sich aus der Örtlichkeit die angezeigte Gefahr zweifelsfrei nicht mehr ergibt. Der Kraftfahrer kann darauf vertrauen, dass die angegebene Geschwindigkeit den örtlichen Verhältnissen entspricht.


    Zu Zeichen 250/260 fällt mir auch nichts ein, vielleicht folgt zur Aufhebung ein neues 250/260 mit Zusatzschild ENDE


    mfg Gert

  • Diese Zeichen müssen nicht aufgehoben werden. Wie soll man denn an das Ende dieser so beschilderten Strecke kommen ohne eine Owi zu begehen? VZ 267 (Verbot der Einfahrt) wird doch auch nicht aufgehoben. Würde man von einer Einmündung auf eine Strecke mit VZ 250 gelangen, müsste dort dann auch ein solches VZ stehen. Ist dies nicht der Fall hat der Aufsteller dies versäumt vielleicht auch so gewollt. Wäre eine gute Ausrede bei einer Kontrolle.

  • Also Geschwindigkeitsbeschränkungen außerorts heben sich definitiv an Einmündungen von Straßen auf, WENN für die neu Einfahrenden Menschen (aus der Einmündung), nicht ersichtlich ist das z.B. nur 70 statt 100 erlaubt sind. Kann ja nicht sein das die einen schneller fahren dürfen auf derselben Straße.


    In dem hier angeführten Fall würde ich meinen, das im Regelfall niemand in diese Straße einfahren würde/dürfte (Alle Fahrzeuge verboten) und daher das folgende Schild keine Bedeutung hat. Oder anders ausgedrückt, das zuerst erscheinende Schild ist dem späterem Übergeordnet.


    Das man schieben darf ist ja quasi nur ein Schlupfloch. Niemand wird sein Auto da durch schieben und ein vernünftiges Motorrad auch nicht.

  • Also mit den Geschwindigkeitszeichen wäre ich mir da aber nicht so sicher. Auf der Bullerei hat man mir das auf anfrage auch so gesagt. Außerdem steht ja nach jeder Einmündung dann ein neues Schild, das dem Kraftfahrer, der auf diese Straße einbiegt das Tempo angibt. Achtet mal drauf.

    Schwalbe KR51/2L VAPE ,Bj. 80, Ultramarinblau,M541/1 KFR,H4 55W/60W

  • @Optimus


    Die Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 274 legt fest:
    Die Zeichen 274, 276 und 277 sollen hinter solchen Kreuzungen und Einmündungen- wiederholt werden, an denen mit dem Einbiegen ortsunkundiger Kraftfahrer zu rechnen ist. Wo innerhalb geschlossener Ortschaften durch das Zeichen 274 eine Geschwindigkeit über 50 km/h zugelassen ist, genügt dagegen dessen Wiederholung in angemessenen Abständen. (Quelle: Sichere Strassen)
    Dies ist aber nicht immer der Fall, bis vor einigen Jahren gab es bei uns innerorts eine 30er-Strecke an der trotz mehrer Einmündungen das Zeichen 274 nicht wiederholt wurde, die 30 aber bis Ortsausgangsschild galt.


    mfg Gert

  • Geschwindigkeitsvorgaben werden definitiv nicht an Einmündungen aufgehoben. Sollte sich an einer Einmündung kein neues VZ befinden, gilt die vorher festgelegte Geschwindigkeit. Es ist ab ein guter Rechtfertigungsgrund zu behaupten, man sei aus der betreffenden Einmündung gekommen und wisse nicht, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorgeschrieben war. Das gleiche gilt auch auf BAB, wenn an einer Auffahrt die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht "erneuert" wurde. Auch in diesen Fall sollte man äußern, genau an dieser Anschlussstelle aufgefahren zu sein. Das geht natürlich nicht, wenn die Ordnungsmacht vor Ort ist.

  • Ich möchte einmal an diesen Beitrag anknüpfen, da er das Thema im Auge behält: Ich war spaßenshalber bei der Polizei und wollte es mir erklären lassen. Erste Reaktion: Ende dieser Zeichen 250/260 an der nächsten Einmündung. Ich frage: Und wo steht´s? Hmm ... erst einmal langes Gesicht - es gäbe da "Erläuterungen" zu den Verkehrszeichen. Haben wir mal kurz nachgeschaut, aber nichts gefunden auf Anhieb. Habe ich dann der Kollegin die Folge dieser Ansicht dargelegt: Wenn nur in jeder Richtung eines Streckenabschnittes so ein Zeichen aufgestellt wird, aber keine Beendigung dort erfolgt, wo es in der Gegenrichtung beginnt, wäre es zwar offensichtlich gegen den Willen der Behörde falsch beschildert. Aber die Zeichen würden dann weitergelten? Oder nicht? Es kann ja nur das gelten, was beschildert ist? Oder nicht? Die Frau wurde langsam ratlos.


    Jedenfalls war sie der Meinung: Dort, wo das Zeichen auch in der Gegenrichtung beginnt, muss auf der befahrenen Richtung ein Aufhebungszeichen stehen. Oder es muss bei Beginn ein Zusatzschild angebracht sein, welches den Geltungsbereich eindeutig festlegt. Z.B. "200 m" oder "Bis zum Tunnel" so. Sonst sei es falsch beschildert. Und dann hätte hinter dem Tunnel in meiner Richtung noch einmal Zeichen 250 aufgestellt werden müssen, damit ich weiß, dass ich nicht wie sonst dort weiterfahren kann. Schön, das sah ich ja genau so. Was nun aber im Falle einer falschen Beschilderung gilt - wir wurden uns nicht einig. Es kam eine andere Kollegin dazu, und zwischen den beiden entstand ein köstlicher Dialog, der mit den Worten begann: "Sag, mal weißt Du, wie das ist: Der jungen Mann hier ..." Die hat am Anfang so sicher getan, und war es in Wirklichkeit überhaupt nicht. Nicht mal mit dem Ende an der nächsten Einmündung.
    Sie meinte noch, die Kommunen würden die Schilder aufstellen, und die Leute von der Stadt hätten keine Ahnung, die Polizei hätte da nicht wirklich mitzureden.



    Na, ja, schön zu wissen. Zu dem Thema gleich noch was zum Schmunzeln: Gleich in der Nähe hier gibt´s eine eine verkehrsberuhigte Zone; darin eine kleine Seitenstraße, die an zwei andere anmündet. Von der einen Seite ist Fuß- und Radweg ausgeschildert (Fahrzeuge dürften von dort also nicht zu ihren Wohnhäusern mit den vorhandenen Carports fahren). Nun erwartet man bei dieser Beschilderung natürlich das Gleiche in Gegenrichtung. Aber weit gefehlt. Auf der anderen Seite nicht die Spur von Fuß- oder Radweg, stattdessen ein Sackgassenschild. Bloß warum? Die Straße kann man durchfahren bis auf die andere Seite, wo das Fuß - und Radwegschild steht. Dort kann man problemlos links oder rechts abbiegen.


    MfG

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • Beschilderung ist Gemeindesache. Das es da zu einigen Fehlbeschilderungen kommt, ist kein Einzelfall. Wir haben hier einige solcher Stellen. Schon mein Fahrschullehrer hat mich vor 3 Jahren auf die Zone 30 mit Hauptstraßenbeschilderung aufmerksam gemacht. Und es stimmt auch, dass die Polizei da nicht viel mitzureden hat. Die dürfen dann nur in Streitfällen vermitteln :)

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